Sitzung am 9 e Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: (Di heit nach dem An In dem Orteſtatut betreffend die Verpflich⸗ tung zum Beſuche der Fortbildungsſchule 10 43. 14. Mädchen in Charlottenburg von 1. 2. 10 wird § 2 Abſatz d geſtrichen.) Das Protokoll der heutigen Sitzung vollziehen die Stadtv. Richter, Wilk und Brode. Wir kommen zu Punkt 10: Vorlage betr. Kriegsteuerungszulagen. Druck ſache 4. Stadtv. Schwarz: Meine Herren! Meine Freunde legen Wert darauf, dieſe Vorlage heute noch erledigt zu ſehen, damit die Auszahlung ſo ſchnell wie möglich erfolgen kann. Ich möchte trotzdem eine Bemerkung daran knüpfen. Es gereicht mir zur Genugtuung, nach Be⸗ nehmen mit dem Herrn Referenten des Magiſtrats feſtſtellen zu können, daß meine Hoffnung, auch die an den ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten Charlotten⸗ burgs beſchäftigten wiſſenſchaftlichen Hilfslehrer in bezug auf die einmalige Teuerungszulage genau ſo behandelt zu ſehen wie die an den ſtaatlichen höheren Lehranſtalten, ſich in jedem Punkte als zutreffend erwieſen hat. Dieſe Hilfslehrer werden nach Ziffer 1 der Magiſtratsvorlage behandelt, d. h. die Ver⸗ heirateten bekommen 200 ℳ plus 10% Kinderzu⸗ lage, die Ledigen 150 ℳ. Das folgt daraus, daß nach den grundlegenden Beſchlüſſen die ſtädtiſchen Zulagen nach dem Vorbilde des Staates geregelt werden ſollen. Stadtv. Friedrich: Meine Herren! Verſchie⸗ dene meiner Freunde und ich ſelbſt hatten Bedenken gegen den Abſ. 2 der Vorlage. Der Abſ. 2 der Vorlage beſagt, daß den ſtädtiſchen Arbeitern an Stelle der Kriegsteuerungszulage ein Kriegslohnzu⸗ ſchlag von 15 „ für die Stunde vom 1. Jannar ab gezahlt werden ſoll. Es heißt weiter darin, daß dieſer Kriegslohnzuſchlag dadurch von 25 auf 40 5 erhöht werden foll. Es beſtanden nun aber Depu⸗ tationsbeſchlüſſe, nach denen die Arbeiter teilweiſe mehr als 25 und auch als 40 Lohnzuſchlag er⸗ hielten. Wir waren nun im Zweifel darüber, ob dieſe Arbeiter auch die neuen Zuſchläge bekommen könnten. Nachdem ich geſtern mit Herrn Bürger⸗ meiſter Dr Maier eine perſönliche Ausſprache hatte, in der der Herr Bürgermeiſter erklärte, daß alle Arbeiter ausnahmslos dieſe 15 „ bekommen wer⸗ den, ſind unſere Bedenken natürlich erledigt, und da uns ſehr daran liegt, daß die Kriegsteuerungszulagen 7 Jannar 1918 ſo ſchnell wie möglich ausgezahlt werden, werden wir heute dieſe Vorlage annehmen. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die im ſtädtiſchen Dienſt ſtehenden Perſonen (einſchließlich der im Heeresdienſt befind⸗ lichen), inſoweit ſie nach den Beſtimmungen vom 21. September 1917 (Druckſachen Seite 139/140) lauſende Kriegsteuerungszulagen be⸗ ziehen, erhalten eine einmalige Kriegsteue⸗ rungszulage, und zwar: 7 a) Verheiratete 200 dazu für jedes Kind 20 5) Unverheiratete 150 Für die ſtädtiſchen Arbeiter, die laufende Kriegsteuerungszulagen in Form eines Kriegs⸗ lohnzuſchlages beziehen, wird dieſer mit Wir⸗ kung vom 1. Jannar 1918 ab um 15 „, d. i⸗ von 25 „ auf 40 „ (vierzig Pfennig) für die Arbeitsſtunde erhöht. Die auf Privatdienſtvertrag oder Arbeits⸗ vertrag beſchäftigten (nicht unter Nr. 1 oder 2 fallenden) Perſonen, die beſonders feſtgeſetzte Kriegsbeſoldungen bezw. Kriegslöhne be⸗ ziehen, erhalten eine einmalige Kriegs⸗ teuerungszulage, inſoweit ſie vor de m 1. Januar 1918 eingeſtellt ſind, und zwar: 74 7 Unver⸗ heiratere für jed es Kind Ber heiratete Bei Einſtellung vor dem 1. Juli 1917. bei Einſtellung im Juli, Auguſt, Seyt. 1917 100 „ bei Einſtellung im Ok⸗ tober, November, De⸗ zember 1917 50 „ 35 „, Bei der Gewährung der einmaligen Kriegs⸗ teuerungszulage (zu Nr. 1 und 3) finden im übrigen die Beſtimmungen betr. Gewährung 15 ] 110 % 150 f 10 „ 75 72 2 77 ſprechende Anwendung. — K. Die Zahlungen gemäß Nr. 1—3 ſind bei dem Vorſchußſonderkonto für „Kriegsteue⸗ rungszulagen“ zu verausgaben. Nachgahlun⸗ gen an die aus der ſtädtiſchen Verwaltung ſtatt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Meine Herren! Damit iſt unſere Tagesordnung erſchöpft. Ich ſchließe die Situung. (Scluß 7 uhr 15 Minnten.) e, von laufenden Kriegsteuerungszulagen ent⸗ bereits ausgeſchiedenen Perſonen finden nicht