den Mietern zum Gegenſtande, und der beſitzer und Magiſtrat will durch ſie nur außer Zweifel geſtellt wiſſen, daß der Hausbeſttzer, ſolange er in der Lage iſt, durch ſeine Beauftragten, insbeſondere durch ſeinen Hauswart, die Arbeit ausführen zu laſſen, nicht die Mieter heranziehen kann. Damit würde eine Quelle von Aergerniſſen und Streitigkeiten, die ſonſt außerordentich ſtark fließen würde, verſtopft fein. 8 Wir haben alſo keine Urſache, den Vorſchlägen des Magiſtrats Bedenken entgegenſetzen, während wir andererſeits durchaus anerkennen, daß es Sache der Hausbeſitzer ſein wird, die Anſprüche, auf deren Vorhandenſein Herr Kollege Dr Stadthagen hinge⸗ wieſen hat, auf anderem Weg ihrerſeits zu verfolgen. Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Ich kann mich mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Meyer doch nicht ſo ganz einverſtanden erklären, denn ich habe folgende Erfahrungen gemacht. Ich habe den Hauswart aufgefordert, den Fahrdamm zu reini⸗ gen. Der Mann, der die Zeitung geleſen hat, hat mir aber erklärt, das habe er nicht nötig, das müßten die Mieter machen. (Zurufe.) — Bitte, laſſen Sie mich ausreden. Ich habe nun hei meinen Mietern angefragt, und die Mieter haben faſt ohne Ausnahme auf den Fragebogen „Nein“ geſchrieben. Was bleibt mir nun übrig? Der Hauswart verweigert die Arbeit, ich ſelbſt bin über 40 Jahre alt, habe alſo nicht nötig, den Fahrdamm ſelbſt zu reinigen. Der Pförtner, der ja die Zeitung geleſen hat, ſagt: das brauche ich nicht, das müſſen die Mieter machen, und die Mieter erklären: das brauchen wir nicht, das haben wir nicht nötig. Wie fommen die Hausbeſitzer nun aus dieſer Verlegen⸗ heit heraus? Es muß, glaube ich, den Hausbe⸗ ſitzern bzw. den Hauswarten bekanntgegeben werden, daß ſie für die Beſeitigung des Schnees ſowohl auf dem Bürgerſteig wie auch auf dem Fahrdamm zu ſorgen haben. Das muß den Leuten aber eindring⸗ lich bekannt gemacht werden, und wenn die Stadt vielleicht noch etwas dazu tun will, mag ſie dem Hausverwalter dafür eine keine Vergütung geben. — Denn die Reinigung der Straßen von Schnee und Eis würde der Stadtgemeinde ohnehin Hunderttau⸗ ſende im Jahr koſten; das iſt gar keine Frage. Es handelt ſich in Charlottenburg um etwa 5000 Häuſer; ich glaube, ſo viel haben wir. (Lebhafte Zwiſchenrufe.) Erhielte der Hausverwalter nur irgendeine kleine Vergütung, dann wird er es machen; aber vor allen Dingen muß ihm auch durch die oder durch die Polizei klargemacht werden, daß er die Verpflichtung gegenüber dem Hausbeſitzer und den Mietern hat, und ſo lange das nicht geſchieht, hat der Hausbeſitzer eine außerordentlich ſchwierige Stellung. (Zuru) — Mir wird zugerufen, ich ſolle es ſelbſt machen. Meine Herren, ich habe es mit meiner Tochter ge⸗ macht; es iſt aber zu viel ver angt, wenn ich das auf die Dauer tun ſoll. Ich bin dem Beiſpiel des Herrn Stadtgemeinde e wung am 12. Dezember 1917 * 5 Olſrbürgermeiſters gefolgt, von dem ich in der Zeitung las, daß er Schnec ſchippe, und da habe ich mir geſagt: was der Herr Oberbürgermeiſter getan hat, kannſt du auch machen. Aber ich kann es jetzt nicht, da ich augenblicklich das Reißen habe und im Hauſe bleiben muß. Alſo die Regelung, die der Herr Stadtbaurat vorgeſchlagen hat, iſt wunderſchön, aber vielleicht nicht durchführbar. Vielleicht ſtudieren Sie doch noch⸗ einen andern Weg. 5 Stadtv. Wolſfenſtein: Meine Herren! Nur ein paar Worte! In den meiſten Fällen kommt alles auf eine Portierſteuer hinans. Es läßt ſich doch nicht leugnen, daß Sie den Mann wegen der er⸗ höhten Mühewaltung irgendwie entſchädigen müſſen. Die Fälle in bezug auf die Schneebeſeitigung liegen im übrigen ganz verſchieden. Ich habe ſelbſt ein Haus, das eine Front von zirka 38 m hat und dazu noch an einem Platze liegt, ſo daß ich die ganze Breite des Fahrdamms, der vor mir liegt, zu reinigen habe. Uelerdies wohnen in dieſem Hauſe nur 2 Parteien; es ſind daher nur wenig Kräfte zur Verfügung. Ich habe bei dem erſten Schneefall auch nur meine Töch⸗ ter anſpannen können, weil ich von meiner Frau davon abgehalten wurde, perſönlich mit⸗ zuwirken, obgleich ich das ſehr gern machen. würde. Was macht man aber bei den Häu⸗ ſern, in denen kein Menſch wohnt, in denen ſich nur Büroräumlichleiten befinden? Da hinken doch alle Maßnahmen, die vorgeſchlagen ſin). Es wird natürlich auch furchtbar ſchwer ſein, irgend⸗ welche Maßnahmen, die für jeden Fall zutreffen, vor⸗ zuſchlagen und durchzuführen. Dann möchte ich Herrn Stadtbaurat Bredt⸗ ſchneider ſagen, daß der Vorſchlag des Magiſtrats, nach dem diejenigen Leute ausgenommen ſein ſollen, die durch einen Veruf verhindert ſind, auch noch nicht einwandfrei iſt. Die Dienſtmädchen haben 3. B. auch einen Beruf, ſie können ſich ebenſo dahinter Ber⸗ ſtecken und ſagen: wir machen nicht mit. daß, wenn die Beſtimmungen ſo erlaſſen werden, wie es hier vorgeſchlagen iſt, es dann die Mieter 2