56 (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Zur Verſtärkung der Haushaltsplannummer Drd. Verwaltung IX 2—1 — Löhne für Hilfsaufſeher, Kolonnenführer, Fahrer, Hand⸗ werker, Straßenreinigungsarbeiter und Hilfs⸗ arbeiter einſchl. der Verſicherungsbeiträge werden.. 35000 d zur Verſtärkung der Nummer Ord. Verwaltung IX—2—7 — Inſtandhaltung und Erneuerung der Geräte und Fahrzeuge — c) zur Verſtärkung der Nummer Ord. Verwaltung IX 2—15 — Betrieb der ſelbſtfahrenden Straßen⸗ waſchmaſchinen und Laſtwagen — 25 000 „ aus laufenden Mitteln bewilligt.) Punkt 3: Vorlage betr. Inſtandſetzung von Brunnen. Druckſache 33. b) (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur außerordentlichen Inſtandſetzung von Brunnen auf dem Waſſerwerk Jungfernheide werden 70 000 ℳ bewilligt. Die Summe iſt den laufenden Mitteln der Waſſerwerke zu entnehmen.) Punkt 4: Vorlage betr. Inſtandſetzung des Hauſes Berliner Straße 1/2 (Tiergartenhof). Druckſache 34. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für die beſchädigten Hauſes Berliner gartenhof) werden 13 000 Mitteln bewilligt.) Inſtandſetzung des durch Brand Straße 1/2 (Tier⸗ ℳ aus laufenden Punkt 5: Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel für Schreib⸗ materialien der 4 — Druck⸗ ſache 35. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Ausgabenummer 14 des Abſchnitts 2 vom Sonderplan 4 für 1917 wird um 3000 ℳ verſtärkt.) Punkt 6: Vorlage betr. Derſtärkung der Mittel zur Herſtellung der Hausanſchlüſſe. Druckſache 36. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: die Nr. 1 des Abſchnitts 5 der Ordent⸗ lichen Verwaltung des Sonderplans 4 für 1917 — Herſtellung der Hausanſchlüſſe — wird um 8200 % verſtärtt.) 46 000 „, Sitzung am 20. März 1918 Punkt 7: Anfrage der Stadtv. Bade und Gen. bett. Sonn⸗ tagsruhe für das Handelsgewerbe. — Druckſache 37. In Verbindung hiermit Punkt 8: Vorlage betr. Ortsſtatut über Einführung der vollen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Druckſache 38. (Die e, Anfrage lautet: Iſt der Magiſtrat bereit, Auskunft über den Stand der Verhand ungen wegen einheit⸗ licher Einführung der Sonntagsruhe für das Handelsgewerbe in Groß⸗Berlin zu geben?2) Stadtv. Gebert: Meine Herren! Nachdem uns ſeitens des Magiſtrats die Vorlage betr. das Orts⸗ ſtatut vorgelegt worden iſt, erübrigt es ſich eigentlich, die Anfrage noch weiter zu begründen. Jedoch ſehe ich mich veranlaßt, einige Ausführungen zu dem Ortsſtatut ſelbſt zu machen. Aus der Begründung des Magiſtrats geht ohne weiteres hervor, daß er die Meinung der Inter⸗ eſſentengruppen a.s Grundlinie genommen hat, ſo⸗ wie ferner, daß die Stadtverordnetenverſammlung ſich bereits an 5. April 1911 mit der Frage der allgemeinen Sonntagsruhe beſchäftigt hat. Damals wurden unſere Anträge, eine völlige Sonntags⸗ ruhe einzuführen, abgelehnt. Heute ſpricht das Orts⸗ ſtatut ebenfalls nicht von einer völligen Sonntags⸗ ruhe, ſondern ſieht in beihränktem Maße das Offenhalten der Ladengeſchäfte vor. Uns veran⸗ laßt insbeſondere, zu der Vorage einige Worte zu ſagen, daß ſchon in der Ueberſchrift das Ortsſtatut den Hinweis darauf enthält, daß es nur während der Kriegsdauer erlaſſen werden ſoll. Meine Herren, die Frage der Sonntagsruhe iſt nach jahrzehntelangem Kampfe immer und immer wieder aufgerollt worden, und da auch in neuerer Zeit die weitaus größte Zahl der in Betracht kommenden Intereſſenten ſich auf den Standpunkt geſtellt hat, daß völlige Sonn⸗ tagsruhe eingeführt werden müſſe, ſo ſollte man nach meiner Meinung das Ortsſtatut nicht nur für die Dauer des Krieges, ſondern überhaupt für alle Zeit erlaſſen. Wir würden uns damit gar nichts vergeben, und ich glaube auch, daß die anderen Ge⸗ meinden ſich dieſer Anſchauung anſchließen werden. Daher möchte ich bitten, daß in der Ueberſchrift die Worte „während des Kriegszuſtandes“ aus dem Ortsſtatut geſtrichen werden. Wenn ſich ſämt'iche Intereſſenten, wie doch feſtſteht, heute mit der Sonntagsruhe abgefunden haben, dann werden ſie ſich mit dieſem Zuſtande auch abfinden, wenn er nach dem Kriege in Kraft bleibt. Meine Freunde möchten daher den Magiſtrat erſuchen, die eben er⸗ wähnten Worte in der Ueberſchrift des Ortsſtatuts und ferner den Satz in § 4: „und mit Beendigung des Kriegszuſtandes außer Kraft“ zu ſtreichen. Das können wir, glaube ich, ohne weiteres tun. Sollte ſich wirklich nach Beendigung des Kriegszuſtandes eine Aenderung notwendig machen, dann können Stadtverordnetenverſammlung und Magiſtrat immer noch eine ſolche Aenderung vornehmen. Ich glaube, wir kommen dem Wunſche der weitaus größten Zahl aller an der Frage intereſſierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer entaegen, wenn wir ſo verfahren. Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine Herren! Ich gebe dem Herrn Vorredner zu, daß die Frage nicht ſehr belangreich iſt; denn man könnte ja, wie