gehende Unterſtützung des Magiſtrats und auch der Stadtverordnetenverſammlung rechnen darf. Endlich wurde noch darauf aufmerkſam gemacht — und das mag auch für die Arbeiten, die hier innerhalb Charlottenburgs in die Wege geleitet wer⸗ den, von Bedeutung ſein —, daß man ſich bei der Herſtellung der Möbel doch nicht überſtürzen ſoll. Denn man hat bereits jetzt an einzelnen Stellen die Erfahrung gemacht, daß Typen hergeſtellt worden ſind, die ſich für den beabſichtigten Gebrauch ganz und gar nicht verwenden laſſen, ſo daß bei aller Be⸗ ſchleunigung, die die Ausführung der Angelegenheit erfordert, doch immerhin eine gewiſſe Zurückhaltung angebracht iſt, um nichts Unbrauchbares zu ſchaffen. Ich habe dann nur noch hinzuzufügen, daß über alle dieſe Erwägungen und Ausführungen im Ausſchuß vollſtändige Einmütigkeit beſtand und aus dieſen Erwägungen heraus der Ausſchuß Ihnen empfiehlt, die Magiſtratsvorlage mit der gering⸗ fügigen Aenderung der Erhöhung der Beteiligung an der G. m. b. H. von 50 000 auf 60 000 ℳ unter gleichzeitiger Annahme der Reſolution gutzuheißen. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: a) Die Stadtgemeinde Charlottenburg beteiligt ſich an der gemeinnützigen Geſellſchaft m. b. H. „Hausrat“ mit einem Geſchäftskapital von 60 000 ℳ. b) Die Stadtverordnetenverſammlung hält neben der Beteiligung an der gemeinnützigen Geſell⸗ ſchaft m. b. H. „Hausrat“ der Provinz baldige örtliche Maßnahmen zur Beſchaffung von Haus⸗ rat für minderbemittelte Einwohner für er⸗ forderlich.) Vorſteher Dr. Frentzel: Damit ſind die Gegen⸗ ſtände unſerer Tagesordnung erſchöpft, und wir kommen nunmehr zur Behandlung des Antrages betr. Durchführung kriegswirtſchaftlicher Maßnahmen, 4 für den Sie vorhin die Dringlichkeit beſchloſſen haben. (Wortlaut des Antrags: Dringlicher Antrag. Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, dafür Sorge zu tragen, daß kriegswirtſchaft⸗ liche Maßnahmen, die auf beſondere Leiſtungen der Bürgerſchaft hinauslaufen oder in deren Privateigentum eingreifen, wie die Erhebung von Strafgeldern für Mehrverbrauch von Gas und Elektrizität, Metallenteignung und dergl., in den Ge⸗ meinden Groß⸗Berlins gleichzeitig und gleichmäßig durchgeführt werden, keines⸗ falls aber in Charlottenburg früher und ſchärfer als in den anderen Groß⸗Berliner Gemeinden. Charlottenburg, den 7. Mai 1918. Otto, Meyer, Mosgau, Dr Rothholz, Ruß geſamte liberale Fraktion: D. Byk, O. Rieſenberg, enzmer; Neue Fraktion; ozialdem. Fraktion.) Sitzung am §. Mai 1918 73 Antragſteller Stadtv. Meyer: Meine Herren! Es liegt den Antragſtellern — zu den Antragſtellern gehören ſämtliche Fraktionsvorſtände — ſern, mit dem Antrag, den ich zu begründen habe, etwa die Bereitwilligkeit der Bevölkerung zu Leiſtungen irgendwelcher Art für kriegswirtſchaftliche Zwecke zu beeinträchtigen. Ich glaube, jeder von uns iſt ſchon in freiwilligen Leiſtungen gern über das hin⸗ ausgegangen, was durch Geſetze oder Verordnungen dem einzelnen vorgeſchrieben iſt; wir werden das alle gern weiterhin tun, und wir haben keine Urſache, zu zweifeln, daß es auch die Bürgerſchaft tut. Aber es iſt ein Unterſchied zwiſchen freiwilligen und er⸗ zwungenen Leiſtungen. Werden Leiſtungen durch Geſetze oder Verordnungen erzwungen, dann iſt es unbedingt notwendig, daß ſie gleichzeitig und gleich⸗ mäßig allen Betroffenen auferlegt werden, wenn anders man nicht Verärgerung und Erbitterung hervorrufen will. Meine Herren, wir haben in Charlottenburg in den letzten Monaten wiederholt die Erfahrung gemacht, daß die Gleichmäßigkeit und Gleichzeitigkeit, die wir hier fordern, nicht vorhanden geweſen iſt. Ich nenne als Beiſpiele, wie es ja auch in dem An⸗ trage geſchehen iſt, die Erhebung von Strafgeldern für den Mehrverbrauch von Gas und die Metall⸗ enteignung. Bevor ich auf dieſe Beiſpiele näher eingehe, laſſen Sie mich eins vorausſchicken. Der Antrag enthält — das kann ich nicht deut⸗ lich genug betonen keinen Vorwurf gegen den Magiſtrat. Wir ſehen ein, daß der Magiſtrat nicht nur berechtigt, ſondern auch verpflichtet iſt, die an ihn ergehenden Anweiſungen in bezug auf die Aus⸗ führung kriegswirtſchaftlicher Geſetze oder Verord⸗ nungen zu befolgen. Der Antrag richtet ſich im weſentlichen dagegen, daß die Geſetze und Verord⸗ nungen entweder ſo beſchaffen ſind oder von den an⸗ weifſenden Behörden ſo ausgelegt werden, daß es möglich iſt, daß die eine Stadt die Ausführung be⸗ reits anordnet und erledigt, während ſie in der Nachbargemeinde noch nicht angefangen hat und auch weiterhin nicht vorgenommen wird. An den beiden Beiſpielen, die ich vorhin genannt habe, will ich ganz kurz erörtern, was daraus folgt. Sie wiſſen, daß bereits vor Monaten hier in Charlottenburg die Strafaelder von allen denen ein⸗ gezogen worden ſind, die den Gasverbrauch nicht um mindeſtens 10% gegenüber dem Vorjahr einge⸗ ſchränkt haben. Die Unzuträglichkeiten dieſer Rege⸗ lung wird mein Freund Dunck nachher noch des näheren beleuchten. Ich habe hier nur darauf hin⸗ zuweiſen, daß in den anderen Groß⸗Berliner Ge⸗ meinden, wenn ich recht unterrichtet bin, die Gas⸗ ſtrafen überhaupt noch nicht eingezogen ſind und daß in Berlin jetzt mit der Einziehung begonnen wird, unter Modalitäten, die ganz anders ſind, als es hier der Fall geweſen iſt, und infolgedeſſen nicht nur die gt ſondern auch die Gleichmäßigkeit fehlt. Aehnlich liegt es mit der Metallenteignung. Auch die Metallenteignung hat in Charlottenburg früher eingeſetzt als in anderen Gemeinden. Berlin iſt noch nicht damit begonnen worden, und das iſt ganz beſonders bemerkenswert, weil ein ähn⸗ licher Antrag, wie wir ihn in unſerer Verſammlung vor 14 Tagen angenommen haben, wenige Tage darauf im preußiſchen Abgeordnetenhauſe zur An⸗ Ia