194 Sitzung am 14. Geſchäfte ſind, die viel kleinere Räume haben, für. den Weinhandel zum Beiſpiel, und für dieſe Räume viel größere Summen bezahlen, als wir ſie vom Ratskeller für das große Reſtaurationsgeſchäft ein⸗ ſchließlich der vorzüglich ausgeſtatteten Räume ver⸗ langen. Aus dieſen Gründen, um das alles noch einmal zur Erörterung zu bringen, haben wir den Antrag geſtellt, die Angelegenheit nochmals an den Ausſchuß zu verweiſen. Dann hat der Herr Bürgermeiſter geſagt, wir dürften doch die Sache nicht hinziehen. Wenn der Herr Chriſt in den Vertrag eintritt, dann hat die Sache gar keine Eile. Ich bin feſt überzeugt, daß acht Tage vorher die Geſchichte auch noch geregelt werden könnte. Aber ſie wird auch noch zu gelegener Zeit geregelt werden, denn bis zum 1. Januar iſt noch eine lange Zeit, und wir haben noch vielfach Gelegenheit, bis dahin Sitzungen abzuhalten und Beſchlüſſe zu faſſen. Bürgermeiſter Dr. Maier: Es ſteht nichts im Wege, daß die Stadwerordnetenverſammlung be⸗ ſchließt — ich würde dankbar ſein, wenn ein ſolcher Antrag geſtellt würde —, daß Erneuerungsarbeiten, die Herr Chriſt zu beanſpruchen hat, den Betrag von 10 000 ℳ nicht überſchreiten dürfen, (Zuruf: Während der drei Jahre!) — während der ganzen Dauer des Vertrages. Wenn die Stadtverordnetenverſammlung und Magiſtrat es für erforderlich halten, ewa weitere Renovationen eintreten zu laſſen, ſo geſchieht das lediglich auf Grund freier Entſchließung. Ich bitte, einen ſolchen Beſchluß zu faſſen; dann wären die Bedenken, die Herr Panſchow geltend machte, ausgeräumt. Er hat jetzt aber doch wohl den wahren Cha⸗ rakter ſeines Widerſpruches gezeigt, (Stadtv. Panſchow: Gezwungenermaßen!) von dem ich glaubte, daß er durch ſeine Abſtimmung im Ausſchuß beſeitigt wäre. (Sehr richtig!) Der Beſchluß iſt im Ausſchuß einſtimmig gefaßt worden, und Herr Panſchow hat im Ausſchuß dieſem Beſchluſſe zugeſtimmt. Meine Herren, ich warne Sie dringend davor, ſolchen allgemeinen Aus⸗ führungen zu folgen. Ich möchte das deswegen tun, weil ſchon einmal Herr Panſchow mit ſeinem Rat nach meinem Dafürhalten der Stadt einen ſchweren Schaden zugefügt hat. Wenn wir ſeiner⸗ zeit nach der urſprünglichen Magiſtratsvorlage den Vertrag auf 5 Jahre abgeſchloſſen hätten, dann hätte der jetzige Pächter für das nächſte Jahr noch 24 000 ℳ und für das übernächſte Jahr noch 25 000 Mark Vacht zahlen müſſen. Ich habe dieſe Reglung auf das dringendſte empfohlen, zumal der Vertrag während des Krieges erneuert wurde und habe dar⸗ auf hingewieſen, daß man die Enwicklung der Ver⸗ hältniſſe nicht überſehen könne, daß es deshalb rat⸗ ſam ſei, den Vertrag möglichſt langfriſtig, d. i. auf 5 Jahre abzuſchließen. Da war der Herr Stadtw. Panſchow der heftigſte Gegner und verlangte, daß der Vertrag nur auf drei Jahre abgeſchloſſen wer⸗ den ſollte. (Hört! hört!) geſtellt werden können; November 191, Sie ſehen, meine Herren, wohin das führt, wenn man immer glaubt, die Stadt werde geſchädigt. Daß Herr Panſchow ſelbſtverſtändlich nach beſtem Wiſſen und aus beſter Ueberzeugung Widerſpruch erhoben hat, daran iſt gar nicht zu zweifeln. Aber ich be⸗ haupte, meine Herren, daß er ſich in einem Irrtum befindet, und ich halte es für verhängnisvoll, daß auf einen ſolchen Irrtum hin Stadtverordnetenver⸗ ſammlung und Magiſtrat Beſchlüſſe faſſen. Ich bitte Sie dringend, an der Vorlage gar nichts zu ändern, denn ich bin der Ueberzeugung, daß die Intereſſen der Stadt dabei in jeder Be⸗ ziehung gewahrt werden. Dieſe Intereſſen gehen nicht lediglich dahin, aus dem Ratskeller ein reines Ausbeutungsobjekt zu machen. Sie wiſſen, daß ſeinerzeit, als der Ratskeller angelegt wurde, ſo⸗ wohl vom Magiſtrat wie von der Stadtwerordneten⸗ verſammlung daran feſtgehalten worden iſt, daß der Ratskeller eine Einrichtung ſein ſoll, die in jeder Beziehung auf ſolideſter Grundlage in einer der Stadtverwaltung und dem Rathaus entſprechenden würdigen Form geführt werden muß. Es ſind des⸗ halb bezüglich der Wirtſchaftsführung ganz be⸗ ſtimmte Anſprüche geſtellt, die anderswo in dieſem Maße von dem Hauswirt nicht geſtellt werden und denn kein gewöhnlicher Reſtaurationsbetrieb läßt ſich dieſe Ueberwachungs⸗ vorſchriften gefallen, die wir in dieſem Vertrage vor⸗ geſchrieben haben. Andererſeits wurde von Anfang an darauf Wert gelegt, daß der Vertrag ſo geſtaltet wird, daß er die Eriſtenz des Pächters und die Er⸗ füllung aller Auflagen wirtſchaftlich ſicherſtellt. Alſo ich bitte Sie, meine Herren, limitieren Sie die Summe auf 10 000 ℳ, um jeden Zweifel auszuſchließen, daß der Vertrag nur auf dieſer Baſis zuſtande kommt. Herr Ehriſt kann ſich dann auch nach Meinung des Herrn Panſchow nicht darauf berufen, in der Stadiverordnetenverſammlung ſei etwas anderes beſchloſſen worden, als im Vertrage ausbedungen worden ſei. Im übrigen würde das unerheblich ſein, denn wenn der Magiſtrat ein be⸗ ſonderes Abkommen trifft, ſo iſt das Abkommen bindend, da die Stadt nach außen durch den Magi⸗ ſtrat vertreten wird. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Dem Wunſche des Herrn Bürgermeiſters entſprechend und in der Hoffnung, daß dadurch die Bedenken des Herrn Kollegen Panſchow wirklich aus⸗ 0 ſind, bin ich bereit, dieſen Zuſatzantrag zu tellen. (Zuruf: Iſt ſchon von Herrn I1). Stadthagen geſtellt!) Vorſteher Dr Frentzel: Nachdem ich Ihnen das Wort erteilt hatte, Herr Kollege Otto, iſt mir dieſer Antrag heraufgegeben worden: Die Koſten der Erneuerung dürfen, unter Aufhebung der etwa entgegenſtehenden Beſtim⸗ mungen des Vertrages, während der Dauer des neuen Nachtverhältniſſes 10 000 ℳ nicht überſchreiten. 7 Stadthagen. Stadtv. Otto: Dann unterſtütze ich dieſen An⸗ trag. Ich glaube, damit iſt die Ange egenheit er⸗ ledigt. Stadtv. Straehler: Ich wollte zunächſt be⸗ merken, daß es ſich nicht bloß um allgemeine Aus⸗