Sitzung am 2. finden, erhalten nach den neuen Grundſätzen eine Anfangsbeſoldung von 220 %ℳ! und ſteigen nach 12 Monaten auf 295 ℳ monatlich; die weiblichen Hilfskräfte in gehobenen Stellungen beziehen 210 bis 285 % monatliches Gehalt. Die weiblichen Hilfs⸗ kräfte in einfachen Stellungen fangen mit 6 % an und ſteigen bis auf 7,50 ℳ pro Tag. Sie werden daraus erſehen, daß die Beſoldungen, ſoweit es ſich insbeſondere um die Kräfte handelt, peditions⸗, Buchhalterei⸗ und Kaſſiererſtellen be⸗ finden, durchaus ausreichend ſind, ja zum Teil weit über dieſenige Beſoldung hinausgehen, die unſere ſtändig beſchäftigten Kräfte bei gleicher Dienſtzeit be⸗ kommen. 2 Vorſteher Dr. Frentzel: Das Wort iſt nicht ver⸗ langt. Der Herr Berichterſtatter verzichtet aufs Schlußwort. Wir kommen zur Abſtimmung. Da keine Abänderungsanträge vorliegen, halte ich mich für verpflichtet, über die Anträge des Ausſchuſſes im ganzen abſtimmen zu laſſen. Ich höre keinen Wider⸗ ſpruch; es wird ſo verfahren werden. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig nach Dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Die im ſtädtiſchen Dienſt ſtehenden Perſonen, inſoweit ſie nach den Beſtimmungen vom 21. September 1917 und 30. A ril 1918 (Druckſachen Seite 139/140 für 1917 und Seite 90/91 für 1918) laufende Kriegsteue⸗ rungszulagen beziehen, erhalten eine einmalig Kriegsteuerungszulage, und zwar: a) Verheiratete ohne Kinder in Tarifklaſſe IV 1II II 54 750 900 1000 ℳ: p) Verheiratete mit Kindern wie vor; dazu für jedes Kind 15 v. H. der vor⸗ ſitehenden Sätze, mindeſtens aber 120 ℳ c) Unverheiratete, die Familienangehörigen im gemeinſchaftlichen Hausſtand Unterhalt gewähren, wie Verheiratete ohne Kinder (zu a); J) ſonſtige Unwerheiratete, ſoweit ſie ſich nicht in freier Station befinden, §0 v. H. der Sätze für Verheiratete ohne Kinder, d. i. in Tarifklaſſe V INIr II 11 480 600 720 800 %iz e) Unverheiratete in freier Station 50 v. H. der Sätze zu d, d. i. 22 in Tarifklaſſe v IVv II1 11 240 300 360 400 %. 1) die im Heeresdienſt ſtehenden Perſonen 75 v. H. der nach vorſtehenden Grund⸗ „ſfitzen (a—4d) zu ermittelnden Betrüge. g) Den an ſtädtiſchen Schulen auftrags⸗ oder vertretungsweiſe beſchäftigten Lehrperſonen iſt die einmalige Kriegsteuerungszulage zu zahlen, inſoweit ſie nach den ſtaatlichen Grundſätzen den an den öffentlichen Volks⸗ ſchulen und an den ſtaatlich unterhaltenen Albeiter, die laufende n in Form eines die ſich in Er⸗ en beſchäftigten Lehrperſonen] 103 Oktober 1918 zuſchlag mit Wirkung vom 1. Juli 1918 ab um 25 , d. i. von 45 § auf 70 5 (ſiebzig Pfennig) für die Arbeitsſtunde erhöht. Die ſtädtiſchen Ruhegeldempfänger, die lau⸗ fende Kriegsunterſtützung beziehen, erhalten 70 v. H. der Sätze zu 1a, d. i. in Tarifklaſſe v IV Trl. 11 420 525 630 700 ℳ; dazu für jedes Kind 15 v. H. der vorſtehen⸗ den Sätze, mindeſtens aber 75 ℳ Die ſtädtiſchen Witwengeldempfänger, die laufende Kriegsunterſtützung beziehen, erhalten im Tariftlaſſe “ 1V 111 II1 360 463 570 640 %% dazu für jedes Kind 15 v. H. der vorſtehen⸗ den Sätze, mindeſtens aber 75 %. Vollwaiſen erhalten in allen Klaſſen je 150 ℳ. Bei der Gewährung der einmaligen Kriegs⸗ teuerungszulage (zu Nr. 1, 3 und 4) finden im übrigen die Beſtimmungen betr. Gewäh⸗ rung von laufenden Kriegsteuerungszulagen entſprechende Anwendung. Die Zahlungen zu Nr. 1, 3 und 4 ſind bei einem anzulegenden Vorſchußſonderkonte „Einmalige Kriegsteuerungszulagen 1918“, zu 2 bei dem Vorſchußſonderkonto „Laufende Kriegsteuerungszulagen“ zu verausgaben. Es wird davon Kenntnis genommen, daß der Magiſtrat beſchloſſen hat, die Beſoldung der Kriegshilfskräfte mit Wirkung vom 1. Juli d. I. ab aufzubeſſern. Die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ ſucht den Magiſtrat, dieſe Erhöhung bereits mit Wirkung vom 1. April 1918 ab eintreten zu laſſen. Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ſür die Kriegshilfskräfte nach ein⸗ jähriger Tätigkeit eine Kündigungsfriſt von 14 Tagen, nach dreijähriger Tätigkeit eine Kündigungsfriſt von einem Monat zum Ende eines jeden Monats einzuführen. Nachzahlungen an die aus der ſtädtiſchen Ver⸗ waltung bereits ausgeſchiedenen Perſonen fin⸗ den nicht ſtatt. Der Magiſtrat wird erſucht, der Stadtverord⸗ netenverſammlung möglichſt bald eine Vorlage betr. Neuordnung der Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen zu machen.) Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Oberbürgermeiſter. 21 22 10. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Im Anſchluß an die ſoeben einmütig gefaßte Ent⸗ ſchließung möchte ich mitteilen, daß der Magiſtrat in prophetiſcher Vorausahnung dieſes Ereigniſſes be⸗ reits in ſeiner letzten Sitzung beſchloſſen hat, den Beſchlüſſen des Ausſchuſſes, die Sie ſoeben zu Be⸗ ſchlüſſen der Stadtverordnetenverſammlung gemacht haben, voll und ganz beizutreten. 2 (Bravol) 2 Die Auszahlungsverfügungen ſind inzwiſchen ſchon vorbereitet, ſo daß die Beteiligten in kürzeſter Friſt in den Genuß der heute bewilligten Zulagen werden An.ſiren tonnen.