Stadtrat Dr Röthig: Meine Herren! Der Magiſtrat iſt ebenſo wie die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung der Ueberzeugung, daß den Teurungsver⸗ hältniſſen in der Verpflegung der Beurlaubten Rech⸗ nung getragen werden muß. Aus dieſem Grunde hatte er die Vorlage gemacht. Bei den vorgeſchlage⸗ nen Sätzen war die Abſicht mitbeſtimmend, in dem Rahmen derjenigen Beköſtigungsentſchädigungen zu bleiben, die in den anderen Groß⸗Berliner Gemein⸗ den gegeben werden. Die Vorlage hält ſich in dieſem Rahmen. Es ſei darauf hingewieſen, daß, was das Unterperſonal betrifft, in den übrigen Gemeinden Groß⸗Berlins die Sätze ſogar erheblich unter den⸗ jenigen Sätzen ſind, die die Magiſtratsvorlage jetzt vorſchlägt. Bei einer ſolchen Regelung, die, wie Herr Stadtv. Katzenſtein ja ganz mit Recht hervor⸗ gehoben hat, die Teurung nicht vollkommen aus der Welt ſchaffen kann, iſt es nach Anſicht des Magiſtrats notwendig, mit den bei den übrigen Gemeinden be⸗ ſtehenden Verhältniſſen im Einklang zu bleiben. In⸗ ſofern bittet der Magiſtrat, es bei den vorgeſchlage⸗ nen Sätzen zu belaſſen. Stadtv. Katzenſtein: Noch ein Wort, meine Herren! Daß die übrigen Berliner Gemeinden noch mehr hinter dem Bedürfnis zurückbleiben, kann uns nicht veranlaſſen, ihm nicht wenigſtens einiger⸗ maßen zu entſprechen. Außerdem wollte ich noch das eine hervorheben, was uns bei unſerm Antrage geleitet hat: die Grundſätze ſind hier ſchon weſent⸗ lich verſchieden, ſie differieren zwiſchen 2,50 ℳ und 1,50 %ℳ. Nunmehr ſoll dieſer Unterſchiod noch durch einen 50prozentigen Zuſchlag verſtärkt werden. Wir wollen ihn, um den Umſtänden Rechnung zu tra⸗ gen, nicht vollſtändig beſeitigen, wir wollen aber, da doch die Teuerung gerade der notwendigſten Lebens⸗ mittel für alle gilt und auch bei dem Satz, den wir beantragen, Lurusaufwendungen noch nicht in Frage kommen, die Zulage wenigſtens gleichmäßig be⸗ meſſen. Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Herren! Als wir uns ſeinerzeit entſchloſſen, überhaupt Ver⸗ pflegungskoſten zu gewähren bei Erteilung von Beurlaubungen, ſind wir davon ausgegangen, daß die Stadtgemeinde in der Zeit, wo Perſonen be⸗ urlaubt werden, an den Verpflegungsſätzen Erſpar⸗ niſſe macht. Wir haben infolgedeſſen die Erſparniſſe, die etatsmäßig eintreten, dazu benutzt, um dem Per⸗ ſonal in ihrer Höhe eine Vergütung zu gewähren. Ihnen iſt ja bekannt, daß der Verpflegungsſatz für das Unterperſonal 1,50 ℳ, für das Schweſtern⸗ perſonal 2 ℳ und für die Aerzte 2,50 ℳ beträgt. Wir ſind jetzt darüber hinausgegangen und haben eine 50 prozentige Erhöhung vorgeſchlagen, immer unter dem Geſichtspunkt, daß das, was wir ge⸗ währen, nicht eine vollſtändige Suſtentation der Be⸗ effenden darſtellen ſoll, ſondern lediglich einem Zu⸗ zu den Unkoſten. Denn es ſteht ja dem Per⸗ den Urlaub in den Anſtalten ſelbſt zu ver⸗ ne daß dadurch beſondere Unkoſten für das ichſen. Wenn man ſich vergegenwärtigt, emeinde wie Neukölln in ſolchen Fällen gewährt, dann werden Sie Situng am 4. September 1918 ſärgern wird. aube e IRechnung zu tragen, wenn wir auch hier einen Ver⸗ 87 ſcheint angemeſſen, daß wir uns einigermaßen in dieſem Rahmen halten. Das geſchieht, wenn wir Ihnen für das Unterperſonal den Verpflegungsſatz mit 2,25 ℳ vorſchlagen. Dementſprechend muß natürlich auch die Staffelung in den anderen Gruppen Platz greifen. Alſo, meine Herren, gehen Sie davon aus, daß es ſich in erſter Linie darum handelt, das, was wir erſparen, den betreffenden Perſonen zur Verfügung zu ſtellen, damit wir uns nicht durch den Urlaub gewiſſermaßen bereichern. Dann wird die Erhöhung anders zu bewerten ſein, als es durch den Herrn Vor⸗ redner geſchah, und Sie werden anerkennen, daß unſer Vorſchlag angemeſſen iſt. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Meine Freunde ſehen ſich nicht in der Lage, heute der Anregung der Herren von der ſozialdemokratiſchen Fraktion zu folgen. Es handelt ſich um eine Vorlage, die vom Magiſtrat in Gemäßheit eines Vorſchlags der Depu⸗ tation für die Verwaltung der Krankenhäuſer einge⸗ bracht iſt, und wir können uns auch der Beweiskraft der Ausführungen der Herren Magiſtratsvertreter nicht entziehen. Wir behalten uns jedoch vor, der An⸗ regung, die in dem Antrage des Herrn Kollegen Katzenſtein und ſeiner Freunde liegt, näher zu treten, wenn wir bei Gelegenheit der Beratung des Haus⸗ haltsplans wiederum auf dieſe Angelegenheit zurück⸗ kommen werden. (Die Verſammlung lehnt den Abänderungsantrag der Stadtv. Katzenſtein und Dr Borchardt ab und be⸗ ſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Haushaltsplananſätze für 1918 Ordentl. Verwaltung Kap. v1 Abſchn. 1 Nr. 27 VI 2 92 7² 7, 1 0 7 % VI 7 3 71 24 7, , 7, VI 77 4 77 25⁵ (Leiſtungen für erkranktes Perſonal und Ge⸗ währung von Geldvergütungen für die bei Beurlaubungen wegfallende Betöſtigung) wer⸗ den aus den Vorbehaltsmitteln Ord.⸗ Ver⸗ waltung Kap. 1 Abſchnitt 12 — Nr. 1a — um 5000 bzw. 400, 750 und 600 ℳ verſtärkt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 17 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Bewilligung von Umzugskoſten. Druckſache 109. Stadtv. Rieſenberg: Meine Herren! Aus grund⸗ ſätzlichen Erwägungen werden meine Freunde auch dieſem Antrage des Magiſtrats nicht in vollem Um⸗ 0 fange zuſtimmen. Ich beziehe mich dabei auf die Aeußerungen, die ich zu dem Antrage betr. die Umn⸗ zugsentſchädigung⸗des Herrn Dr Verſé gemacht habe. Allerdings liegt der Fall — das muß zugeſtanden 5 werden — etwas anders. Herr Direktor Dr Koch war gewiſſermaßen gezwungen, in die ietzige Woh⸗ 2 nung zu ziehen, da es ſeine Amtswohnung iſt. Au⸗ derſeits aber muß anerkannt werden, daß er ein ſehr gutes Quartier bezieht, daß er ein unkündbares Quartier bezieht und ein Quartier, das ihm der Magiſtrat durch Mietſteigerung jedenfalls nicht ver⸗ Wir glauben den Zeitverhältniſſen