Sitzung am 14. „wartung, daß die Stadtverordnetenverſammlung die⸗ rade für dieſenigen geſorgt haben, deren Fürſorge Herr Stadtv. Katzenſtein als beſonders dringlich be⸗ zeichnet hat. Im übrigen iſt, ſoweit es ſich gerade um Kriegerfamilien und um diejenigen handelt, die von unſerer Armenverwaltung unterſtützt werden, auch bereits in vorausſchauender Weiſe geſorgt wor⸗ den, wobei ich bemerken möchte, daß wir hierbei durch das Sachverſtändnis des Herrn Stadtv. Bergmann unterſtützt worden ſind und daß es gerade ſeiner Vorausſicht zu verdanken iſt, wenn wir in dieſer Beziehung alles getan haben, was geſchehen konnte. Stadtv. Bergmann: Meine Herren! Ich möchte mir hierzu auch noch einige Worte geſtatten. Es iſt begreiflich, daß Herr Stadtv. Katzenſtein in erſter Reihe ſein Augenmerk darauf gerichtet hat, daß für Säuglingswäſche geſorgt wird. Das iſt in aus⸗ reichendem Maße geſchehen, und zwar hat die ſtädti⸗ ſche Verwaltung ſofort zugegriffen, als ihr gemel⸗ det wurde, ſie möchte ihre Anſprüche auf Wäſche bei der Kriegsbekleidungsſtelle bzw. bei der Kriegswirt⸗ ſchafts⸗Aktiengeſellſchaft geltend machen. Herr Stadtw. Katzenſtein kann überzeugt ſein, daß unſere ſtädtiſche Verwaltung nichts verabſäumt, um für unſere Bevölkerung ſo viel wie möglich auch für Kleidung zu ſorgen. Daß das heute nicht in aus⸗ reichendem Maße möglich iſt, wird auch einleuchtend ſein. Ich glaube, daß die ſtädtiſche Verwaltung in der Lage ſein wird, nicht allein den geſchloſſenen und offenen Anſtalten in Charlottenburg die er⸗ forderliche Wäſche zuzuführen, ſondern daß ſie auch für die übrige Bevölkerung dieſe Art von Betlei⸗ dung beſchaffen wird, und daß auch, ſoweit es im Bereich der Möglichkeit liegt, hinſichtlich anderer Belleidung geſorgt wird. Erſt ſeit den letzten Tagen iſt die Wahrſcheinlichkeit vorhanden, daß ein weiterer Zweig der Beſchaffung von Kleidung für die Bevöllerung aufgenommen wird. Deshalb möchte ich ſagen, daß ſeitens der Charlottenburger Verwaltung nichts verabſäumt wird, um die not⸗ wendige Bekleidung für die Bevölkerung, ſoweit es möglich iſt, zu beſchaffen. (Die Verkammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zum Ankauf von Bekleidungsſtücken, die von der Reichsbekleidungsſtelle den Kommunal⸗ verbänden zur Verfügung geſtellt werden, um die minderbemittelte Bevölkerung mit Be⸗ kleidung zu verſorgen, wird ein Beitrag bis zur Höhe von 200 000 ℳ als Betriebskapital aus bereiten Mitteln (Vorſchüſſen) zur Ver⸗ fügung geſtellt.) 92 Vorſteher Dr Frentzel: Ich teile noch mit, daß das Protokoll der heutigen Sitzung die Herren Berg⸗ mann, Bollmann und Dr Borchardt vollziehen. Meine Herren, es iſt ½27 Uhr. Ich unter⸗ breche jetzt unſere Verhandlungen und bitte den Herrn Suerurgermeſter, die Wahlen zum Provin⸗ ziallandtag leiten zu wollen. (Die Sitzung wird unterbrochen und um 7 Uhr 2 Minuten wieder aufgenommen. Vorſteher Dr Frentzel: Wir fahren in der Er⸗ ſem Antrage entſpricht, in erheblichem Umfange ge⸗ vorgeſchlagen ſind. November 1917 191 betr. Erſatzwahlen für Unterſtützungskom⸗ miſſionen. Druckſache 138. Als Erſatzmänner für Vorſitzende und deren Stellvertrerer ſind vorgeſchlagen die Herren Ir Bor⸗ chardt, Brix, Imberg, Kantzenbach und Dr Perl. — Andere Vorſchläge erfolgen nicht; dann ſtelle ich feſt, daß gemäß der Vorlage des Magiſtrats, der Sie zuſtimmen, die genannten Herren gewählt wor⸗ den ſind. Vorlage Punkt 5: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ver⸗ mietung des Ratskellers. Druckſache 130, 139. Berichterſtatter Stadtv. Funte: Meine Herren! In den urſprünglichen Bedingungen für die Neu⸗ verpachtung des Ratskellers war vorgeſehen, daß der Pächter im erſten Jahre keine Pacht, im zweiten eine ſolche von 10 000 ℳ, im dritten von 12 500 %9 zahlen ſollte. Der Ausſchuß hat ſich mit der Frage der Bedingungen der Neuverpachtung eingehend be⸗ ſchäfrigt und iſt zu dem Beſchluſſe gekommen, die Pachtbedingungen wie folgt feſtzuſetzen: im erſten Jahre ſind 5000 ℳ, im zweiten Jahre 8000 % und im dritten Jahre 11 000 ℳ Pacht zu zahlen. Für den Fall, daß der Magiſtrat von ſeinem beſon⸗ deren Kündigungsrecht nach Ablauf des erſten Pacht⸗ jahres Gebrauch macht, ſodaß der Pachtvertrag mit Ende des zweiten Jahres ſeinen Abſchluß erreicht, ſoll der Pachtzins für das zweite Jahr auf 5000 ℳ bemeſſen werden. Die Gründe, die für die Entſchließung des Aus⸗ ſchuſſes beſtimmend waren, ſind ohne weiteres er⸗ ſichtlich aus einem Vergleiche der alten Bedingun⸗ gen mit den neuen. Ich kann deshalb darauf ver⸗ zichten, ſie eingehend zu erörtern, und beſchränke mich darauf, die Annahme des Ausſchußbeſchluſſes hier zu befürworten. Stadt. Panſchow: Meine Herren! Auch bei wohlwollendſter Beurteilung der Vorlage des Magi⸗ ſtrats tönnen ſich meine Freunde nicht den Aus⸗ führungen, die der Herr Referent gemacht hat, an⸗ ſchließen. Vor uns liegt zweifellos der auf Seite 201 abedruckte Vertrag des Magiſtrats, wonach Renovierungsarbeiten vorgenommen werden ſollen, deren Höhe den während der Pachtzeit zu zahlen⸗ den Betrag ganz erheblich überſchreitet. Nun weiß ich von einer anderen Stelle her, daß über dieſe Be⸗ dingungen nachträglich verhandelt und daß die Summe, die ich bei mäßiger Tarierung auf 35 000 bis 40 000 ℳ ſchätze, für das erſte Jahr etwas her⸗ abgeminderr worden iſt. Aber da doch tatſächlich die Stadtwerordnetenverſammlung über den Vertrag abſtimmt, wie er hier vorliegt, ſo bitte ich Sie auch namens meiner Freunde, die Vorlage an den Aus⸗ ſchuß zurückzuverweiſen, damit klargeſtellt wird, in welcher Höhe Verpflichtungen der Stadt dem neuen Pächter gegenüber beſtehen. Kein ſonſt verſtändiger Hausbeſitzer würde, wenn er ſchon dazu übergeht, einen derartigen Pachtvertrag zu machen, der ſo mäßige Bedingungen vorſieht, Renovierungsarbeiten in dem Umfange übernehmen, wie ſie im Vertrage Ich bitte Sie deshalb, meine Herren, ſich meinem Antrage anzuſchließen und den ledigung unſerer Tagesordnung fort und kommen , , , ,, Ausſchuß noch einmal mit der Prüfung der Ange⸗ flegenheit zu betrauen.