* ger Bauweiſe Situng am 12. aber durchaus nich t mit deſſen ſtrats iſt ſie erfolgt, ſtrats iſt ſ Iolg Gegenteil, wir haben aufs Einverſtändnis; im 0 Allerentſchiedenſte die, wie ich zugeben muß, wohlbe⸗ rechtigten Intereſſen unſerer = teuerzahler in nach⸗ drücklichſter Weiſe wahrnehmen zu ſollen geglaubt. Ich ſtelle ausdrücklich feſt, daß in dieſem Falle die Spekulation, die ſich in weitgehendem Maße, wie auch ſonſt in unſerm Stadtring, der Grundſtücke be⸗ mächtigt hat, einen durchaus begründeten Boden in⸗ ſofern hatte, als die Bauordnung mit fünfgeſchofſi⸗ Hort ſeit längerer Zeit feſtlag. Es iſt Spekulation geweſen, ſon⸗ alſo nicht etwa eine wilde 7 den Füßen dern erne Spetulation, die Grund unter hatte. Die durch ſie geſchaffenen Werte nach Gebühr zu ſchützen, hielten wir uns im Intereſſe unſerer Steuerzahler allerdings für verpflichtet. Die Anfrage lautet weiter: Was gedenkt der Magiſtrat in dieſer Angelegenheit zu tun? Er denkt mal ausnahmsweiſe nicht mehr, ſondern er hat ſchon getan. (Heiterkeit.) Er hat nämlich ſehr lebhaffen und ſehr entſchiedenen Proteſt bereits eingelegt, und zwar umgehend, als ihm dieſe Baupolizeiverordnung ſehr gegen ſeine Er⸗ wartung bekannt geworden war. Wir haben dieſen Proteſt ſofort eingelegt, um ihn in ſeiner ganzen Schwere den beteiligten Behörden vor Augen zu führen, haben uns aber in dieſem Proteſt ausdrück⸗ lich vorbehalten, weitere Vorſchläge unſererſeits zu machen, und ich darf andeuten, Daß dieſe Vorſchläge, wie ich ſie mir denle, ſich ungefähr in dem Rahmen deſſen bewegen werden, was der Herr Vorredner auch ſeinerſeits vorgeſchlagen hat. Dabei möchte ich aller⸗ dings nochmals feſtſtellen, daß man Über das Maß deſſen, was in der künftigen Baupolizeiverordnung den einzelnen Bauklaſſen zugewieſen werden ſoll, ſehr ver⸗ ſchiedener Meinung ſein kann. Daß aber die Bau⸗ ordnung, wie ſie jetzt vorliegt, den berechtigten Intereſſen der Charlottenburger Bürger, beſonders derjenigen, die dort angeſiedelt ſind bzw. Grundbe⸗ fitz haben, widerſpricht, das haben wir mit aller Ent⸗ ſchiedenheit den beteiligten Behörden zur Kenntnis gebracht und werden es auch weiter tun. (Bravo!) Vorſteher Dr. Frentzel: Damit iſt die Angele⸗ genheit erledigt, und wir kommen zu der Anfrage der Stadtv. Dr Byk und Gen. betr. Schnee⸗ ſchippverordnung. Anfrageſteller Stadtv. Dr. Byk: Meine Herren! In der Sitzung vom 14. November 1917 iſt auf Antrag der Stadtv. Bade und Genoſſen das Er⸗ ſuchen an den Magiſtrat gerichtet worden, gemein⸗ ſam mit den Magiſtraten der anderen Groß⸗Berliner (chemeinden beim Oberkommando wegen Aufhebung oder doch erheblicher Milderung der Verordnung be⸗ treffend die Verpflichtung der Bevölkerung zum Schneeſchippen vorſtellig zu werden. Ende voriger Woche durch die Zeitungen die Nach⸗ — richt gegangen, daß der Magiſtrat der Stadt Char⸗ lottenburg dem Oberkommando in den Marken Ab⸗ änderungsvorſchläge zur Schneeſchippverordnung da⸗ hingehend gemacht habe, daß zwar männ iche und weibliche Hausbewohner, die körperlich zur Leiſtung imſtande ſind, zum Schneeſchippen herangezogen Daraufhin iſt Dezember 1917 217 aber zum Schluß heißt es: „Die Hin⸗ zuziehung der Mieter zur Hilfeleiſtung ſoll nur er⸗ folgen, ſolange und ſo weit der Hausbeſitzer und ſein Beauftragter ſelbſt wegen A ters, Krankheit uſw., wie es in der Anfrage heißt, verhindert ſind. Dieſe Nachricht wurde bekannt, als gerade die Vorſtände der Charlottenburger Hausbeſitzervereine tagten. Ich kann nur ſagen, daß ein großes Maß von Entrüſtung darüber beſtanden hat, daß nun doch im weſentlichen das Schneeſchippen auf den Haus⸗ beſitzer abgetragen werden ſollte und der Magiſtrat von Charlottenburg dem Oberkommando dieſen Rat gegeben und an es dieſes Erſuchen gerichtet habe. Ich bin dringend erſucht worden, in der nächſten Stadtverordnetenſitzung den Magiſtrat darüber zu interpellieren, und da ich einſehe, daß es in der Tat eine ſchwere Belaſtung der Charlottenburger Haus⸗ beſitzer wäre, wenn das Oberkommando im Sinne des Magiſtrats von Charlottenburg entſcheiden würde, ſo habe ich mit Unterſtützung meiner Freunde die Anfrage eingebracht. Der Wortlaut des Erſuchens des Char otten⸗ burger Magiſtrats iſt doch ſo aufzufaſſen, daß in erſter Reihe der Hausbeſitzer verpflichtet iſt, für das Schneeſchippen auf dem Straßendamm zu ſorgen; nur wenige Ausnahmen ſind dort gemacht. Nur das Alter — das iſt leicht feſtzuſtellen — oder Krank⸗ heit oder ſonſtige Berufsgeſchäfte oder aber, wenn er nicht in der Lage iſt, eigene oder fremde Hilfs⸗ kräfte heranzuziehen, ſollen ihn daran hindern. Alſo er ſoll das, was doch eigentlich der Stadt zukommt, auf eigene Koſten bewirken; denn ſo iſt es doch ſchließlich gemeint, daß der Hauswirt ſeinen Haus⸗ wart oder ſonſtige Leute, deren er habhaft werden kann, alſo fremde Kräfte, heranzieht und ſie bezahlt. Für die Schneebeſeitigung iſt doch ſeit Jahren eine mehr oder weniger erhebliche Summe durch die Stadt ausgegeben werden. In den Etat ſind immer 15 000 ℳ eingeftellt worden. Aber ſolange ich die Ehre habe, Mitglied der Stadtverordnetenverſammlung zu ſein, iſt in jedem Jahre eine Nachtragsbewilli⸗ gung an die Stadtverordnetenverſammlung gekom⸗ men, und ſelbſt wenn Schnee nur in geringem Um⸗ fange gefallen iſt, iſt doch die in den Etat einge⸗ ſetzte Summe von 15 000 ℳ überſchritten worden, und wir haben erhebliche Beträge nachleiſten müſſen. Im letzten Jahre ſind über 79 000 ℳ nachträglich bewilligt worden. Alſo alles in allem hat die Schnee⸗ abfuhr im letzten Jahre die Stadt mehr als 94 000 ℳ gekoſtet. Das will oder ſoll die Stadt ſparen, und dafür ſollen die Hausbeſitzer in Anſpruch ge⸗ nommen werden. werden ſollen; Ich möchte betonen, daß ich durchaus nicht ein Gegner davon bin, daß durch die Bürger Charlotten⸗ burgs das Schneeſchippen beſorgt wird. Ich habe überall Propaganda dafür gemacht, daß ſich die Bürger in den Dienſt der Allgemeinheit ſtellen und im Intereſſe des Wagenverkehrs die Straßen vom Schnee ſäubern. Ich habe, a“s neulich der kleine Schnee⸗ fall war, ſelbſt mit Hand angelegt und den Schnee vom Fahrdamm beſeitigt, und meine Frau hat mich darin unterſtützt. Alſo ich bin im Prinzip dafür, meine aber, daß nicht nur der Hausbeſitzer dafür ſorgen ſoll, ſondern die Allgemeinheit: der Haus⸗ wirt un d die Mieter ſollen den Schnee beſettigen. Würde aber das vom Oberkommando verfügt werden, was vom Magiſtrat Charlottenburg in Vorſchlag ge⸗