74 aber mit drei wichtigen Zuſätzen. Der eine Zuſatz beſagt, daß es den Eigentümern der Metalle erlaubt ſein ſoll, ſtatt der beſchlagnahm⸗ ten Metalle andere beſchlagnahmefreie abzugeben, ſo daß alſo jemand, der irgendein Bronzegreuel in ſeiner Wohnung hat, in der Lage iſt, es loszuwerden, um dafür ſeine Schirmſtänder, Kleiderhaken und dergleichen zu behalten. Nach dem zweiten ſoll die Enteignung von Hauszubehör in Privatgebäuden nicht erfolgen, bevor ſie in den öffentlichen Gebäuden durchgeführt iſt. Der dritte Zuſatz endlich enthält das Erſuchen an die Königliche Staatsregierung, darauf hinzuwirken, daß die Durchführung der Metallent⸗ eignung ſo lange ausgeſetzt wird, bis die vom Abge⸗ ordnetenhauſe geforderten neuen Grundſätze feſt⸗ gelegt ſind. Der ſtellvertretende Herr Miniſter⸗ präſident hat im Plenum des Hauſes erklärt, daß er den Wünſchen des Abgeordnetenhauſes tunlichſt Rechnung tragen wolle. Im Ausſchuß iſt nament⸗ lich auch der vorhin von mir angedeutete Ausweg, daß man beſchlagnahmte Gegenſtände gegen beſchlag⸗ nahmefreie austauſchen könne, ſeitens der König⸗ lichen Staatsregierung als gangbar bezeichnet wor⸗ den. So beſteht in der Tat die Möglichkeit — ich ſage vorſichtig: die Möglichkeit; denn man kann natürlich nicht wiſſen, wie die Entſcheidung der Reichsregierung ausfällt —, daß noch eine weſentliche Aenderung der Verordnung eintritt und dann der unangenehme Zuſtand, daß mindeſtens bei einem Teile der Charlottenburger Bevölkerung die Ver⸗ ordnung bereits in ihrer pollen Strenge durchgeführt iſt, während ſie in anderen Teilen des Landes und ſogar in unſeren Nachbarſtädten ſpäter erheblich milder zur Durchführung gelangt. Meine Herren, ich erkenne es dankbar an, daß der Magiſtrat in der Gasangelegenheit alles getan hat, um nachträglich die durch ſein, wie ich vorhin ſagte, pflichtgemäßes Vorgehen verurſachten Schärfen zu mildern. Er hat, wie mir aus zahlreichen Fällen bekannt iſt, die an ihn ergangenen Geſuche um Niederſchlagung der Strafgelder aus beſonderen Gründen außerordentlich wohlwollend behandelt und neuerdings Schritte eingeleitet, um die eingezogenen Strafgelder wieder zurückzuzahlen. Ich würde es ſehr wünſchen, daß der Magiſtrat bei der Metall⸗ enteignung dieſen Weiterungen bald vorbeugt, indem er ſie jetzt zunächſt einmal unterbricht, bis feſtſteht, was aus den Anträgen des preußiſchen Abgeordneten⸗ hauſes wird, und bis ſie auch in allen anderen Ge⸗ meinden wirklich durchgeführt wird. . Aber die Sache hat eine über die Einzelfälle hinausgehende Bedeutung, und dieſe Bedeutung ſehen wir — ich wiederhole das nochmals — darin, daß Geſetze und Verordnungen ſo erlaſſen werden, daß jede Gemeinde ſie ſo oder ſo auslegen kann, oder daß ſie von den Behörden ſo ausgelegt werden, daß unerträgliche Verwirrung hervorgerufen wird und die Bürgerſchaft in der Gemeinde, deren Ma⸗ aiſtrat am pünktlichſten und ſorafältigſten ſich die Durchführung angelegen daran iſt. „„Das, meine Herren, ſollte geändert werden, und in dieſem Sinne haben wir unſern Antrag an den Magiſtrat geſtellt. Wir hoffen, daß es ſeinem ingreifen bei den beteiligten Behörden gelingen wird, Uebelſtände der Art, wie ich ſie mir hier vor⸗ nahme gelangte, ſein läßt, ſehr ſchlecht Sitzung am 8. Mai 1018 2 0 Stadtv. Dunck: Meine Herren! Als der Reichs⸗ tommiſſar für (as im vorigen Sommer die Ver⸗ ordnung erlaſſen hat, daß jeder Gasverbraucher eine Erſparnis von 10 % gegen das Jahr 1916 erzielen müſſe, war dieſe Verordnung als eine ſehr ernſte Mahnung aufzufaſſen. Sie war aber auch daraufhin zu prüfen, ob ſie durchführbar ſei, ob Ernährung und Geſundheit, die in der Bevölkerung durch die Kriegszuſtände bereits ſehr gelitten haben, nicht noch weiter gefährdet würden. Wir blicken jetzt auf eine Erfahrung von 8 Monaten zurück und können uns wohl ein abſchließendes Urteil über dieſe Verord⸗ nung bilden. Dieſe 8 Monate haben aber auch ge⸗ nügt, um den Herrn Reichskommiſſar zu einer ein⸗ gehenden Nachprüfung ſeiner Verordnung zu veran⸗ laſſen. Wie Sie wiſſen, haben wir Leuchtgas und Koch⸗ gas. Es hat ſich herausgeſtellt, daß bei Leuchtgas außerordentlich geſpart werden kann. Das Gas der Glühſtrümpfe iſt überhell, und man kann große Er⸗ ſparniſſe erzielen, wenn man hier und da einen Brenner weniger benutzt oder einen kleineren Bren⸗ ner nimmt. Wenn Familien alſo Gas nur zu Beleuchtungszwecken benutzen, laſſen ſich große Er⸗ ſparniſſe erzielen. Es laſſen ſich auch da noch Er⸗ ſparniſſe erzielen, wo ſowohl in den Zimmern wie in der Küche Gas gebraucht wird, weil dann die Erſpar⸗ nis an der Beleuchtung weſentlich größer ſein kann als das, was in der Küche an Gas mehr aufgewendet werden muß. Beſonders ungünſtig ſind aber die Wirtſchaften daran, die in den Zimmern elektriſches Licht haben, in der Küche aber ausſchließlich Gas verbrauchen. Es kommt hier noch in Betracht, daß die Wärme⸗ 2 einheiten des Gaſes während des Krieges ganz außerordentlich zurückgegangen ſind. Während wir früher ein Gas mit einer normalen Wärmeeinheit von 5500 hatten, haben wir jetzt ein Gas von 4000 bis 4100 Wärmeeinheiten. Es iſt alſo eine Ver⸗ ſchlechterung des Gaſes um annähernd 30% einge⸗ treten. Dazu kommt, daß heute kein Haushalt ſo geführt werden kann, wie er vor zwei Jahren geführt worden iſt. Das liegt in den Umſtänden, die uns der Krieg gebracht hat. Mir ſind von all den Klagen, die eene ſind, ſo viele typiſche Fälle in Erinnerung geblieben, daß ich einige davon vor⸗ bringen möchte. 20 Sie wiſſen, daß, als die Verordnung über die Gaserſparnis erſchien, gleichzeitig eine Verordnung erging, nach der die Häuſer mit Warmwaſſerver⸗ ſorgung nur an zwei Tagen der Woche warmes Waſſer abgeben durften. Die Bewohner waren alſo ge⸗ zwungen, an fünf Tagen ſich ſelber warmes Waſſer zu bereiten, was in den meiſten Fällen auf Gas ge⸗ ſchehen mußte. In den älteren Häuſern, in denen Kupferblaſen vorhanden waren, waren dieſe im Jannar 1916 abgeliefert und durch eiſerne verzinkte Blaſen erſetzt worden, die aber nur eine kurze Le⸗ pensdaner batten und im Jahre 1917 vollſtändig verſagten. Auch dieſe Häuſer ſich das warme Waſſer aueſchließlich auf Gas zu be⸗ reiten. Es kommt hinzu, daß viele Charlottenburger Familien qewohnt waren, ihre Wäſche wegzugeben und auswärts plätten zu laſſen; namentlich die Cöpenicker Plättereien ſpielten dabei eine große Rolle. zutragen erlaubt habe, für die Zukunft unmöglich echen,, eee,,,, ſder Wäſche verweigert In dieſem Herbſt iſt aber faſt überall die Annahme worden, weil die Leute waren nun gezwungen.