, WBuntt 14. Vorlage betr. Aenderung der Beſtimmungen über Reiſetoſtenentſchädigungen. Druckſache 67. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Die Tagegelderſätze § 1 der Beſtimmungen über Rerſekoſtenentſchädigungen bei ſtädtiſchen Dienſtreiſen — werden für alle Gruppen um je 6 ℳ. erhöht, 5) zu den nach den beſtimmungsmäßigen Ein⸗ heitsſätzen zu berechnenden Reiſekoſten wird ein Geſamtzuſchlag von 25 v. H. gewährt, c) bei Benutzung von Schnellzügen wird die Er⸗ gänzungsgebühr (d. i. der über den tarif⸗ mäßigen Fahrpreis für die tatſächlich benutzte Wagenklaſſe hinaus zu zahlende Mehrbetrag des Fahrkartenpreiſes) beſonders erſtattet. 4) Dieſe Aenderungen treten mit Wirkung vom 1. April 1918 ab in Kraft.) Ruutt Tt: 2 Vorlage betr. Neuregelung der laufenden Kriegs⸗ teuerungszulagen. Druckſache 68. Hierzu liegt ein Antrag vor, der folgender⸗ maßen lautet: Wir beantragen, unter 2 ſtatt „um 5 . d. i. auf 45 5“ zu ſetzen: „um 10 I, d. 1⸗ Guf 50 5 Dieſer Antrag iſt unterzeichnet von den Herren Hirſch, I). Borchardt, Gebert, Klick, Bade, Hofer, Katzenſtein, Leupold, Richter, Peeſch, Scharnberg, Wilk, Zaein. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren! Ich nehme das Wort nicht nur zur Begründung des An⸗ trags, ſondern auch zu der Vorlage im allgemeinen. Allerdings möchte ich mich zu der Vorlage im all⸗ gemeinen ganz kurz faſſen und auf eine Bemerkung beſchränken. Wir ſtimmen der Vorlage gern zu. Aber in der Natur der Sache liegt es, daß bei dieſer Vorlage die vom Magiſtrat beſchäftigten Hilfskräfte nicht berück⸗ ſichtigt werden konnten. Auch bei der letzten Kriegs⸗ teurungsvorlage, die uns beſchäftigt hat, ſind dieſe Hilfskräfte nicht berückſichtigt worden, konnten nach der Natur der Sache auch in der Vorlage nicht berück⸗ ſichtigt werden. Der Magiſtrat gab aber damals die Erklärung ab, daß für dieſe Hilfskräfte eine Neu⸗ regelung ihrer Bezüge in Ausſicht genommen ſei, die dann auch ſehr bald ebenfalls mit rückwirkender Kraft ſtattgefunden hat. Ich darf vielleicht annehmen, daß eine ähnliche Erklärung auch heute vom Dagiſtrats⸗ tiſch erfolgen wird. Dann möchte ich mich zu unſerm Antrag wen⸗ den, der ja in engem Zuſammenhang mi“ der Nor⸗ lage ſteht. Die Vorlage bringt eine Aufbeſſerune der Teurungszulagen für die Beamten und Ange⸗ ſtellten durchweg um rund 300 ℳ im Jahre. Für die Arbeiter dagegen wird der Kriegslohnzuſchlag um 5 höht, d. h. im Jahre um rund 140 . 80 halten es nun für angemeſſen, daß es Kriegslohnzuſchlags, der ja darſtellt, derjenigen Er⸗ jetzt die Beamten und erfahren eine Er⸗ 00 ℳ, die für die 140 %ℳ in Ausſicht Sitzung am 24. April 1915 Stellen zu geſtalten, d ſtatt um 5 § uro Stunde um 10 § „ 61 14 genommen. Wenn wir den Lohnzuſchlag ſtatt um 5 um 10 § erhöhen, ſo würden wir dort eine Er⸗ höhung um 280 ℳ erreichen, alſo uns den 306 ℳ annähern, um welche die Bezüge der Beamten und Angeſtellten aufgebeſſert werden. Wir beſcheiden uns mit einem ſolchen Antrag, obwohl wir ſa grund⸗ ſätzlich der Meinung ſind, daß es bei Teurungszu⸗ lagen angebracht wäre, ſie am höchſten an denjenigen ie am niedrigſten im Grund⸗ Unſere Teurungszulagen ſind ja eben⸗ Staat und in anderen Gemeinden ſo bemeſſen, daß da, wo das Grundgehalt am höchſten iſt, auch die Teurungszulage am höchſten iſt. Wir wollen gegen dieſen Satz heute nicht ſturmlaufen, welmn wär auch nicht verſchweigen können, daß uns das Umgelehrte richtiger erſcheinen würde, und be⸗ ſcheiden uns mit dem Antrag, den Zuſchlag, den die ſtädtiſchen Abeiter erfahren ſollen, ebenfalls dem allgemeinen Satze von 300 %ℳ anzunähern, alſo ſie tatt von 40 gehalt ſtehen. ſo wie beim auf 45 von 40 auf 50 § zu erhöhen. Die Vorlnge des Magiſtrats rechnet freilich etwas anders. Sie ſagt, daß ja zu Beginn dieſes Jahres, im Januar, den Beamten und Angeſtellten bereits eine einmalige Teurungszulage von 200 %/f1 gewährt worden iſt, und wenn man die jetzt laufende Zulage, die nach der Vorlage gewährt werden ſoll, hinzurechnet, ſo würde man eine Erhöhung der Be⸗ züge um 50) ℳ. bekommen, wovon 200 ℳ eine ein⸗ malige und 300 ℳ eine laufende Zulage ſind. Und nun ſtellt die Vorlage des Magiſtrats dieſer Er⸗ höhung der Bezüge um 500 ℳ — 200 % einmalige Erhöhung, 300 ℳ laufende Erhöhung, die jetzt ge⸗ währt werden ſoll — in ihrer Begründung die Er⸗ hgöhung der Bezüge gegenüber, die die Arbeiter im Laufe dieſes Jahres erfahren haben. Im Januar näm⸗ lich, als die einmalige Teurungszulage von 200 74 für die Beamten gewährt wurde, wurden die Kriegs⸗ lohn zuſchläge für die Arbeiter von 25 auf 40 5 auf⸗ gebeſſert, alſo um 15„, das macht im Jahre rund 420 ℳ, und wenn jetzt nun die Bezüge noch einmal nach der Magiſtratsvorlage um 5 5, d. h. im Jahre um 120 ℳ, aufgebeſſert werden ſollen, ſo würden die Bezüge der Arbeiter im Laufe dieſes Jahres, und zwar laufend, um 560 ℳ aufgebeſſert ſein, während die Bezüge der Angeſtellten und Beamten in dieſem Jahre demgegenüber nur um 500 %ℳ wovon 200 /f einmalig und nur 300 % laufend, aufgebeſſert wor⸗ den ſind. Aus dieſer Gegenüberſtellung in der Be⸗ gründung der Vorlage ſcheint der Magiſtrat folgern zu wollen, daß die Erhöhung um 5 „, alſo jetzt um 140 ℳ, für die Arbeiter durchaus angemeſſen iſt. Meine Freunde können ſich dieſer Anſicht nicht anſchließen; denn die Erhöhung, die die Arbeiter im Januar d. I. erfahren haben, kann unſerer Meinung nach nicht wiederum mit der jetzigen Erhöhung zu⸗ ſammen betrachtet werden, ſondern ſie iſt nötig ge⸗ worden und nötig geweſen, weil eben bei der letzten allgemeinen Erhöhung die Arbeiter zu ſchlecht weg⸗ gekommen ſind. Meine Freunde haben ja damals — es war wohl im Auguſt,September auch den Antrag auf eine beſſere Berückſichtigung der Arbeiter geſtellt, der aber abgelehnt worden iſt. Die damalige Ablehnung machte es dann aber notwendig, daß die Arbeiter bei der Einführung der einmaligen Teu⸗ rungszulage im Jannar ebenfalls mit bedacht wur⸗ den. Deswegen können wir nicht anerkennen, daß dieſe Rechnung und dieſe Gegenüberſtellung voll⸗ kommen berechtigt iſt, ſondern meinen, daß, wenn die