Wie es in Charlottenburg n allen anderen Teilen des och Reiches. Ich nehme wenigſtens an, daß znahme überall vollſtändig gleichmäßig durch⸗ geführt wird. Ja, das Reichsſchiedsgericht muß ſich dann eine Kammer nach der andern neu zulegen, bloß um dieſe Gegenſtände abzuſchätzen, die auf Grund der Merallbeſchlagnahme fortgenommen wer⸗ den. Daß das ein völlig unmöglicher Zuſtand iſt, ſcheint mir offenſichtlich zu ſein. Infolgedeſſen dürfte es vjelleicht erwägenswert ſein — und ich nehme an, daß ſich auch der Magiſtrat mit der Frage nach dieſer Richtung beſchäftigen Ahänderung der Verordnung wird —, ob nicht eine 5 dahin vorzunehmen iſt, daß nicht die Entſchädigungs⸗ äm tliche Gegenſtände preiſe ſche mariſch für ohne Unterſchied lediglich nach dem Roh⸗ metallwert jeſtgeſetzt werden, ſondern daß man von vornherein diejenigen Preiſe zu⸗ nilligt, die nach ſäch verſtänd ig em Er⸗ meſſen ein ausreichendes Entgelt für das⸗ jenige ſind, was man hingibt, wobei natür⸗ lich Schaufenſtergegenſtände, Kleiderhaken, die Wahrzeichen der Handwerker und dergleichen jedes nach ſeiner beſonderen Eigenart zu be⸗ rückſichligen ſind. Wenn eine Abänderung der Ver⸗ ordnung in dieſer Richtung erfolgte, ſo würde das, glaube ich, für alle Beteiligten beſſer ſein. Es würde eine Unſumme von Verärgerungen, die Maßn die eine Durch⸗ los zur Folge haben wird, erſpart werden, und es würde auch den beteiligten Behörden, die doch, wenn in der geſchilderten Weiſe verfahren wird, vor eine geradezu unlösbare Aufgabe geſtellt werden, eine Unſumme an Arbeit abgenommen werden. Aber auch, wenn wir nicht darauf rechnen können, daß die Verordnung in dieſer Weiſe abge⸗ ändert wird, ſo haben wir jedenfalls alle Veranlaſſung, zu betonen, daß ſich jeder Beteiligte nach Möglichkeit, falls keine gütliche Einigung zuſtande kommt, an das Reichsſchiedsgericht wenden möge. (Zuruf.) — Der Magiſtrat, der doch ſeine juriſtiſchen Mit⸗ glieder hat, wird wohl ſelber wiſſen, was er zu tun hat. Für die große Maſſe der Bürgerſchaft iſt das eſne vfel brennendere, viel ſchwierigere Frage. Was man bisher von der Praris des Reichsſchieds⸗ gerichts gehört hat, gibt zu der Annahme Anlaß, daß es alle dieſe Geſichtspunkte in vollem Umfange würdi⸗ gen wird. 4 Meine Herren, geſtatten Sie mir nur zwei kurze 1 agt, daß die Beſtimmungen über den Erſatz er fortzunehmenden Gegenſtände in der Verordnung ſchieden gefaßt ſind, je nachdem es ſich um Reihe 1, er IV handelt. Auch das ſind Geheimniſſe, iſt 1— Kenner bei eingehendem Studium ber eits gef ſondere für die Gegenſtände der Sitzung am 21. April 1918 führung der Verordnung ſo, wie ſie vorliegt, zweifel⸗ Worte zu Punkt 1. Mein Herr Vorredner hat be⸗ chlimm iſt, weil für dieſe At ue e e 69 erſchiedenen Reihen verteilt hat, wie es Aber das ſind Einzelheiten, in die ich mich nicht vertiefen will. Jedenfalls beſteht auch auf dieſem Gebiete das dringende Bedürfnis, daß die Bürgerſchaft über die Rechtsverhältniſſe und den wahren Sinn der Verordnung unterrichtet wird. Mir iſt bekannt, daß die Verordnung großen Unmut und außerordentliche Unruhe hervorgerufen hat, weil nun ſehr viele Leute fürchten, daß man von ihnen etwas verlangt, was ſie nicht leiſten können, nämlich die Ablieferung von Gegenſtänden, die ſie erſt ausbauen müſſen, wozu es ihnen an den nötigen Hilfskräften fehlt, und daß ſie, wenn ſie dieſer Pflicht nicht nach⸗ kommen, einer Strafe ausgeſetzt ſind. Ich glaube, daß die Sache nicht ſo ſchlimm iſt, wie ſie nach außen hin erſcheint. Aber um ſo mehr iſt es notwendig, nach außen hin klarzuſtellen, wie die Dinge in Wirklichkeit liegen. (Bravo!) Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine Herren! Die Herren Vorredner haben mit Recht betont, daß es ein müßiges Beginnen ſein würde, ſich hier über die Frage zu äußern, ob die gan ze Ma ß n ah me der Metall⸗Enteignung als ſolche nötig iſt oder nicht. Darüber können wir uns hier nicht unter⸗ halten; ich trete darin vollkommen den Ausführungen des Herrn Jolenberg bei, folge ihm übrigens auch Darin, daß es ja auch andere Stellen und Möglich⸗ keiten gäbe, um vielleicht das nötige Metall herbei⸗ zuſchaffen, folge ihm auch darin, daß man an eine Reihe von öffentlichen Denkmälern bei dieſer Gelegen⸗ heit denken könnte, und gehe ſogar über ſeine Auf⸗ faſſung hinaus, wenn ich ſage: ich würde nichts da⸗ gegen einzuwenden haben, wenn einige Denkmäler aus Stein und Marmor boi dieſer Gelegenheit auch verſchwinden könnfen. (Heiterkeit.) 4 17 28 Meine Herren, was die Frage felbſt betrifft, ſo darf ich zunächſt feſtſtellen, daß die Ausfüh⸗ run 95 b e ſt immungen, die wir erlaſſen haben, lediglich eine Konſequenz der Bekanntmachun g ſind, und darf weiter feſtſtellen, daß ſich die Kritik, die ſehr berechtigterweiſe von den beiden Herren Vor⸗ rednern heute geübt worden iſt, lediglich gegen die Bekanntmachung und nicht gegen die Ausführungs⸗ beſtimmungen gerichtet hat! . ſo auf die v geſchehen iſt. auch, wenn man in Betracht zieht, iſt vie be ich, auch von Herrn Jolen zon 7, daß bei den Gegenſtänden he TV ſind hauptſächlich die, die 14244 auch i n