96 ſicht auf den bereits geleiſteten Vorſchuß von 200 % dieſe Verzögerung von den Beteiligten ertragen wer⸗ den wird. Ich bitte Sie, aus dieſen Gründen dem Antrage auf Ausſchußberatung zuzuſtimmen. Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Auch meine Freunde haben beantragt, die Vorlage einem Aus⸗ ſchuß zu überweiſen. Um gleich den Einwand vorweg zu nehmen, daß durch eine Ausſchußberatung even⸗ tuell eine Verzögerung der Auszahlung eintreten könnte, ſo hat Herr Otto ſchon betont, daß ein Vor⸗ ſchuß bereits gezahlt iſt. Es kommt hinzu, daß, wenn wir die Erledigung der Vorlage beſchleunigen wollen, ja dem nichts im Wege ſteht, daß der Ausſchuß ſchon in den allernächſten Tagen zuſammentritt, ſo daß dann eine außerordentliche Stadtverordnetenver⸗ ſammlung in der nächſten Woche eventuell die Vor⸗ lage verabſchieden könnte. Alſo eine Verzögerung braucht durch eine Ausſchußberatung nicht einzu⸗ treten. Ebenſo wie der Herr Vorredner haben auch meine Freunde gegen Einzelheiten der Vorlage, der wir grundſätzlich ſelbſtverſtändlich zuſtimmen, recht erhebliche Bedenken. Meine Herren, es iſt richtig, daß die Grundſätze, von denen ſich der Magiſtrar leiten läßt, den Vorzug gegenüber den Grundſätzen verdienen, die der ſtaatlichen Regelung zugrunde ge⸗ legt ſind. Aber wenn ich mir die Vorſchläge des Magiſtrats betrachte und ſie zu den Vorſchlägen in Vergleich ſetze, die augenblicklich durch den Berliner Magiſtrat der dortigen Stadtverordnetenverſamm⸗ lung unterbreitet ſind, ſo komme ich doch zu dem Er⸗ gebnis, daß die Vorlage unſeres Magiſtrats hinter der des Berliner Magiſtrats, wenn man ſich lediglich von ſozialpolitiſchen Erwägungen aus leiten läßt, zurückſteht. Auch in Berlin ſind, vorausgeſetzt, daß die Zeitungsnachrichten richtig ſind, die Teuerungszu⸗ lagen nach vier Gehaltsklaſſen vorgeſehen. Aber während bei uns die Zulagen zwiſchen 540 und 1000 %ℳ liegen, bewegen ſie ſich in Berlin nur zwiſchen 600 und 900 ℳ. Mit anderen Worten: die Beamten der unteren Klaſſe erhalten in Berlin mehr als bei uns, während die Beamten der höheren Klaſſen in Berlin weniger erhalten. Die Spannung iſt alſo in Berlin geringer als bei uns, und ich glaube, der Ausſchuß hat alle Veranlaſſung, ſich reiflich zu überlegen, ob wir nicht, um die Spannung auszugleichen, den Beamten der unterſten Klaſſe, vielleicht der beiden unterſten Klaſſen, mehr zu⸗ hilligen ſollen, als der Magiſtrat beantragt hat. Das Gleiche trifft zu für die Kinderzulagen. In Berlin ſollen für jedes Kind 100 ℳ gewährt werden; bei uns 15 % der Sätze, die die Verhei⸗ rateten ohne Kind bekommen. Das würde für die Beamten der unterſten Klaſſen bedeuten, daß ſie ſich, wenn die Magiſtratsvorlage unverändert ange⸗ nommen würde, bei 2 Kindern bei uns um an⸗ nähernd 100 ℳ ſchlechter ſtändem als in Berlin, und ich glaube, daß wir alle Veranlaſſung haben, unſere Beamten zum mindeſten ebenſogut zu ſtellen wie die Berliner Beamten. Meine Herren, ein Unterſchied beſteht ferner in der Behandlung der Arbeiter bei uns und in Berlin. In Berlin ſollen die Arbeiter eine einmalige Zulage erhalten; bei uns will man ihnen die laufende Kriegs⸗ teuerungszulage mit Rückwirkung vom 1. Juli ab Sitzung am 18. höhung der und Angeſtellten durch und daraus ergibt ſich, geſtellt werden. September 1918 erhöhen. Man kann im Zweifel darüber ſein, welcher Regelung der Vorzug zu geben iſt. Nachdem aber die ſtädtiſchen Arbeiter ſelbſt in einer Eingabe eine Er⸗ laufenden Kriegsteuerungszulage ge⸗ wünſcht haben, können wir uns, glaube ich, mit der Vorlage des Magiſtrats in dieſer Beziehung ab⸗ finden. Dagegen habe ich die allerlebhafteſten Bedenken dagegen, daß in der Vorlage keine Regelung der Löhne und Gehälter für die Hilfskräfte vorgeſehen iſt. Es heißt in der Vorlage lediglich: Die Kriegshilfskräfte erhalten die ein⸗ malige Kriegsteuerungszulage nicht, dieſe Per⸗ ſonem werden durch Erhöhung ihrer Beſoldung mit Wirkung vom 1. Juli d. I§. ab aufgebeſſert werden. Ich glaube, meine Herren, die Stadtverord⸗ netenverſammlung hat alle Veranlaſſung, zu erfahren, in welcher Weiſe denn die Kriegshilfskräfte aufge⸗ beſſert werden ſollen bzw. in welcher Weiſe ſie auf⸗ gebeſſert worden ſind, und ich glaube, wir haben ferner auch alle Veranlaſſung, zu verlangen, daß wir bei dieſer Regelung ein Wort mitzureden haben. Es geht doch nicht an, daß, während die Gehälter und die Löhne für alle übrigen Kategorien von Beamten Gemeindebeſchluß geregelr werden, die Regelung für die Hilfskräfte dem Ma⸗ giſtrat allein überlaſſen bleibt. Herr Kollege Otto hat bereits erwähnt, daß eine Reihe von Eingaben ſeitens der Hilfskräfte an die ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften gerichtet worden ſind. Außer dieſen Ein⸗ gaben ſind wohl jedem von uns noch eine große Reihe von Briefen und Wünſchen perſönlich zugegangen, daß in den Reihen der Kriegs⸗ hilfskräfte eine große Beunruhigung darüber herrſcht, daß ſie bei der Regelung der Teuerungszulagen über⸗ gangen worden ſind. Sie wünſchen teils, daß ſie ebenſo behandelt werden wie die Beamten, teils, daß ihnen dieſelbe Erhöhung zuteil wird wie den Ar⸗ beitern. Ich glaube, daß zen, ohne daß ich mich dieſe Wünſche im großen gan⸗ hier auf Einzelheiten feſtlege, doch als berechtigt gelten können. Denn die Löhne und Gehälter, die unſere Kriegshilfskräfte beziehen, ſind im allgemeinen erheblich geringer als die Ge⸗ hälter, die ſie in der Privatinduſtrie oder bei anderen öffentlichen Körperſchaften erhalten. Es iſt deswegen dringend notwendig, hier die beſſernde Hand anzu⸗ legen. Wir dürfen nicht vergeſſen, daß wir uns jetzt im 5. Kriegsſahr befinden und daß wir eine ganze Reihe von Kräften bereits ſeit langen Jahren bei uns beſchäftigen, Kräfte, die doch wohl dadurch, daß wir ſie behalten haben, den Beweis dafür erbracht haben, daß ſie brauchbar ſind. Trotzdem ſind nicht nur die Gehälter gering, ſondern es herrſcht auch der weitere Mißſtand, daß alle dieſe Kräfte auf täaliche Kündi⸗ gung angeſtellt ſind, ſelbſt diejenigen, die bereits jahrelang bei uns beſchäftigt ſind. Daß dadurch die Luſt zur Arbeit nicht gerade vergrößert wird, wenn die Kräfte jeden Augenblick gewärtig ſein können, am nächſten Tage entlaſſen zu werden, das bedarf keiner weiteren Ausführung, und ich erlaube mir deshalb einen Wunſch zahlreicher Hilfskräfte vorzutragen. der dahin geht, daß ſie nach einer beſtimmten Dienſtzeit zum mindeſten mit pierwöchentlicher Kündigung an⸗ 5