Sitzung am 19. der man ſich nicht entſchlagen kann, wenn man die Verhältniſſe aufmerkſam verfolgt. Es iſt bei dieſer Gelegenheit ausdrücklich geſagt worden, daß unſere Beamtenſchaft einen überaus wertvollen Beſtandteil unſerer geſamten Bevölkerung bildet, und der Fi⸗ nanzminiſter hat die Beamtenſchaft direkt das Rück⸗ grat des Staates genannt. Dieſe Gründe, die das Parlament dazu veran⸗ laßt Haben, eine einmalige Kriegsteuerungszulage zu bewilligen, gelten ohne jede Einſchränkung nach der Auffaſſung meiner Freunde auch für die hieſige Verſammlung. Daß die wirtſchaftliche Teuerung, unter der ja alle Stände zu leiden haben, eine Teuerung, die von Tag zu Tag zunimmt und deren Ende noch gar nicht abzuſehem iſt, auf den Feſtbe⸗ ſoldeten am meiſten laſtet, wird allſeitig zugegeben. Gewiß leiden alle Kreiſe der Bevölkerung unter dieſen unerhörten Teuerungsverhältniſſen; ich denke vor allem auch an den kleingewerblichen und kaufmänni⸗ ſchen Mittelſtand, der unter den Erſchwerniſſen der Wirtſchaftsführung ſehr zu leiden hat. Aber dieſe Elemente ſind doch noch eher in der Lage, ihrerſeits durch gewiſſe Maßnahmen einen Ausgleich zu ſchaffen. Das kann der Beamte nicht. Der Be⸗ amte iſt nur darauf angewieſen, was ihm ſein Be⸗ ſoldungsgeber zukommen läßt, und er iſt nur dar⸗ auf angewieſen, daß durch den Beſoldurgsgeber ſein ſchweres Los erleichtert wird. Ich darf bier ausdrücklich ausſprechen, daß dieſer Standpunkt in weiton Kreiſen unſerer Bürger⸗ ſchaft durchaus geteilt und verſtanden wird. Es iſt mir mehrfach vegegnet, daß Bürger der Stadt, die nicht dem Beamtenſtande angehören, geſagt haben: über eins wundern wir uns, wie die Beamten mit kleinem und mittlerem Einkommen in dieſer Zeit es überhaupt noch möglich machen können, zu eriſtieren. (Sehr richtig!) Das ſind, wie ich ausdrücklich hervorhebe, Leute, die nicht dem Beamtenſtande angehören. Ich ſchließe daraus, daß wir uns, werm wir eine ſolche Maß⸗ nahme, wie der Antrag ſie vorſieht, heute beſchließen, damit in Uebereinſtimmung mit weiten Kreiſen der Bürgerſchaft befinden. Meine Herren, neben dieſer unbeſtrittenen wirtſchaftlichen Notlage müſſen wir auch für unſere Beamten, für unſere Lehrerſchaft und unſere ſtädti⸗ ſche Arbeiterſchaft ausdrücklich in Anſpruch nehmen, daß ſie durch ihre hingebende Tätigkeit der Stadt außerordentlich genutzt haben. Sie haben meiſt über ihre Friedenstätigkeit hinaus ihre volle Ar⸗ beitskraft in den Dienſt der Stadt geſtellt, und deshalb iſt es unſere Verpflichtung, auch unjerſeits zu verſuchen, ſie in ihrer bisherigen ſozialen Stellung zu erhalten, ſo ſchwer das auch möglich ſein wird. Ich verlenne nicht, daß bereits manches auf dieſem Gebiete getan iſt; ich dente da vor allem an die Ge⸗ währung der laufenden Kriegsbeihilfen und der laufenden Kriegsteuerungszulagen. Wir haben erſt geſtern in unſerer Charlottenburger „Neuen Zeit“ darüber eine Bemerkung leſer können, die dahin aus⸗ klang, daß die Fürſorge Charlottenburgs auf dieſem Gebiete geradezu muſtergültig ſei und daß Char⸗ lottenburg in dieſen Fragen mit an erſter Stelle marſchiere. Ich bin gern bereit, dieſen Ausführungen vollinhaltlich zuzuſtimmen, und kann trotzdem die FJorderung erheben, daß daneben noch eine einmalige Kriegstenerungszulage für dringend geboten zu er⸗ Dezember 1917 teuerungszulage gegeben werden ſoll. Die 7 4 achten iſt. Auf dieſem Boden ſtehen die Antraga⸗ ſteller. 0 Was die Gewährung der laufenden Kriegsbei⸗ hilfen und Kriegsteuerungszulagen angeht, ſo ſind wir über das ſtaatliche Maß hinausgegangen. Zur Begründung dieſes Vorgehens brauche ich mich nur auf die Magiſtratsvorlage zu berufen, die ſeinerzeit dieſe Angelegenheit regelte. Es heißt in dieſer Vor⸗ lage vom 21. Auguſt: Wenn wir über die ſtaatlichen Sätze hin⸗ ausgehen, ſo leitet uns hierbei folgende Er⸗ wigung: Die ſtaatlichen Sätze ſind einheitlich für alle Orte ohne Rückſicht auf die durch ihre Größe, Lage uſw. bedingte Zugehörigkeit zu den verſchiedenen Ortsklaſſen A—E feſtgeſetzt und tragen den wirtſchaftlich ungünſtigeren Verhältniſſen in den Großſtädten, insbe⸗ ſondere Groß⸗Berlins, nicht genügend Rech⸗ nung. Durch dieſen Satz der Magiſtratsbegründung iſt ge⸗ nügend dargetan, warum wir ſeinerzeit über die ſtaatlichen Sätze hinausgegangen ſind. Aber es liegt doch auch eine gewiſſe Begründung für die Antrag⸗ ſteller darin, wenn ſie nun eine einmalige Kriegs⸗ teuerungszulage fordern. Das ſoll nicht heißen, meime Herren, daß wir die Gewährug einer einmaligeir, Kriegstererungszulage als ein wirtſchaftliches Ideal, anſehen. Es iſt mir wohlbekannt, daß man manchen 1 begründeten Cinwand gegen die Gewährung einer ein maligen Kriegsteuerungszulage an? ſprecher kann. Aber demgegenüber meine ich, daß gerade eine vinmalige Kriegsteuerungszulage in Frage kommt⸗ wenn es ſich um unbedingt notwendige Anſchaffungen⸗ ſei es auf dem Gebiete der Bekleidung, ſei es auf dem des Schuhwerks und ähnlichem, handelt, daß ſie vor allem im Winter nötig iſt, wenn, ſoweit das überhaupt möalich iſt, etwas Heizvorräte oder etwaß Kartoffelvorrste beſchafft werden ſollen, daß viel⸗ leicht auch dem einem oder dem andern die Möglich⸗ keit gegeben wird durch (zewährung maligen Kriegsteuerungszulage, kleine Kriegsſchut⸗ den, die er nicht hat vermeiden lönnen in dieſen teuren Zeiten, abzuſtoßem und ſich dadurch wirt⸗ ſchaftlich etwas beſſer zu rangieren. Ich hoffe zuverſichtlich, daß auch der Magiſtrat dieſen Gründen ſich nicht verſchließen wird. Er hat in der Frage bisher nichts veranlaßt. Aber ich hoffe, wenn die Stadtverordnetenverſammlung dem dring⸗ lichen Antrage zuſtimmt, wird auch er ſich nicht gegen den Antrag ausſprechen. 4 Der Antrag wünſcht die Regelung der Frage nach ſtaatlichen Grundſätzen. Das bezieht ſich ein⸗ mal auf die Höhe der zu gewährenden einmaligeſ Zulage. Wir wollen nicht über die Sätze des Staates hinausgehen, ſondern halten die vorhin angegebenen Zahlen für ausreichend. Des weiteren bezieht ſich die Wendung von den ſtaatlichen Grundſätzen auf die Einkommensgrenze, bis zu der die einmalige Kriegs⸗ ondnetenverſammlung iſt unter Zuſtimmung d Magiſtrats bei der letzten Regelung über die vom Staate innegehaltene Einkommensgrenze hinausge⸗ gangen. Ich glaube, das könnte mit guten Gründen dung von den ſtaatlichen Grundſätzen die Frage der Empfangsberechtigten der einmaligen Kriegsteue⸗ rungszulage berührt. Daß die drei großen Gruppen. einer ein⸗ auch diesmal geſchehen. Weiter wird durch die Wen⸗