Sitzung am 14 führungen des Herrn Panſchow gehandelt hat, ſon⸗ dern er hat beſtimmte Tatſachen geltend gemacht, aus denen ſich ergibt, daß uns der Vertrag, wie er vor⸗ geſchlagen wird, nicht zuſagt. Meine Herren, im Ausſchuß haben wir einſtimmig für den Ausweg ge⸗ ſtimmt, der gegenwättig die Vorlage bilder, aber nicht etwa von dem Geſichtspunkt aus, daß wir nun die Vorlage für richtig gehalten hätten, (Zuruf und Heiterkeit) ſondern um zu einem Ergebniſſe zu kommen, (Heiterkeit/ das möglichſt nahe an das Ergebnis heranreicht, das wir im Auge gehabt haben. Es ſchlägt einem das Gewiſſen — ich bekenne es ganz offen — nach⸗ dem man im Ausſchuß die Sache beraten hat und hinterher ſich die Sache von neuem überlegt, und man kommt zu dem Ergebnis zurück, von dem man ausgegangen iſt, nämlich daß in der Tat die Gegen⸗ leiſtung, die vom Pächter verlangt wird, der Leiſtung, die die Stadt dem Pächter zu machen hat, nicht ent⸗ jpricht. Es iſt bereits ausgeführt worden, daß 25 000 ℳ Micte bisher gezahlt worden ſind und daß bei dieſen 25 000 ℳ Miete der Pächter einen Ge⸗ winn gehabt hat. Fallen dieſe 25 000 %, weg, werden ſie auf 5000 ℳ verkürzt, dann iſt mindeſtens ein Gewinn von 25 000 ℳ vorhanden. Das iſt nach unſerm Dafürhalten ein Vertrag, den wir nicht billi⸗ gen können. Es ſind neue Geſichtspunkte inſoweit geltend gemacht worden, als die Renovierungskoſten bekannt gegeben worden ſind. Nun iſt es natürlich vollſtän⸗ dig gleich, ob die Renovierungskoſten auf Grund eines Vertrages mit dem Pächter bezahlt werden oder deshalb, weil die Stadtverordnetenverſammlung, die ſa dieſen Pachtvertrag als wünſchenswert anſieht, die Koſten freiwillig zahlt. Wenn man die Gegen⸗ leiſtung eines Pächters bemeſſen will, ſo wird man doch in erſter Reihe in Betracht zu ziehen haben: was hat die Stadt, alſo der Verpächter, aufzuwen⸗ den, um das Pachtlokal in einen Juſtand zu ver⸗ ſetzen, der notwendig iſt, um dort den Geſchäftsbe⸗ trieb auszuüben. Bei jedem Miet⸗ oder Pachtver⸗ hältnis wird in Betracht gezogen, welches ſind auf der einen Seite die Aufwendungen, welcher Gewinn kann auf der andern Seite gemacht werden. Wir glauben, daß Leiſtung und Gegenleiſtung nicht in richtigem Verhältnis zueinander ſtehen. Der Herr Bürgermeiſter hat Herrn Panſchow einen Vorwurf, einen objektiven Vorwurf daraus ge⸗ macht, daß er damals nicht dem Pachtvertrage zu⸗ geſtimmt habe. Ich glaube, das iſt unerheblich und gleichgültig für unſere Frage. Da der Vertrag nur auf drei Jahre abgeſchloſſen war, haben wir es heute in der Hand, den beſtehenden Verhältniſſen ent⸗ ſprechend einen Pachtvertrag abzuſchließen, der die Intereſſen der Stadt nach jeder Richtung hin wahrt. Wir haben feſtgeſtellt, daß ſich, was den Gewinn be⸗ trifft, die Verhältniſſe zwar einigermaßen, aber nicht in dem Maße geändert haben, daß infolgedeſſen auf einen Pachtpreis von nur 5000 ℳ zurückgegangen zu werden brauchte. Es ſteht ja heute der Stadt vollſtändig frei, den Pachtzins ſo zu bemeſſen, daß alle Intereſſen berückſichtigt werden, die in Frage kommen. 2 Ich kann mich alſo nur dem Antrage auf Zu⸗ rückverweiſung an den Ausſchuß anſchließen. November 1917 195 Vorſteher Dr. Frentzel: Von den Herren Kol⸗ legen Dr Erüger und Jaſtrow iſt der Antrag auf Schluß der Debatte geſtellt worden. Auf der Rednerliſte ſtehen noch die Herren Schwarz und Dr Borchardt. 2 (Der Antrag auf Schluß der Beſprechung wird genügend unterſtützt und darauf von der Verſamm⸗ lung angenommen.) Wir kommen zur Abſtimmung. Es iſt bean⸗ tragt worden, die Angelegenheit noch einmal dem Ausſchuſſe zur erneuten Beratung zurückzugeben. Dieſer Antrag geht allen anderen vor. (Der Antrag wird abgelehnt.) Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über den Antrag I)r Stadthagen Otto, der für den Fall der Annahme der Vorlage die vorhin verleſene Be⸗ ſchränkung vorſieht. (Die Verſammlung beſchließt nach dieſem An⸗ trage und ſtimmt darauf, entſprechend dem Vor⸗ ſchlage des Ausſchuſſes, dem Abſchluſſe des aoge⸗ druckten Vertrages mit dem Geſchäftsführer Adolf Ehriſt über die Vermietung des Ratslellers unter folgenden Aenderungen zu: Der Mietzins beträgt im erſten Jahre 5 000 ℳ im zweiten Jahre 8 000 ℳ im dritten Jahre 11 000 ℳ Wird die Kündigung für den Schluß des zweiten Mietjahres ausgeſprochen, ſo er⸗ mäßigr ſich der Mietzins des zweiten Jahres auf den Betrag von 5000 ℳ.) Zu einer perſönlichen Bemerkung hat Herr Kollege Schwarz das Wort. Ich weiß allerdings nicht recht, daß Ihr Name genannt worden iſt? Stadtv. Schwarz: Aeußerung getroffen. Ich fühle mich durch eine (Heiterkeit.), Der Herr Kollege hat geſagt, wir hätten in dem Ausſchuſſe, um zu einem Ende zu kommen, der Sache zugeſtimmt. Ich muß das für mich abſolut ablehnen, daß ich, um zum Ende zu kommen, einer Sache zuſtimme. Ich ſtimme nur aus Ueberzen⸗ gung einer Sache zu. (Bravo! und Heiterkeit.) Stadtv. Straehler (perſönliche Bemerkung): Ich habe auch den Herrn Kollegen Schwarz gar nicht gemeint, ſondern wir, Herr Ranſchow und ich, ſind allerdings, um zu einem Ergebnis zu kommen, das der Sachlage am beſten entſpricht, damit ein⸗ verſtanden geweſen, ohne der Entſcheidung vorzu⸗ greifen. Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen nun zu demm 2 Antrag der Stadtv. Bade und Gen. betr. die Ver⸗ ordnung über die Verpflichtung der Bevölkerung zum Schneeſchippen. 45