50 talanſammlung, und um Abſchnitt 7: Bürgſchafts⸗ rücklage. Abſchnitt 2 gab deshalb zu längerer Be⸗ ratung Anlaß, weil die einſtweilige Kapitalanſamm⸗ lung diesmal für die Begebung der 1914er Anleihe ganz erheblich in Anſpruch genommen und der Fonds faſt aufgezehrt worden iſt. Die Bürgfchaftsrücklage für den Hypothekenbantverein gab Veranlaſſung, dem Ausſchuß einen kurzen Bericht über die Tätig⸗ keit des Hypothekenbankvereins im vergangenen Jahre zu erſtatten. Der Hypothekenbantverein hat ſich befriedigend entwickelt. Hauptſächlich iſt ſeine Geſchäftslage des⸗ halb befriedigend, weil die Stadtgemeinde dem Bankverein eine Million zur Verfügung geſtellt hat, um deſſen Pfandbriefe beleihen zu können, und zwar zu einem mäßigen Zinsſatz. Dieſe Million iſt faſt aufgebraucht, und es beſteht die Gefahr, daß, wenn die Stadtgemeinde zu dieſen günſtigen Bedingungen nicht weitere Mittel hergibt, die Hilfe, die der Hypo⸗ thekenbankverein den Charlottenburger Hausbe⸗ ſitzern bringen ſoll, nicht mehr in dem Maße ſtatt⸗ finden kann wie bisher. Aus dieſem Grunde hat der Ausſchuß beſchloſſen, den Magiſtrat zu erſuchen, der Stadtverordnetenverſammlung eine Vorlage zu unterbreiten, die die Bereitſtellung von einer halben Million Mark an den Charlottenburger Hypotheken⸗ banlverein zur Fortführung ſeines Betriebes vor⸗ ſieht. „Ferner wurde bei dieſer Gelegenheit erörtert, daß die Ausſicht beſteht, den Hypothekenbankverein zu einer Stadtſchaft für Charlottenburg zu erwei⸗ tern. Im Miniſterium wurde in Ausſicht geſtellt, daß ein Widerſpruch gegen eine derartige Erwei⸗ terung nicht erfolgen wird, wenn die Stadtgemeinde die Bürgſchaft für die Pfandbriefe dahin ausdehnt, daß ſie auf das Recht der Vorausklage verzichtet, d. h., daß ſie direkt die Bürgſchaft für die Pfand⸗ briefſe und den Zinſendienſt übernimmt. Meine Herren, zum Teil iſt das bereits geſchehen; denn die Stadtgemeinde hat ſatzungsmäßig die Verpflichtung übernommen, dem Hypothekenbankverein die nötigen Mittel zur Bezahlung der Zinſen vorzuſchießen, falls das nötig iſt, was bisher noch nicht der Fall war⸗ Die Stadtgemeinde iſt bisher noch nicht in Anſpruch genommen worden, und die Entwicklung des Hypo⸗ thekenbankvereins bürgt dafür, daß ein ſolcher Fall kaum eintreten wird. Stadtv. Dr. Liepmann: Meine Herren! Der Bericht, den Herr Kollege Jolenberg im Ausſchuß ausführlicher über die Tätigkeit des Hypothekenbank⸗ vereins erſtattet hat, hat uns gezeigt, daß wir auf der einen Seite mit der Leitung und mit der Ent⸗ wicklung dieſes Unternehmens ſehr zufrieden ſein können, insbeſondere em bewährten Leiter, Herrn Kollegen Jolenberg, allen Dank und volle Aner⸗ kennung für die Sorgfalt zollen müſſen, mit der er ſich den Intereſſen dieſes gemeinnützigen Vereins an⸗ genommen hat, daß aber auf der andern Seite der geſchäftliche Umſatz dieſes Vereins nicht denjenigen Umfang annehmen konnte, der erwünſcht wäre, da⸗ mit er dem Realkredit der notleidenden Hausbeſitzer aufhilft und dem Hausbeſitz diejenige Förderung zu teil werden läßt, die bei der Einrichtung dieſes Hypothekenbankvereins beabſichtigt war. Der Herr Berichterſtatter hat ja ſchon geſagt, daß nun in Er⸗ wägung gezogen worden iſt, ob es ſich nicht empfiehlt und nicht angängig iſt, den Hypothekenbankverein in eine Stadtſchaft überzuleiten, nachdem zur Errich⸗ eitzung am 13. März 1918 tung von Startſchaften ein Geſetz durch beide Kör⸗ perſchaften des Landtags angenommen iſt, von dem zu erwarten ſteht, daß es in allerkürzeſter Friſt die (Kenehmigung der Krone finden und in Wirkſamkeit treten wird. Eine Vorbedingung allerdings für die Zuſtim⸗ mung der Staatsregierung zur Umwandlung in eine Stadtſchaft wäre die Umänderung der Haftung der Stadtgemeinde den Pfandbriefgläubigern gegenüber. Bisher haftet die Stadtgemeinde erſt in zweiter Linie, und zwar inſoweit, als man ſich zuerſt an den Hypothekenbankverein beziehungsweiſe an die Mit⸗ glieder dieſes Vereins halten muß, und man nur ſo weit in der Lage iſt, auf die Stadtgemeinde zurück⸗ zugreifen, als dort ein Ausfall entſtände. Meine Herren, ich glaube, daß die Möglichkeit und Not⸗ wendigkeit eines derartigen Rückgriffes bei einer ſo vorſichtigen Leitung, wie wir ſie jetzt haben, und bei der Aufſicht, die die Stadtgemeinde ausübt, beinahe ausgeſchloſſen erſcheint. Aber damit darf man im Intereſſe der Stadtfinanzen nicht rechnen: man muß immerhin mit der Möglichkeit rechnen, daß einmal von der Haftung Gebrauch gemacht werden könnte. Es fragt ſich nun, ob die Stellung der Stadtge⸗ meinde dadurch wirklich materiell verſchlechtert wird, daß ſie anſtatt der ſekundären eine primäre Bürgſchaft übernehmen würde, und da muß ich ſagen, daß ich dieſe Frage verneine. Ich verneine ſie nicht deshalb, weil ich der Anficht bin: es ſei gleich⸗ gültig, ob man als Selbſtſchuldner oder erſt an zwei⸗ ter Stelle haftet, ſondern weil ich mir ſage, daß ſich im Falle des Notleidens der Pfandbriefe die Sach⸗ lage doch anders entwickeln würde als durch Geltend⸗ machung der Bürgſchaft ſeitens der Gläubiger. Stellen Sie ſich vor, meine Herren, es käme die Stadtſchaft an Stelle des Hypothekenbankvereins in die prekäre Lage, daß ſie ſähe, ihre Pfandbriefzinſen würden fällig und ſie hätte nicht das nötige Kapital, um ſie einzulöſen. Würde dann die Stadtgemeinde leiden können, daß eine Ausklagung ſtattfinde? Ich beſtreite das, meine Herren, denn die Stadtge⸗ meinde hätte das dringendſte Intereſſe daran, den Kredit des Inſtituts nicht derart in der Oeffentlich⸗ keit ſinken zu laſſen, daß eine ſolche Kalamität ein⸗ tritt. Vielmehr würde die Stadtgemeinde auf die Meldung der Leitung der Stadtſchaft hin die nötigen Mittel vorſchießen und ſich dafür die entſprechenden Garantien von der Stadtſchaft geben laſſen. Es würde trotz Beſtehens einer ſekundären Haftung in Wirklichkeit die Stadtgemeinde gleich und ſogar vor Eintreten der Notlage eingreifen und dem Verein oder der Stadtſchaft, die in Zahlungsſchwierigkeiten geraten iſt, aufzuhelfen ſuchen. Das würde jedenfalls ſolange geſchehen, bis die Lage des Pfandbriefinſti⸗ tuts als hoffnungslos klargeſtellt iſt, ein Vorkomm⸗ nis, das ich, wie geſagt, in dieſem Falle für ausge⸗ ſchloſſen erachte. 2 Wenn ſich alſo die ſtädtiſchen Körperſchaften entſchließen ſollten, die Umwandlung des Hypotheken⸗ bankvereins in eine Stadtſchaft in Angriff zu neh⸗ men, ſo glaube ich nicht, daß dadurch die Finanzkraft der Gemeinde ſtärker angeſpannt werden würde. Ich glaube jedoch, daß ſich Charlottenburg wieder auf dieſem Gebiet ohne höhere Aufwendungen den Vor zug ſichert, als erſte Gemeinde in einer Hilfstätigkeit voranzugehen, die dem notleidenden Hausbeſitz eine große Unterſtützung gewähren wurde Ich habe dieſe Ausführungen gemacht, damit ſich die Herren darüber klar werden, daß die Um⸗