Sitzung am 10. Oktober 1917 lich feſtgeſtellt wird, welche Beſchränkungen die Haus⸗ beſitzer ihren Mietern aufzuerlegen haben, ſondern wir wollen auch wiſſen, was die Mieter von den Hausbeſitzern verlangen dürfen, (Sehr richtig!) was ſie verlangen dürfen erſtens in Bezug auf Gewährung von Heizung und Warmwaſſerverſor⸗ gung, zweitens in Bezug auf die Minderung des Mietpreiſes, die ſich dadurch ergibt, daß ihnen ein Teil der Bezüge, zu denen der Hausbeſitzer durch den Mietsvertrag verpflichtet iſt, vorenthalten wird oder werden muß. Der Herr Oberbürgermeiſter hat geſagt, daß unſer Magiſtrat eine Klarſtellung mit großer Ent⸗ ſchiedenheit verlangt, und ich zweifle nicht daran, daß dieſes Verlangen ſo gemeint iſt, wie ich es hier angedeutet habe, nämlich eine Klarſtellung, die auch die Rechte des Mieters umfaßt. Aber ich lege namentlich darauf Wert, daß die neue Verordnung nun nicht wieder wie die frühere vom grünen Tiſch aus erlaſſen wird ohne Mitwirkung der Gemeinden, ſondern daß von dieſem obrigkeitsſtaatlichen Prinzip endlich einmal abgewichen und zum mindeſten den Magiſtraten der Gemeinden Groß⸗Berlins Gehör und Einfluß auf die Regelung eingeräumt wird, damit beſondere Geſichtspunkte, die nach den Bedürfniſſen der Bevölkerung der Gemeinde notwendigerweiſe berückſichtigt werden müſſen, rechtzeitig zur Geltung gebracht werden können. 7 (Bravol) Stadtv. Dr Borchardt: Auch ich kann mich im weſentlichen dem Herrn Kollegen Meyer anſchließen. Ich hatte mich zum Worte gemeldet, lediglich um Widerſpruch gegen die Ausführungen des Herrn Kollgen Brode zu erheben, der ſehr zufrieden iſt mit der Verordnung bezüglich der Einſchränkung der Warmwaſſerverſorgung, weil es dadurch den Haus⸗ beſitzern anſcheinend ermöglicht wird, Kohlen zu ſparen und möglicherweiſe mit den zugebilligten 50 % auszukommen. Ich begreife von dieſem Standpunkt aus, daß die Herren jeden Tag der Uebergangsperiode, während deſſen ſie nicht zu heizen brauchen, als einen Gewinn betrachten. (Widerſpruch.) — So führte Herr Brode aus. (Zuruf: Um das Ziel zu erreichen!) — Herr Brode hat doch ausdrücklich geſagt, daß jeder Tag der Uebergangsperiode als Gewinn zu be⸗ trachten iſt, und das iſt auch durchaus verſtändlich. Etwas anderes iſt aber, wie die Mieter damit zu⸗ frieden ſind, zumal es gerade in der Uebergangs⸗ periode in den Zimmern bekanntlich oft viel kälter und ungeſünder iſt als draußen, und etwas anderes iſt die Frage, wie die Mieter ſich mit der Verord⸗ nung über die Einſchränkung der Warmwaſſerverſor⸗ gung bereits abfinden angeſichts der Gasverordnung, auf die Herr Kollege Meyer ſchon hingewieſen hat. Ich möchte doch die Frage aufwerfen, ob denn dieſe Verordnung überhaupt einen großen Sinn hat in dem Falle, wo die Zentralheizung ſo wie ſo geht. Mir iſt geſagt worden — ich kann nicht nachprüfen, inwieweit das zutrifft —, daß beim Betriebe der Zentralheizung die Mitheizung für die Warmwaſſer⸗ 185 verſorgung nur außerordentlich wenig ausmacht. Ich kann wie geſagt nicht nachprüfen, ob es techniſch zu⸗ trifft; ſollte es aber wirklich der Fall ſein, dann hat die Verordnung über die Einſchränkung der Warm⸗ waſſerverſorgung erſt recht keinen Sinn, denn ſie würde ja dann für das Haus nicht zu erheblicher Kohlenerſparnis führen, für die Mieter jedoch zu einem erheblichen Mehrverbrauch an Gas und da⸗ durch wiederum zu einer Kohlenvergeudung. Im übrigen möchte ich mich den Anregungen, die Herr Kollege Meyer gegeben hat, ausdrücklich anſchließen. Stadtv. Jaſtrow: Der Herr Oberbürgermeiſter hat freundlichſt zugeſagt, daß der Magiſtrat möglichſt energiſch und ſchnell eine Klarſtellung in bezug auf die Heizung bewirken wird. Ich möchte bitten, daß ein Punkt dabei berückſichtigt wird. Es iſt eine Ver⸗ ordnung eraangen, daß in keinem Falle die Wohnung über 18“ Celſtus erwärmt werden darf. Es iſt aber dabei keine Verordnung ergangen, wieviel Minimal⸗ grade in der Wohnung herrſchen ſollen. Uns hat eben Herr Bollmann erzählt, er hätte 11½2“ Celſius in ſeiner geheizten Wohnung. Das geht doch nicht. Wenn ich eine Verordnung erlaſſe, daß höchſtens ſo und ſoviel Grad ſein dürfen, ſo liegt es doch wohl im Intereſſe der Mieter unbedingt und auch, glaube ich, im Intereſſe des Hausbeſitzers, damit ſeine Mieter und deren Angehörige geſund bleiben, (Heiterkeit und Zuruf) daß auch feſtgeſtellt wird, wieviel Grad mindeſtens ſein müſſen. Ich glaube, 18“ Celſius iſt auch das Mindeſte an Wärme, die in einer Wohnung herrſchen muß, in der man arbeiten und ſich geſund fühlen ſoll. Ich möchte alſo bitten, daß der Herr Ober⸗ bürgermeiſter bei der Klarſtellung dieſer Dinge auch dieſen Punkt berückſichtigt. Stadtv. Brode: Ich möchte dem Herrn Kollegen Meyer erwidern, daß er die Verordnung des Kohlen⸗ verbandes in bezug auf den Termin für den Beginn der Heizung doch nicht ganz richtig geleſen hat. Es heißt in der Verordnung: Es darf mit der Heizung vor dem 15. Oktober nicht begonnen werden, ſofern nicht ein anderer Termin angegeben wird. Alſo bei dieſer Verordnung hat der Kohlenverband auch vor⸗ ausgeſehen, daß eventuell ein anderer Termin für den Beginn in Frage kommen würde, und er hat auch den andern Termin auf den 10. Oktober nunmehr feſtgeſetzt. Dem Herrn Kollegen Dr Borchardt möchte ich erwidern, daß er mich wohl mißverſtanden hat. Es liegt im Intereſſe der Mieter, daß die Einſchränkung der Heizung jetzt in der Uebergangsperiode erfolgt; denn nur dann wird die Einſchränkung für die Mieter weniger fühlbar ſein, während, wenn die Einſchränkung etwa in der Froſtperiode erfolgen ſoll, für die Mieter außerordentlich große Unbequemlich⸗ keiten und Unannehmlichkeiten entſtehen würden, ja ich behaupte, die Einſchränkung überhaupt undurch⸗ führbar ſein würde. Deshalb halte ich es für not⸗ wendig, daß von Seiten des Magiſtrats Schritte ge⸗ tan werden, die eine ſchleunige Regelung zur Folge haben, damit eben die Mieter ſo wenig wie möglich unter der Einſchränkung zu leiden haben. Sehr er⸗ wünſcht wäre es natürlich — ich glaube, ich ſpreche haben, Häuſer mit da im Sinne aller Hausbeſitzer, die das Unglück Zentralheizung zu beſitzen —,