Sttzung am 12 T an die Unbebaubarkeit eines Stadt⸗ Wertſteigerung des anderen derjenige ein Inter⸗ am Platze. teils führt nur eine Stadtteils herbei; alſo iſt nur eſſent, der in der fraglichen Gegend Grund und Voden hat. Wer Grund und Boden 3. B. ſetzt nicht in Nord⸗Weſtend und in Nord⸗Charlottenburg be⸗ ſitzt, der iſt gar nicht Intereſſent: im Gegenteil, je mehr Nord⸗Charlottenburg und Nord⸗Weſtend für die Erſchließung unmöglich gemacht werden, deſto mehr wird das Gelände gewinnen, das nicht mit dieſer B e⸗ ſchränkung belegt iſt, weil das Angebot geringer wird. Meine Herien, ich weiſe Sie auf das Schöne⸗ berger Südgelände hin. Vor 30 Jahren iſt das Schöneberger Südgelände mit der landhausbaumäßi⸗ gen Bauweiſe belegt worden. 30 Jahre lang ſind keine Häuſer gebaut worden, weil für Landhäuſer kein Reiz vorhanden war; kein vernünftiger Menſch hätte ſich dort ein Landhaus gebaut. Jetzt bemüht ſich Schöneberg ſeit Jahren krampfhaft, dieſen Fluch der Unfruchtbarkeit wieder von dem (Gelände abzu⸗ wälzen, und nun müſſen wir erleben, daß Gelände in Charlottenburg, in der alten Stadt Charlotten⸗ burg, mit demſelben Fluch der Unfruchtbarkeit auf weiten Gebieten beladen wird. Meine Herren, es ge⸗ hört die Rand bebauung hierher, die Rand⸗ bebauung mit fünf Geſch oſſen unter Ver⸗ bot von Seitenflügeln und Quergebäuden. Sie allein iſt am Platze, ſie iſt auch allein hier zu ſchafſen, weil keine Gegend, die nicht ſchon die fünfgeſchoſſige Bau⸗ weiſe hat, ſie je erhalten wird. Wir ſind in der glücklichen Lage, wir haben ſie, weil wir eben eine alte Stadt ſind, und dieſe alten Rechte ſollten wir feſthalten. Wir können eine ganz weiträumige Ban⸗ weiſe einführen mit großen grünen Flächen im Block⸗ innern. Auch ganze Blocks und große Freiflächen können wir von der Bebauung ansſcheiden; da⸗ iſt aber nur zu erreichen, ſoweit wir am fünfgeſchoſſiger Hochbau feſthalten. Meine Herren, keiner von uns will wohl, daß die Berliner Bauweiſe, die wir auch in Alt⸗Char⸗ lottenburg und auch am Kurfürſtendamm kennen, d. h. die Bauweiſe mit den Seitenflügeln und Quer⸗ gebänden mit dem verbauten Blockinnern, noch weiter ausgedehnt wird. Wir alle wünſchen, daß es mög⸗ lichſt viel Menſchen gäbe, die mit ihren Familien in kleinen Häuſern, von Gärten umgeben, wohnen. Aber wir wiſſen auch alle, daß nur ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung dieſes große Glück genießen kann. Jedenfalls müſſen wir unbedingt, wenn eine Bau⸗ ordnung vorgeſchrieben wird, darauf ſehen, daß ſie auch eine Erſchließung herbeiführt und nicht ver⸗ hindert. Und noch eins gehört in das Sündenregiſter unſerer Behörden, das iſt das planloſe und über⸗ raſchende Vorgehen auf dem Gebiete der Bauordnun⸗ gen und der Wohnungsreform. Berlin hat als Welt⸗ ſtadt verhältnismäßig billige Wohnungen. hat es dieſe Wohnungen? Weil in ganz Deutſchland alle Verſicherungsgeſellſchaften, Hypotheken Banken uſw. außerordentlich große Kapitalien zu relativ billigen Sätzen bei hoher Beleihung in Berlin an⸗ gelegt haben. Nur dadurch haben wir ein erhebliches Angebot an Wohnungen und auch relativ billige Preiſe gehabt. Die großen Banken aber werden in ihrem Vertrauen vollkommen erſchüttert. 4 Vorſteher Dr. Frentzel (unterbrechend): Darf ich Sie bitten, ſich etwas mehr an die Sache zu halten; Ihre Ausführungen gehen doch etwas zu weit. Wodurch . Dezember 1917 Antragſteller Stadtv. Heidenreich (fortfahrend): Meire Herren! Das Vertrauen der Großbanken iſt bereits erſchüttert. Nach den Erfahrungen der letzten 7 Jahre wird ſich ſchwerlich ein vernünftiger Menſch der Wohnungsherſtellung und der Gelände⸗ erſchließung widmen. 2 Ich komme zum Schluß. Eines haben die Be⸗ ſtrebungen der Städtebaukünſtler hervorgebracht: die ſichere Ueberzeugung, daß der Bebauungsplan und die Bauordnung zuſammengehören und nicht von⸗ einander zu trennen ſind. Ein befriedigender Be⸗ bauungsplan liegt hier nicht vor, es wird ſeit Jahren daran gearbeitet. Wie kann man unter ſolchen Umſtänden die Bauordnung ändern? Was iſt nun. zu tun? Die Antwort geht nach meiner Anſicht da⸗ hin: wir müßten gegen die Bauordnung für alle beide Gebiete, ſowohl für das Gelände an der Span⸗ dauer Chauſſee wie in Nord⸗Charlottenburg, einen Proteſt erheben und ſo bald wie möglich einen neuen Bebauungsplan unter Hinzuziehung allererſter Fach⸗ leute aufſtellen, und zwar eine ganz weiträumige, aber fünfgeſchoſſige Randbebanung für den Teil vor⸗ ſehen, den wir dafür nach reiflicher Ueberlegung für geeignet halten, und den Kleinhausbau dahin bringen, wohin er ſeiner ganzen Natur nach gehört. Dann muß eine paſſende Bauordnung erlaſſen wer⸗ den, die auch zu einer Bebauung führt. Dann wer⸗ den wir auch in dieſem Teil Charlottenburgs ſehr dald Wohnungen entſtehen ſehen, und die Wohnungs⸗ not wird dadurch gelindert werden. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Ich glaube, mich bei der Beantwortung der Anfrage ſehr kurz faſſen zu können und auch zu ſollen. Ich ſchicke allerdings voraus, daß es mir nicht der Ort und die Zeit zu ſein ſcheint, über die geſamten Fragen, die der Bebauungsplan und die Bauordnung von Nord⸗Charlottenburg aufwerfen könnten, ein⸗ gehend zu ſprechen. Ich möchte aber trotzdem nicht verfehlen, in zwei Punkten wenigſtens dem Herrn einen gewiſſen Widerſpruch entgegenzu⸗ ſetzen. ZARunächſt hat er feſtſtellen zu ſollen geglaubt, daß für Nord⸗Charlottenburg lodiglich die fünfgeſchoſſige Bauweiſe in Betracht käme. Ich glaube, daß er gerade als Städtebauer ſich dieſe Frage doch ernſt⸗ lich überlegen ſollte. Ich perſönlich wenigſtens kann mir unter keinen Umſtänden denken, daß eine fünf⸗ geſchoſſige Bebauung, die an unſere, nach dem Willen der Stadt als Park und Lunge Charlottenburgs aus⸗ . Jungfernheide heranreicht, vom ſtädte⸗ aulichen Standpunkt aus ein erſprießlicher Anblick und eine vernünftige Po itik bedeuten würde. Aluf der andern Seite wollte ich wenigſtens kurz beſtreiten, daß die Bebauung nach der Bauklaſſe I ſo vollkommen ſinnlos und unmöglich ſein ſollte, wie der Herr Vorrodner es behauptet hat. Die Berech⸗ nung, die Herr Geheimrat Krauſe aufgeſtellt hat, kenne ich auch: ſie iſt aber ſehr anſechtbar. Ich kann mich des näheren hierüber nicht auslaſſen, wollte aber dieſe Behauptung jedenfalls nicht unwider⸗ ſprochen ins Land gehen laſſen. Im übrigen, meine Herren, bin ich in der er⸗ freulichen Lage, die Frage vollkommen im Sinne des Herrn Interpellanten beantworten zu können. Iſt die erlaſſene Polizeiverordnung, ſo wird gefragt, 14 Anhörung des Magiſtrats und mit deſſen Ein⸗ ändnis erfolgt? Nach An hörung des Magi⸗