44 Beginn der Sitzung 6 Uhr 18 Minuten. Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! eröffne die Sitzung. Als Vertreter des Magiſtrats ſind abgeordnet die Herren Stadtſyndikus Sembritzki, Stadtbaurat Ich Seeling und zu Tagesordnung Nr. 3 die be⸗ treffenden Dezernenten. Als Beiſitzer walten die Stadtverordneten Herren Dunck und Dr Genzmer. Herr Stadtb. Dr Genzmer führt die Rednerliſte. 2 Entſchuldigt ſind die Stadtwerordneten Herren Brix, Dr. Crüger, Ermannsdörffer, Granitza, Gutt⸗ mann, Haack, Hirſch, Kaufmann, Klick, Leyſer, Neu⸗ kranz, Neumann, Rackwitz, Wagner, Wenig, Wenzke und Zander. Zu Tagesordnung Nr. 3 wird eine Zuſchrift des Kinobeſitzers Guſtav Schlüter betreffend Luſtbar⸗ keitsſteuer ausgelegt. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Mitteilung betr. Ergänzungswahl zur Verbandsver⸗ ſammlung Groß⸗Berlin. Druckſache 43. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Meine Herren, ich mache Sie beſonders darauf aufmerkſam, daß heute in acht Tagen um 7 Uhr die Wahl ſtattfindet. Die Geſchäftslage erfordert ſowieſo, daß wir die für den 20. März angeſetzte ordentliche Sitzung abhalten. Ich möchte bitten, daß die Herren ihre Maßnahmen danach treffen. Wir kommen zu Punkt 2: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ mäßigung der Standgeldpacht für die Wochen⸗ und Krammärkte. Druckſachen 16, 31. Berichterſtatter Stadtv. Mosgau: Meine Herren! Als ich in der vorvorigen Sitzung im Namen meiner Freunde bat, die Vorlage des Magi⸗ ſtrats auf Ermäßigung der Standgeldpacht auf den Märkten einem Ausſchuſſe zu überweiſen, geſchah es deshalb, weil wir grundſätzlich prüfen wollten, ob im Kriege mit Rückſicht auf den Krieg abgeſchloſſene Ver⸗ träge nicht durch dieſe Tatſache davor geſchützt ſein ſollten, daß ſie abgeändert würden, wenn ein ſolcher Vertrag ſich für den einen vertragſchießenden Teil als beſonders ungünſtig darſtellt. Dieſe grund⸗ ſätzliche Frage hat der Ausſchuß zuerſt beſprochen, und der Herr Oberbürgermeiſter hat als Vertreter des Magiſtrats ausgeführt, daß es ſelbſtverſtändlich rechtlich keine Frage ſei, daß der Komparent unbe⸗ dingt gezwungen iſt, den Vertrag einzuhalten, daß man aber grundſätzlich darüber nicht mehr zu reden brauchte, ob Verträge, die auf dieſe Weiſe, ſagen wirſ einmal, ſcheitern, eingehalten werden müßten. Es ſei ein allgemeiner Uſus geworden bei allen . Staats⸗ und Kommunalbehörden, Rückſicht in weiteſtem Maße zu nehmen. Man könnte daher nicht grundſätzlich ſagen: derartige Verträge müſſen ein⸗ gehalten werden, auch wenn der Vertragſchließende darüber zugrunde geht oder zum mindeſten ſchwer geſchädigt wird. Von einer Seite im Ausſchuß wurde, weitergehend als die Magiſtratsauffaſſung, ausgeführt, eigentlich habe doch jemand, der ohne Sitzung am 13. März 1918 ſeine Schuld jo ſchwer geſchädigt werde, ein unbe⸗ dingtes Recht auf Löſung eines ſolchen Vertrages. Mit dieſer Auffaſſung blieb der Herr allein, der Aus⸗ ſchuß konnte ſich ihr keineswegs anſchließen. Wohl aber trat man dann in eine ſachl iche Prüfung der Angelegenheit, und es ergab ſich, wie das ja auch aus den Akten und den Druckſachen hervorgeht, daß dem Herrn Grewolds irgendwelche Schuld daran, daß er ſeine Verpflichtung der Stadt gegenüber nicht erfüllt, keineswegs beizumeſſen iſt. Durch die ge⸗ ringer werdende Anfuhr der Gemüſe uſw. ſind die Händler ohne Ware, ſind nicht in der Lage, zu ver⸗ kaufen und entziehen ſich dann ihren Verpflichtun⸗ gen — mit oder ohne Recht, jedenfalls tun ſie es. Wenn man den Grewolds zur Erfüllung zwingen wollte, was man zweifellos kann, ſo wäre die Folge, daß der Mann ſehr ſchweren Schaden erleiden würde. Dies erſcheint der Verwaltung — und auf dieſen Standpunkt hat ſich auch der Ausſchuß geſtellt unbillig, und weil es in dieſem einzelnen [Falle unbillig wäre, hat der Ausſchuß beſchloſſen, Ihnen die Magiſtratsvorlage zur Annahme zu empfehlen. Damit ſoll natürlich nicht geſagt ſein, daß derartige Verträge ſtets nach Belieben, wenn es dem einen Teile nicht paßt, gelöſt werden, ſondern es bedurfte dieſer ganz beſonderen Umſtände und des Entgegenkomens der ſtädtiſchen Behörden, um Herrn Grewolds aus der Verpflichtung zu entlaſſen, in der er ſich ſehr rechtlich befindet. Ich empfehle Ihnen namens des Ausſchuſſes die Annahme der Magiſtratsvorlage. (Die Verſammlung beſch ießt nach dem Antrage 5 Ausſchuſſes, wie folgt: Dem Standgeldpächter Grewolds iſt für das laufende Rechnungsjahr (1917) die Markt⸗ ſtandgeldpacht auf 35 000 ℳ zu ermäßigen.) Vorſteher Dr. Frentzel: zu Punkt 3: Bericht des Ausſchuſſes über den Stadthaushaltsplan für 1918. — Druckſachen 20, 21, 41 und 45. Ich möchte Ihnen vorſchlagen, daß wir diesmal entgegen unſerer Gepflogenheit mit dem Kapitel Xv, dem Steuerkapitel, anfangen. Der Herr Berichter⸗ ſtatter für dieſes Kapitel, unſer Kollege Meyer, kann den Beratungen nicht mehr ſehr lange beiwohnen, da er in der gleichen Funktion als Berichterſtatter im Abgeordnetenhauſe in einer ſehr wichtigen An⸗ gelegenheit tätig zu ſein hat. Ich glaube nicht, daß ſich irgendwelche Erſchwerniſſe durch dieſes Vorgehen ergeben werden. — Ich ſtelle Ihr Einverſtändnis hiermit feſt und erteile Herrn Meyer das Wort zu Kapitel xv — (iemeindeſteuern. Verichterſtatter Stabtw. Meyer: Meine Serren; Der Ausſchuß hat ohne Erörterung die Ausgaben Wir kommen nunmehr des Steuerkapitels nach der Magiſtratsvorlage be⸗ ſchloſſen, ebenſo die Einnahmen aus den verſchiede⸗ 2 nen Steuern mit Ausnahme der Einkommenſteuer Hier hat ſich der Ausſchuß vor die wichtige Entſchei⸗ dung geſtellt geſehen, ob und bejahendenfalls it welchem Ausmaß er Ihnen eine Erhöhung des jetzi gen Gemeindeeinkommenſteuerzuſchlags von 170% vorſchlagen ſoll. e