5316 Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1. Vorlage betr. Nachbewilligung von Polizeikoſten. Druckſache 22. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Verwaltung Kapitel XIV Abſchn. 10 Nr. 1 Reſte aus 1916 werden 17 653, 86 % aus laufenden Mittein Kibfonlte Punkt 2:, 10 betr. Verelg der Mittel zur In 4 ſetzung der Schreibmaſchinen. — Druckſache (Die Verſamm ung beſchließt nach Ren 0 0 des Mag ſtrats, wie folgt: Der Haushaltsplananſatz Ord. Verwaltung Kapitel 1 Abſchn. 5 Nr. 7 für 1917 — In⸗ ſtandſetzung der Schreibmaſchinen und für Zu⸗ behör — wird aus laufenden Mitteln um 1200 ℳ verſtärkt.) Punkt 3 87 Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel für und Druckbedarf. — Druckſache 24. (Die Verſ amm ung beſchließt nach dem des Maniſtratl⸗ wie folgt: Die Haushal Itsplananſätze Ord. Derwa⸗ tung Kapitel I Abſchn. 5 Nr. 2 bis 6 für 1917 Schreibmittel und fonſtige Verbrauchs⸗ gegenſtände, Veanaangteten⸗ Druck⸗ koften, Formulare und Buchbinderarbeiten — werden aus laufenden Mitteln um 40 000 i verſtärkt.) Schreib⸗ ae Punkt 4: Vorlage betr. Beitrag für das Oskar⸗Helene⸗Heim. — Druckſache 25. (Dir Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 5 Zur Deckung des Fehlbetrages für 1917 wird dem Oskar⸗Helene⸗Heim in Zehlendorf ein einmaliger Beitrag von 5000 %J aus lau⸗ fenden Mitteln bewilligt.) Puntt 5 Vorlage ker. cnbetngenüſert⸗ —— Druck⸗ jache 26. (Die Verſ ſammiung beſch ließt nach dem aneneſf des Magiſtrats, wie folgt: Die Ausgaben für die Kriegebeſchdigten⸗ fürſorge ſind aus einem beſonderen Vorſchuß⸗ ſonderkonto: „Kriegsbe 40 tenfürſorge“ zu 2 beſtreiten.) 10 15 8 0 Punkt 6: 2 Vorlage betr. Stadthaushaltsplan für das Rechun jahr 1918. , 20, 21. 8 Das Wort hat der Herr Kämmerer. 8 Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Perreut Wenn man ſich in der heutigen Zeit über die Finanz⸗ können. Kriegswohlfahrtspflege in Betracht F Sitzung am 27. Februar 1918 5 kommendes Jahr als für die Receſche ablegen will, dann muß man unter allen Umſtänden die Kriegswirtſchaft in Rechnung ziehen, die Kriegs⸗ wirtſchaft, die je länger je mehr auf die Finanz⸗ weſen großer kommunaler Körperſchaften tief ein⸗ wirkt, ja, man kann wohl ſagen, die das Finanz⸗ weſen fundamental in der Jetztzeit ſowohl wie in der Jutnaſr beeinflußt. Wollen Sie bitte mit mir be⸗ trachten, inwieweit eine große Stadtgemeinde, na⸗ türlich in weitem Rahmen gezogen, von dieſer 6 Kriegswirtſchaft beeinflußt wird. Zunächſt iſt eine Stadtgemeinde Vorſchuß⸗ leiſtende für Reich und Staat. Sie iſt ferner Führe⸗ rin in der Kriegswohlfahrtspflege, ſie hat einzutreten mit Mietsunterſtützungen, mit Erwerbsloſenfür⸗ forge, mit Mietsbeihilfen, mit Kredithilfe, mit Woh⸗ nungs⸗, Belleidungsbeihilfe und fürſorge und noch einer ganzen Reihe von anderen Wohlfahrtsunter⸗ nehmungen. Die Stadtgemeinde iſt drittens Trägerin der verſchiedenſten wirtſchaftlichen Gebiete. Der Begriff der 3 . über den man früher Uft geſprochen hat, hat Grenzen angenommen, die wir uns in früheren Jahren nicht hätten träumen laſſen. Es gibt kaum ein Gebiet, das heute nicht in den Rahmen der Arbeit der Stadtgemeinde hin⸗ einbezogen iſt. Ich erinnere Sie an unſere täglichen Lebensmittel an Fleiſch, Brot, Fette, Kartoffeln, Gemüfſe, Fiſche, alle ſonſtigen Nahrungsmittel, er⸗ innere Sie an die Maſſenſpeiſung uſw. Wenn wir alſo auf das Jahr 1918 unſere Blicke richten wollen, ſo müſſen wir uns zunächſt über dieſe Folgen Der. Kriegswirtſchaft klar werden. Zu Beginn des gewaltigen Watringens haben wir den Grundſatz aufgeſtellt, daß unſer laufender Haushaltsplan möglichſt unberührt bleiben möge und weiter fortzuführen ſei wie bisher, daß aber die Un⸗ koſten, die durch die Kateesuruheſ und ihre Folgen entſtehen, möglichſt auf Anl eihekonto, auf ein Kriegs⸗ vorſchußkonto genommen werden ſollen. Gewiß, meine Herren, dieſer Grundſatz war einwandfrei. Aber mit der Dauer dieſes Ringens auf Jahre hin⸗ aus wird die reſtloſe Durchführung dieſes Grund⸗ ſatzes mindeſtens ſehr zweifelhaft, ja, ich ganbe ſagen zu können, ſie wird ſchwierig, wird unmöglich. Ich erinnere da nur an einen einzigen Begriff, an die Zinſen der Laſten und ihre Zinſeszinſen. Die . die jede Stadtgemeinde zu lleiſten hat, ſind einmal, wie ich vorhin ſagte, Aus⸗ lagen für Reich und Staat, zweitens ſind es Aus⸗ gaben, die ſpäter einmal die Stadtgemeinde ſelbſt treffen. Zu a) ſind es reine Vorſchüſſe, es iſt ein Kredit, den wir dem Reiche eröffnen, und es iſt ſelbſtverſtändlich, daß dieſer Kredit von uns aus un⸗ berückſichtigt bleibt, daß wir auf ſeine Erſtattung rechnen und auch die Verzinſung dieſes Kredits 900 dem, dem er gewährt iſt, erwarten. Es iſt alſo auch ſelbſtverſtändlich, daß wir dieſe Summen bei unſeren zukünftigen Berechnungen völlig außer acht laſſen. In 1) ſind dieſe Ausgaben Laſten, die die Stadt⸗ gemeinde treffen. In der Hauptſache ſind es Unter⸗ ſtützungen, Juſchüſſe zu den gewährten Reichsunter⸗ ſtützungen, Mietsbeihilfen. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß auch dieſe Koſten auf Anleihe genommen werden Weiter kommen die für die uch dieſe wer⸗ den wir wohl auf Anleihe nehmen können, he daß lage einer großen Stadtgemeinde ſowohl für ein man gegen eine derartige Fee geſt⸗ ee, einwenden 22 8