102 gleichzuſtellen. Wir werdem aber dann nicht bei den Beamten ſtehenbleiben dürfen, ſondern werden auch in eine genaue Prüfung der Verhältniſſe aller übrigen Kategorien von Angeſtellten eintreten müſſen. Wir dürfen in keinem Falle in irgend einem Punkte hinter Berlin zurüchbleiben. Die Beſchlüſſe ſebſt haben, ſoweit die Hilfskräſte in Betracht kommen, durchaus keine Befriedigung hervorgerufen. Ich ſage das auf Grund zahlreicher Mitteilungen, die mir in den letzten Tagen nach Be⸗ kanntgabe der Ausſchußanträge geworden ſind. Meine Freunde haben trotzdem davon Abſtand ge⸗ nommen, irgendwelche Anträge auf Abänderung der Vorlage zu ſtellen, weil ſie ſich ſagen, daß das im gegenwärtigen Moment ein ausſichtsloſes Beginnen wäre. Ich möchte auch nicht alle die Beſchwerden, die mir zugegangen ſind, zur Sprache bringen, ſon⸗ dern nur kurz auf wenige Punkte hinweiſen. Zunächſt haben eine Reihe von Boten gebeten, daß ſte den Beamten aleichgeſtellt werden, das heißt, daß auch ſie die Teuerungszulage von 600 ʒ er⸗ halten. Sie fühlen ſich dadurch zurückgeſetzt, daß ſie ebenſo wie die Hilfskräfte nur 50 § pro Tag be⸗ fommen ſollen. Sie weiſen darauf hin, daß ſie im Vorjahre 150 ℳ bekommen haben und daß ſie in dieſem Jahre, trotzdem die Teuerung inzwiſchen weiter fortgeſchritten iſt, mit einer weit geringeren Summe abgefunden werden ſollen. Dann beſtehen in den Kreiſen der Hilfsarbeiter gewiſſe Befürchtungen, die ich allerdings für völlig unbegründet halte, die ich aber doch den Maaiſtrat bitte durch eine Erklärung zu zerſtreuen. Die⸗ jenigen unſerer Hilfskräfte, die im Laufe der letzten Zeit nach den bisher geltenden Beſtimmungen eine Aufbeſſerung von 50 § bzw. 1 % pre Tag er⸗ halten haben, haben teilweiſe die Befürchtung, daß ihnen dieſer Betrag auf die jetzige Teuerungszulage angerechnet wird. Ich halte, wie aeſaat⸗ dieſe Be⸗ fürchtung für völlia unbegründet, ſtehe vielmehr auf dem Standpunkt, daß es die Abſicht des Ausſchuſſes geweſen iſt, die 50 § pro Tag gan⸗ unabhängig von dem zu bewilligen, was die Hilfskräfte bereits er⸗ halten haben, ſo daß alſo jede Hilfskraft. die vom 1. April ab bei uns angeſtellt iſt, aleichviel, ob0 in⸗ zwiſchen ihre Bezüge aufgebeſſert ſind oder nicht, pro Tag 50 5§ baw. 1 % erhält: wenn die be⸗ treffende Perſon erſt ſpäter angeſtellt iſt, natürlich emtſprechend weniger, aber immer für den Taa, den ſie nach dem 1. April von uns angeſtellt iſt, die Summe von 50 § oder 1 ℳ. Andere Hilfskräfte wieder haben mir gegenüber die Befürchtung ausgeſprochen, daß ihnen, da ihre Bezüge an ſich ſchon auf Grund der alten Beſtim⸗ mungen nach dem 1. April aufgebeſſert werden wür⸗ den, die neue Zulage von 50 § oder 1 ℳ nicht zuteil wird. Auch ein ſolches Verfahren würde nach den Abſichten des Ausſchuſſes durchaus unzuläſſig ſein. Es kann vielmehr feinem Zweifel unterliegen, daß, wenm eine Hilfskraft nach den alten Beſtimmun⸗ gen vom 1. Oktober ab 50 § oder 1 ℳ pro Tag mehr bekäme, ſie nunmehr nicht um 50 § bzw. 1 %, ſondern um die doppelte Summe aufgebeſſert werden muß. Mit anderen Worten: die jetzt zu bewilligen⸗ den Teuerungszulacen, aleichviel, ob es ſich um den finden. Sitzung am 2. Oktober 1918 haben, bzw. mit dem, was ihnen ſowieſo an Auf⸗ beſſerungen nach dem 1. Oktober zuſtände. Ich glaube, es würde zur Beruhigung beitragen, wenn der Vertreter des Magiſtrats eine entſprechende Er⸗ klärung abaäbe. Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Herren! Ich kann dem Herrn Vorredner beſtätigen, daß die An⸗ wendung der neuen Vorſchriften, die mit rückwirken⸗ der Kraft vom 1. April angewendet werden ſollen, ſo ſtattfinden wird, daß die Aufbeſſerungen, die wir am 1. April dieſes Jahres beſchloſſen haben, ſelbſt⸗ verſtändlich neben den Auſwendungen gewährt wer⸗ den, die jetzt am 1. Oktober beſchloſſen ſind. Eine Aniechnung der neuen Aufbeſſerung auf alte Auf⸗ beſſerungen findet in keinem Falle ſtatt. Was die Einbrinaung einer neuen Vorlage wegen der laufenden Teuerunaszulagen betrifft, ſo hat Herr Stadtverordneter Hirſch den Wunſch ge⸗ äufert, daß eine ſolche Vorlage in allernüchſter Zeit eingebracht werden ſoll. Ich habe mir erlaubt, ſchon im Ausſchuſſe darauf hinzuweiſen, welche Geſichts⸗ punkte bei der Aufſtellung neuer Grundſätze zu berück⸗ ſichticen ſind und daß dieſe Geſichtspunkte nicht allein auf unſeren Entſchließungen gefunden werden kön⸗ nen. Ich möchte dieſe Erklärung jetzt nur wieder⸗ holen, damit nicht aus dem Schweigen des Magiſtrats etwas gefolgert wird, insbeſondere nicht gefolgert wird, daß wir den Ausführungen des Herrn Stadt⸗ verordneten Hirſch zuſtimmen Stadtv. Gebert: Meine Herren! Soweit Be⸗ amtenfragen in Betracht kommen, will ich keine Aus⸗ führungen machen. Betreffs der Hilfskräfte glauble ich doch in der Vorlage etwas mehr Greifbares vor⸗ zufinden. Ich höre heute von einer Aufbeſſerung von 50 § reſp. 1 % pro Tag. In den Kreiſen der Hilfsbeſchäftigten beſteht, wie ich dem Maaiſtrat mit⸗ teilen kann, eine Erbitterung darüber, daß man die Hilfskräfte mit 50 und 1 ℳ abſpeiſen will. Die Leute erklären, daß es ihnen bei einer derartigen Er⸗ höhung ihres Gehaltes unmöalich iſt, auszukommen. Wir haben nicht nur Kriegzhilfskräfte, die im jugend⸗ lichen Alter ſtehen, ſondern auch ſolche, die Familien zu ernähren haben und mit 6,50 ℳ pro Taa nicht auskommen können, auch nicht, wenn ſie 7,50 % bekämen. Ich möchte doch den Magiſtrat bitten, noch einmal ſeine Rechnung zu prüfen und die Frage zu erwägen, ob nicht die in Ausſicht genommene Er⸗ höhung der Teuerungszulage um 50 % weiter erhöht werden kann. Ich halte das für außerordentlich not⸗ wendig und dringend. Ich alaubte heute die Ge⸗ legenheit wahrnehmen zu ſollen, dieſen Wunſch zum Ausdruck zu bringen. 2 Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Stadtv. Gebert habe ich im Ausſchuß auf entſprechende Anfrage eingehend zu beantworten Gelegenheit gehabt. Ich bin infolgedeſſen nicht gewillt, heute abend darauf einzugehen. Ich möchte nur eins feſtſtellen: Unſere Kriegshilfskräfte zerfallen in zwei Teile, in ſolche, die ſich in ein⸗ fachen Stellungen befinden, und ſolche, die eine Vor⸗ bildung beſitzen und ſich in gehobener Stellung be⸗ Dieſenigen männlichen Hilfskräfte, die ſich Betrag handelt, der den Hilfsarbeitern vom 1. Apri ab nachaezahlt werden ſoll, oder um den Betraa, der nach dem 1. Oktober aezahlt werden ſoll, dürfen in feine Verbindung mit dem aebracht werden, was di Hilfskräfte bereits an Aufwendungen bekommen in einfachen Stellungen befinden, fangen mit 6,50 % an und ſteigen nach 12 Monaten auf 8 ℳ pro Tag. Diejenigen männlichen Hilfskräfte, die⸗ eine Vor⸗ bildung beſitzen und ſich in gehobener Stellung be⸗