6 Sitzung am 9. Vorgeſchlagen werden die Stadtv. Bollmann, Dm Borchardt, Dr Feilchenfed, Dr Frentzel, Heiſe, Jachmann, Kantzenbach, Leupold, Meyer, I)r. Stadt⸗ hagen und Straehler. Auch hier erfolgen keine anderen Vorſchläge; die Herren ſind gewählt. Punkt 6: Jeſtſetzung der Sitzungstage ſür das I. Halbjahr 1918. Vorgeſchlagen werden: 23. Januar, 6., 20. Fe⸗ bruar, 6., 20. Marz, 10., 24. April, 8., 29. Mai, 124, 26. Inni. (Die Verjamm ung beſchließt demgemäß.) Punkt 7: Mitteilung betr. Gewährung von Gnadenbeſoldung an Hinterbliebene von Privatdienſtverpflichteten und Stadtarbeitern. Druckſache 1. Stadtv. Dr Rothholz: Meine Herren! Daß der Magiſtrat in dem Falle Stabbert ganz legal vorge⸗ gangen iſt, erſehen wir aus den Mitteilungen, die uns gemacht worden ſind. Aber trotzdem müſſen wir ſagen, daß die beſtehenden Beſtimmungen einer gewiſſen Härte nicht entbehren. Nach den Anſtel⸗ lungsbedingungen kann der feſtangeſtellte Beamte für ſeine Hinterbliebenen erwarten, daß ſie für das laufende Vierteljahr das Gehalt beziehen und weiter⸗ hin auch die Bezüge des Gnadenquartals erhalten, und zwar ohne Rückſicht darauf, wie lange er in ſeiner Stellung geweſen iſt. Dieſelben günſtigen Beſtim⸗ mungen treffen aber für den Privatdienſtangeſtellten und für den Arbeiter nur dann zu, wenn er eine Dienſtzeit von 10 Jahren hinter ſich hat. Wir ſehen darin eine gewiſſe Härte, und wenn wir auch nicht wollen, daß alle Beſtimmungen, die auf den Beam⸗ ten zutreffen, auf die Privatdienſtangeſtellten ausge⸗ dehnt werden, ſo möchten wir es doch für ſehr wünſchenswert halten, daß dem Privatdienſtange⸗ ſtellten und dem Arbeiter, falls er ſtirbt, der laufende Monats⸗ bzw. Wochenlohn für ſeine Hinterbliebenen augeſtanden wird. Ferner wünſchen wir, daß den Hinterblicbenen, wenn auch nicht die Bezüge eines ganzen Gnadenquartals, ſo doch wenigſtens ein Teil dieſer Bezüge zugeſtanden wird. Ich will mich da nicht feſtlegen. Ich denke mir das ungefähr ſo, daß die Hinterbliebenen eines Privatdienſtangeſtellten, der 1 bis 4 Jahre im Dienſte ſtand, das Recht auf den Bezug eines halben Monatsgehalts oder Arbeitslohns härten⸗ Wenn die Privaranaeſtellten zwei Jahre länger im Dienſt ſtanden, ſo ſollten ſich die Bezüge um einen halben Monat verlängern uſw., ſo daß ſchießlich das Recht der Privatdienſtangeſtell⸗ ten und Arbeiter dem der Beamten gleichkame. Da⸗ durch dürfte die Stadt ſmangfent kaum ſehr belaſtet werden, aber den einzelnen Privatdienſtangeſtellten kann damit viel geholfen werden. Denn das iſt unbe⸗ ſtritten: der Tod iſt nicht umſonſt, und unter den; gegenwärtigen Verhältniſſen haben gerade die Hin⸗ terbliebenen der verſtorbenen Privatangeſtellten und Arbeiter, falls ſie noch nicht 10 Jahre im Dienſte der Stadt ſtanden, ſehr unter den Ausgaben für den Verſtorkenen zu leiden. Die Geſuche, die dann ppäter an den Magiſtrat gelangen, haben zur Folge, daß die Hinterbliebenen nicht zur Zeit des Todes Januar 1913 oder unmittelbar danach in den Bezug des Geldes treten, ſondern es vergehen viele lange Wochen, be⸗ vor die Witwe cventuell in den Genuß der nötigen Gelder gelangt. Deshalb erſcheint es uns nicht an⸗ weiſen. Ich glaube, daß der Magiſtrat, der doch in der letzten Sitzung durch den Mund des Herrn Bürger⸗ meiſters anerkannt hat, daß der ganze Verwaltungs⸗ apparat der Stadt Charlottenburg nur dadurch nicht ins Stocken geriet, daß alle Beamten, worin auch die Privatdienſtangeſtellten und die Arbeiter einbe⸗ griffen ſind, alle Kraft eingeſetzt haben, um die Ar⸗ beiten zu kewältigen, in Anerkennung deſſen unſe⸗ rer Anregung Folge geben und ſie zu einer Vorlage verdichten wird. Stadtv. Dr Borchardt: Meine Herren! Meine Freunde ſchließen ſich der Anregung des Herrn Vor⸗ redners an. Ich möchte aber betonen, daß meine F reunde beſonders Wert darauf legen, daß, wenn eine Neuordnung des Ortsſtatuts vorgenommen werden ſollte, in dieſer Beziehung ein Unterſchied „wiſchen Arbeitern und Privatdienſtangeſtellten nicht gemacht wird. An einigen Stellen der Ausführun⸗ gen des Herrn Vorredners kang es ſo, als ob die Vergünſtigung, die er anregte, nur den Privatdienſt⸗ angeſtellten zugute kommen ſollte, an anderen Stellen allerdings klang es wieder ſo, als ob er meinte, daß Privatdienſtangeſtellte und Arbeiter gleichmäßig be⸗ handelt werden ſollten. Meine Freunde legen Wert darauf, zu betonen, daß ſie in dieſem Punkte die Arbeiter ebenſo behandelt wiſſen möchten wie die Privatdienſtangeſtellten. Stadtv. Dr. Rothholz: Ich möchte zwiſchen Arleitern und Privatdienſtangeſtellten keinen Unter⸗ ſchied gemacht wiſſen. Aber das eine möchte ich doch noch bemerken: ſoweit die Arbeiter und Privat⸗ dienſtangeſtellten in Krankenkaſſen ſind und die Hin⸗ terbliebenen ein Sterbegeld erhalten, ſollte dieſes Sterbegeld auf die eventuellen Bezüge der Hinter⸗ bliebenen in Anrechnung kommen, ganz gleich, ob es ſich um Privatangeſtellte oder Arbeiter handelt. (Die Verſammlung nimmt von der Mitteilung des Magiſtrats Kenntnis.) 5 Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln zur Ver⸗ abreichung von Frühſtück an Schulkinder. Druck⸗ „ſache 2. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Haushaltsplananſatz der Ord. Verwaltung Kapitel X Abſchnitt 10 Nr. 8 — Verab⸗ reichung von 74 44 an Schulkinder — wird um 6500 ℳ aus dem Vorſchußſonderkonto uche der Fortbildu Berpflichtung zum Beſuche d sſchule für Mädchen in Charlottenbur Druckſache 3. gemeſſen, die Witwe auf den Gnadenweg zu ver⸗ Kriegswohlfahrtspflege“ verſtärkt) Munkt 9 ⸗ Lerlege, bete, lenbeg des Srte,ts 1te, die