reppen entfernen muß. Das Haus wird weſentlich dadurch entwertet, daß keine Läufer auf den Treppen liegen, das iſt fraglos: der Mietwert geht natürlich zurück, denn ſehr viele Leute werden ſich hüten, in Häuſern mit unbelegten Treppen zu mieten. Das iſt nmur ein kleines Beiſpiel. Reihe 1 enthält auch Be⸗ kleidungen der Heizkörper von Zentralheizungs⸗ anlagen⸗ Die Bekleidungen müſſen einfach weg⸗ genommen werden, Erſatz gibt es nicht, die Wohnung iſt demoliert, möchte ich ſagen. Wenn die Heizkörper offen daſtehen, wird ſich kein Menſch in der Woh⸗ nung wohl fühlen. Alſo ſchon bei der Reihe 1 wird der Hausbeſitzer außerordentlich geſchädigt und ebenſo der Mieter, wie ich Ihnen auseinandergeſetzt habe. Aber auch alle Bevölkerungsſchichten werden ge⸗ ſchädigt, denn ſie müſſen ihnen lieb gewordene Gegen⸗ ſtände abliefern, es wird ihnen eine ganz kurze Friſt — ich glaube, bis 15. Mai geſetzt, ſie können ſich feinen Erſatz dafür ſchaffen. Ich habe Ihnen vor⸗ geleſen, was der § 7 im erſten Abſatz ſagt. Es heißt darin weiter: Grundſätzlich ſind Gegenſtände abzu⸗ liefern, die zwar zum Zwecke der Ablieferung ans⸗ gebaut werden müſſen, eines Erſatzes jodoch nicht un⸗ bedingt bedürfen, innerhalb angemeſſener Friſt, nach⸗ dem der Ausbau möglich gemacht iſt; ferner die zum Zwecke der Ablieferung vom Beſitzer ſelbſt freigemacht, aber erſt abgeliefert werden können, nachdem der nötige Erſatz beſchafft iſt, innerhalb angemeſſener Friſt, nachdem der Erwerb der Erſatzſtücke möglich gemacht iſt; — und endlich: die zum Zwecke der Ab⸗ lieferung ausgebaut werden müſſen und für die ein vorheriger Erſatz notwendig iſt, innerhalb ange⸗ meſſener Friſt, nachdem der Erwerb von Erſatzſtücken und der Ausbau möglich gemacht ſind. Meine Herren, dieſe Beſtimmungen ſind derartig unklar, daß niemand daraus klug wird, vor allen Dingen niemand das leiſten kann, was darim ver⸗ langt wird. Was heißt eine angemeſſene Friſt, um etwas jetzt in Kriegszeiten zu erſetzen? Der Ma⸗ giſtrat meint, vom 9. April bis 15. Mai ſei eine angemeſſene Friſt, um Teppichſtangen zu erſetzen. Ich glaube, es wird keinem Hausbeſitzer möglich ſein, das u machen. Ebenſo iſt es mit den Bekleidungen der Aauuhenmge und mit vielen anderen Gegen⸗ ſtänden. Ich möchte mich auf Einzelheiten nicht ein⸗ laſſen. Der Antrag iſt ſchon deshalb nötig, weil der § 7, der die Ablieferung betrifft, derartig unklar ge⸗ faßt iſt, daß niemand daraus klug wird und det Erſatz ganz beſtimmt nicht geleiſtet werden kann. Nun komme ich zu dem zweiten Punkte unſeres Antrages. In welch unzulänglicher Weiſe wird die Bürgerſchaft für die abgelieferten Einrichtungsgegen⸗ ſtände entſchädigt! Sie erhält lediglich den Metall⸗ wert für Dinge, bei deren Anſchaffung der Metall⸗ wert das Wenigſte war und die Arbeit, der Guß⸗ die Form die Hauptſache. Das trifft auf alle Wirt⸗ ſchaftsgegenſtände zu, faſt auf alle Gegenſtände, die in den Häuſern aus Metall angebracht ſind. Der einen Hausrat für das Vaterland hwerſter Weiſe geſchädigt. nach dem Gewicht ete koſtbare Arbeit. ämmſten dran, denn ann jetzt natür⸗ eioung am 24 Aprtl 1918 nt ſteckt Millionen Verdienſt ein, und] 67 1 klinken minderwertige Fenſtergriffe und Türklinken erlangen, wenn es ihm überhaupt möglich iſt; dieſe minderwertigen Gegenſtände koſten aber das Zehn⸗ fache von dem, was ihm die guten früher gekoſtet haben. Sie haben das an den Ofentüren in allen Ihren Wohnungen geſehen. Nachdem dieſes Schund⸗ material — anderes gibt es jetzt nicht ⸗ angeſchafft iſt und vielleicht ein, zwei Jahre gedient hat, iſt es nicht mehr zu gebrauchen, und Sie müſſen dann die teure Schundware, die Sie für ſchweres Geld ange⸗ ſchafft haben, durch gute unſtändige Ware, wie ſie von jedem Bewohner einer anſtändigen Wohnung ver⸗ langt werden kann, erſetzen. Sie haben alſo zweimal die Ausgaben: einmal das teure Geld für die Kriegs⸗ ware, das andere Mal das teure Geld für die Frie⸗ densware — und Sie bekommen dafür ſo gut wie nichts, denn der Metallwert deckr noch lange nicht den zehnten Teil der Koſten. In einer Hausbeſitzewerſammlung iſt eine Be⸗ rechnung für den Erſatz von Türklinken vorgetragen worden. Darin heißt es: „Da der Hausbeſitzer für das Kilo Meſſingmetall 6 ℳ erhalten ſoll“ ich glaube, er bekommt ſogar nur 5 . —, „ſo ergäbe ſich als feſtſtehend ein Verluſt von 14 auf den Friedenspreis allein aus dem Metallwerte. Hinzu⸗ komme die An⸗ und Abmontage. Das Zupaſſen der Doppelklinken in werlſtattlicher Arbeit habe im Frieden bei Uebernahme eines ganzen Baues Durch⸗ ſchnittlich 1,25 ℳ betragen. Da zu 1 ke 2½ Gar⸗ nituren gehörten, ſo erfordere das Kilo an Montage⸗ koſten 3,15 ℳ. Der Arbeitslohn betrage heute gegen⸗ über den Friedenszeiten mindeſtens eine Erhöhung um 300 %“ — das iſt nicht übertrieben! — „ohne Berückſichtigung der Abnutzung der Wertzeuge. Außer⸗ dem komme noch die Gefahrenſtufe infolge Auf⸗ montierens der Erſatzklinken, Oliven in Porzellan in Höhe von mindeſtens 100 % in Anfatz, wogegen die Holzklinke mit einem niedrigeren Proßentſatze in Anſatz gebracht werden könne. Alles in allem ent⸗ ſtehe bei fünf Klinken ein Verluſt von 20 bis 25 %¼4.“ — Meine Herren, ein Verluſt von 20 bis 25 ℳ bei dem Erſatz in Kriegsware, in Schundmaterial! Das iſt der eine Verluſt. Die Ware muß aber nachher wieder durch gute Ware erſetzt werden. Es kommt alſo noch ein größerer Verluſt dazu. Der Haus⸗ beſitzer muß bluten, wie er überhaupt in dieſem Kriege geblutet hat, er muß in unerhörter Weiſe auch bei dieſer Beſchlagnahme bluten. Ich bin der Meinung, daß der Magiſtrat ver⸗ pflichtet iſt, zu dieſem Unrecht gegenüber der Bürger⸗ ſchaft — ich kann es nicht anders bezeichnen — Stel⸗ lung zu nehmen. Er kann nicht ſtillſchweigend dieſe Unbill, die man den Leuten auferlegt, ertragen. Ich glaube, es iſt Pflicht der Gemeindekörperſchaften, ihre Bürger dagegen zu ſchützen. Aus dieſem Grunde, meine Herren, bitte ich Sie, den von dem Herrn Vorſteher vorhin verleſenen Antrag anzunehmen. 4 74 574 4 2 0 (Brauo!) Stadw. Dr. Eyck: Meine Herren! Geſtatten Sie mir, nachdem der Herr Vorredner den Gegen⸗ ſtand von der wirtſchaftlichen Seite in ſo über⸗ zeugender Weiſe beleuchtet hat, auch noch einige Be⸗ merkungen vom rechtlichen Standpunkte aus. Eine ſolche juriſtiſche Beleuchtung erſcheint mir um ſo notwendiger, als die Verordnung in der Tat außer⸗ fordentlich kompliziert iſt und ſich einem vollen Ver⸗ nd auten Tür⸗ ſtändnis erſt nach eingehendem Studium erſchließt, *