70 kein Zweifel, daß in der Praris dieſe Beſtimmung nicht anders aufgefaßt werden kann, als daß der be⸗ Kefenbe Eigentümer erſt dann zur Ablieferung ver⸗ bunden iſt, wenn ihm die Erſ a tz ſt ücke ge⸗ liefert ſind und außerdem auch die nötige Ausbauhilfe zur Verfügung ge⸗ ſt ellt i ſt. 5 (Sehr gur!) Ich glaube, meine Herren, wenn dieſe Auffaſſung richtig iſt — und ſie iſt uns durch die Verhandlun⸗ gen mit den zuſtändigen Stellen beſtätigt worden ſo wird ſchon ein Teil der Bedenken beſeitigt ſein, die die beiden Herren Vorredner mit Recht vorgebracht haben. Der Magiſtrat hat ſich in ſeiner heutigen Sitzung bereits mit der Frage beſchäftigt, hat ſich auch auf dieſen dem Veranlaſſung genommen, dafür zu ſorgen, daß dieſe Auffaſſung auch durch die Preſſe in die be⸗ teiligten Kreiſe mehr hineingetragen wird, als dies leider bisher geſchehen iſt. Ich glaube, wie geſagt, wenn dieſe Feſtſtellung getroffen wird, ſo wird ein weſentlicher Teil, nicht alles, ausgeräumt werden, was Sie, meine Herren, mit dem Antrag unter Punkt 1 bezwecken. Nicht alles deshalb, weil, wie Herr Jolenberg mit Recht hervorgehoben hat, es auch eine Reihe von Gegenſtänden in der ſogenannten Reihe 1 gibt, bei denen dieſe Vorſchrift nicht zutrifft und deren Ablieferung ohne Erſatzſtücke allerdings auch recht einſchneidende Folgen für den Beſitzer, ins⸗ beſondere die beteiligten Hausbeſitzer, haben würde. Alſo eine ſtarke Berechtigung zu dem Antrag unter Nr. 1 beſteht trotzdem. Meine Herren, was den Antrag zu 40 2 Herr betrifft, ſo hat der zweite Herr Vorredner, Dr Enck, ſchon mit Recht darauf hingewieſen, die angegebenen Metallpreiſ ſtaltung der Bekanntmachung und nach ihren Grund⸗ lagen eigentlich nur als gewiſſe Verſtändi⸗ gungspreiſe angeſehen werden können, daß aber jeder in der Lage iſt, der ſich mit dieſen Preiſen nicht zufriedengeben will, das Schiedsgericht anzu⸗ rufen. Ich ſtimme dem verehrten Herrn Vorredner vollkommen darin bei, daß die Möglichkeit der An⸗ rufung des Schiedsgerichts durch alle die Hundert⸗ tauſende, die von der Bekanntmachung betroffen wer⸗ daß Standpunkt geſtellt und hat außer⸗ e nach der ganzen Ge⸗ 7 2 7 Situng am 24. April 1918 den, zur Gvideng beweiſt, daß eine derartige Ree⸗ lung nicht gerade praktiſch genannt werden kann, (Sehr richtig!)7)/ 1 5 und man wird in einer eventuellen Eingabe wohl auch zweckmäßigerweiſe gerade auf dieſen Pantt hin⸗ weiſen. Immerhin ſoll wohl in der Bekanntmachung dadurch die Beruhigung des Publikums hervorge⸗ rufen werden, daß die Beteiligten nicht nötig haben, ſich auf die Metallpreiſe einzulaſſen, ſondern darüber hinaus Aufwendungen erſtattet verlange die eben das Schiedsgericht feſtſetzen ſoll. Wenn die Wünſche, die Sie zu der Ziffer 2 hegen, erfüllt wer⸗ den könnten, ſo würde ſich, glaube ich, niemand mehr freuen als die Bevölkerung und auch der Magiſtrat. n können, Ob ſie allerdings erfüllt werden, das ſcheint mir nach dem ganzen Verlauf unſerer bisherigen Kriegs⸗ wirtſchaft mehr denn zweifelhaft zu ſein. Die Be⸗ rechtigung der Wünſche erkennt der Ma⸗ giſtrat mit Ihnen durchaus an, und ich bin zu meiner Freude in der Lage, mitzuteilen, daß ſich der Ma⸗ giſtrat heute morgen bereit erklärt hat, konform mit dem Beſchluß, der ja wahrſcheinlich von Ihnen ge⸗ faßt werden wird, bei den zuſtändigen Stellen mit allem Nachdruck vorſtellig zu werden. 2 (Bravo!) Vorſteher Dr Frentzel: kommen zur Abſtimmung. Ich bitte, daß die Herren, die den Antrag, der Ihnen bekannt iſt und den ich vorhin verleſen habe, anzunehmen beabſichtigen, die Hand erheben. (Geſchieht.) — Das iſt einſtimmig. 5 Ich teile weiter mit, daß gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes Einwendungen nicht erhoben worden ſind. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß 7 Uhr 40 Minuten.) — E el: Das Wort iſt nicht weiter verlangt; ich ſchließe die Ausſprache. Wir