62 7 Beamten und Angeſtellten jetzt laufend um 300 ℳ erhöht werden, das für die Arbeiter, mindeſtens an⸗ genähert, auch geſchehen müßte. Aus dieſem Grunde haben wir unſern Antrag geſtellt, den wir anzu⸗ nehmen bitten. 1 Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Zu⸗ nächſt zu der Frage, die Herr Stadtv. Dr Borchardt ge⸗ ſtellt hat! Ich kann ihm auch diesmal beſtätigen, daß der Magiſtrat nicht nur die Abſicht, ſondern kereits den Beſchluß gefaßt hat, die Bürohilfskräfte in ihren Bezügen aufzubeſſern, und zwar iſt der Beſchluß dahin gefaßt, daß dieſe Aufbeſſerung mit rückwir⸗ kender Kraft vom 1. April 1918 ab derart ſtatt⸗ findet, daß der Lohn für die Bürohilfskräfte, ſoweit ſie männlichen Geſchlechts ſind, mit 6 beginnt und auf 7 ℳ ſteigt, nach 3 Monaten auf 6,50 ℳ, nach weiteren 3 Monaten auf 7 l. Der Anfangslohn der weiblichen Hilfskräfte beginnt mit 5,50 ℳ, nach 6 Monaten auf 6 ℳ. ſteigend und nach weiteren 6 Monaten auf 6,50 %ℳ. Für Bürohilfskräfte in beſonderer Siellung iſt der Anfangslohn, ſoweit die Bürohilfskräfte männlichen Geſchlechts ſind, auf ſteigend bis zum bei den weiblichen ſteigend bis auf 255 %. In ähnlicher Weiſe iſt bei den Bürohilfs⸗ boten und onſtigen Arbeitern die Aufbeſſerung ge⸗ regelt worden. Die Regelung der Bezüge der Hilfslehrer und Hilfsoberlehrer iſt bisher noch nicht erfolgt. Dieſe Regelung bedarf einer Vorberatung in den zuſtändi⸗ gen Deputationen. Dieſe Vorberatung wird alsbald in die Wege geleitet werden, und es werden ſinn⸗ gemäß auch dieſen Hilfslehrern und Hilfsoberlehrern 205 ℳ monatlich erhöht worden, Betrag von 265 % monatlich, Hilfskräften erhöht auf 195 ℳ, Zulagen zu den bisherigen Teurungszulagen ge⸗ währt werden. Die endgültige Beſchlußfaſſung wird ſich der Magiſtrat natürlich vorbehalten. 2 Nun komme ich zu dem Antrag des Herrn Dr. Borchardt und ſeiner Freunde. Meine Herren, es iſt immer mißlich, gegenüber Anträgen auf Ver⸗ beſſerung von Bezügen in unſerer Zeit einen ab⸗ lehnenden Standpunkt einzunehmen; denn es iſt ſelbſtverſtändlich, daß heute jeder Betrag, der zuge⸗ wendet wird, willkommen ſein wird und willkommen ſein muß. Indes, wir müſſen unſere Vorlage als Ganzes betrachten und die Bezüge, die unſeren ſtädtiſchen Bedienſteten eingeräumt ſind, unterein⸗ ander vergleichen, um überhaupt zu ermitteln, ob das Verhältnis der Bezüge unter den einzelnen Kategorien noch ſo iſt, daß man von einer wirklichen Gerechtigkeit in der Verteilung von Licht und Schatten ſprechen kann. Und da muß ich allerdings feſtſtellen, daß, wenn wir den Arbeitern dieſe weitere Teurungszulage von 5 5 pro Stunde, alſo von 45 § pro Arbeitstag, gewähren, wir ſo weit gegangen ſind, als wir es nur mit der Gerechtigkeit noch als vereinbar erachten können. Die Kriegslohnzuſchläge werden, wie Ihnen be⸗ kannt iſt, nicht nur an die Stadtarbeiter, ſondern an ſämtliche Arbeiter, die in unſeren ſtädtiſchen Vetrieben 0 beſchäftigt ſind, gewährt. Dieſe Form der Verbeſſe⸗ rung der Bezüge durch Kriegslohnzuſchläge im Gegen⸗ ſatz zu den pauſchalierten Teurungs“ und Kinderzu⸗ lagen iſt auf beſonderen Wunſch der Arbeiterſchaft gewählt worden. Die Arbeiterſchaft wünſcht nicht, daß die Ledigen und die Verheirateten ohne Kinder und die Arbeiter mit wenigen Kindern ungünſtiger 4% Sitzung am 24 April 1918 Wir —— 5 daſtehen als die Arbeiter mit vielen Kindern. In⸗ folgedeſſen haben wir dieſe Form der Kriegslohn⸗ zuſchläge gewählt und in den Kriegsbeihilfen anderer⸗ ſeits einen Ausgleich für den Familienſtand ge⸗ ſchaffen. Wenn Sie vergleichen, was ein lediger Arbeiter, der Kriegslohnzuſchläge betommt, im Ver⸗ hältnis zu den ſtädtiſchen Beamten, die ledig ſind und der gleichen Kategorie angehören, bezieht, dann werden Sie mir zugeben müſſen, daß die Arbeiter ganz ungeheuer viel beſſer daſtehen als alle anderen ſtähtiſchen Bedienſteten. Meine Herren, unſere ſtädtiſchen Bedienſteten mit einem Einkommen bis zu jährlich 3200 ℳ be⸗ ziehen nach der neuen Regelung an Kriegsbeihilfe und Teurungszulage zuſammen 774 ℳ jährlich, wäh⸗ rend ein Empfänger von Kriegslohnzuſchlägen nach den Vorſchlägen, wie wir ſie Ihnen durch 7 Vorlage unterbreiten, einen Betrag von 1408 im Jahre bezieht, alſo faſt das Doppelte. Verheiratete ohne Kinder beziehen an Kriegsbeihilfe und Teu⸗ rungszulage nach der neuen Regelung bei einem Einkommen bis zu 3200 ℳ zuſammen 1140 ℳ, die Empfänger von Kriegslohnzuſchlägen beziehen 1504 Mark. So geht das weiter. Ich glaube, daß, wenn wir jetzt die Aufbeſſerung um 5 „5 vorgenommen und dabei einen Jahresabſchnitt zugrundegelegt haben, um die Aufbeſſerungen an pauſchalierten Teurungszulagen und Kriegslohnzuſchlägen zu ver⸗ gleichen, wir dann ſchon eine außerordentlich wohl⸗ wollende Betrachtungsweiſe angewendet haben. Wir kommen hierbei zu dem Ergebnis, daß, wenn wir lediglich dieſe Aufbeſſerungszeiträume zugrunde⸗ legen, ſelbſt dann noch die znſchlagempfänger um 60 ℳ beſſer ſtehen als die anderen. Meine Herren, bei allem Wohlwollen, das ich für die Arbeiterſchaft habe — das kann mir nicht be⸗ ſtritten werden, und dasſelbe Wohlwollen wohnt auch den Mitgliedern des Magiſtrets inne — können wir dieſem Antrag beim beſten Willen nicht folgen. Eine vertranliche Umfrage einer Stadt, die ich nicht nennen darf, hat ergeben, daß 3. B. unſere Feuer⸗ wehrleute, die ja auch zu den Kriegslohnzuſchlag empfängern gehören, ſich in Charlottenburg nach der alten Regelung um ungefähr 1000 ℳ jährlich beſſer ſtehen als in Frankfurt, in Düſſeldorf und ſonſt in den großen Städten mit ähnlichen Teurungsver⸗ hältniſſen. Wir marſchieren bei weitem an der Spitze aller deutſchen Städte mit Einſchluß von Hamburg, München. Bei dieſer Sachlage kann der Magiſtrat trotz allen Wohlwollens unmöglich dem Antrag des Herrn Ir Borchardt zuſtimmen, und ich möchte freundlichſt bitten, unter Berückſichtigung der vor⸗ getragenen Umſtände, die ja wahrſcheinlich bei Be⸗ Herrn IDr Borchardt nicht bekannt geweſen ſind, zu⸗ zugeſtehen, daß in Würdigung der Vorlage als einss (Ganzen dieſe Lohnaufbeſſerung gerecht iſt. Stadtv. Otto: Meine Herren! Meine Ireunde ſind von der Magiſtratsvorlage überaus angenehm be⸗ rührt geweſen. Sie ſehen in der Magiſtratsvorlage eine großzügige Erledigung der Frage der Erhöhung der Kriegsteurungsgulagen, und ſind deshalb gern bereit, dieſer Vorlage ohne Ausſchußberatung zuzuſtimmen. ir wären auch bereit geweſen, dem Antr Herren Kollegen Ir Borchardt und Genoſſen zugu⸗ kinderloſen Kriegslohn⸗ ratung dieſer Angelegenheit in der Fraktion des