eienng am 2. Ich hoffe, daß der Magiſtrat die Berechtigung unſeres Vorgehens anerlennt und dem Antrage ſchleunigſt Folge geben wird. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Man wird ja auf der einen Seite unbedingt aner⸗ kennen müſſen, daß unſere Behörden in dieſer Zeit, wie der Herr Vorredner ganz mit Recht bemerkt hat, wirklich alles unterlaſſen ſollten, was die Stimmung der Bevölkerung aufreizen könnte. Auf der andern Seite aber müſſem wir uns darüber klar ſein, daß die Kohlenverſoraung auch in dieſem Winter durchaus nicht etwa geſichert iſt und daß die beteiligten Stellen alle Veranlaſſung haben, auf eine ſtarte Sparſamkeit mach der Richtung hinzuwirken. Von dieſem Stand⸗ punkt aus wird auch, alaube ich, niemand in dieſem Saale etwas gegen die Behörden einzuwenden haben, die damit nur ihrer Pflicht nachkommen. Wie der Magiſtrat zu dieſer Frage ſteht, davon dürften Sie ſich vielleicht beim Betreten des Hauſes überzeugt haben. Wir haben ſeit heute hier im Rat⸗ hauſe ſelbſt geheizt, (Stadtv. Meyer: Na alſo!) und ich nehme an, daß Sie vom Magiſtrat die Auf⸗ faſſung haben, daß er etwas Geſetzwidriges nicht begehen wird. Daraus geht hervor, daß ein Heiz⸗ verbot überhaupt nicht exiſtiert. Das gibt es nicht und hat es nie gegeben. Das einzige, was feſtſteht, was übrigens auch, wenn ich nicht irre, geſtern oder vorgeſtern in der Preſſe wieder feſtgeſtellt worden iſt, iſt, daß der Mieter keinen Anſpruch auf Heizung hat, d. h. alſo, daß er nicht etwa Minderung des Miet⸗ preiſes uſw. wegen Nichtheizung verlangen kann. Der Vermieter iſt aber durchaus in der Lage, die Heizung eintreten zu laſſen. Im übrigen, meine H 1eits — und damit dürfte Magiſtrats ae umgeſetzt ſein — mi geſetzt und haben unſerſeits den erren, haben wir uns be⸗ das Entgegenkommen des genüber dem Antrage ſchon in die Tat t der Kohlenſtelle in Verbindung Antrag geſtellt, daß Ottober 1918 108 auch dieſe Beſchränkung aufgehoben und daß — genau die Tendenz dieſes Antraas1 — ſchon jetzt feſtaeſtellt werden möge, daß geheizt werden muß. Ich alaube alſo, daß das, was Sie in Ihrem Antrage, gegen deſſen Annahme ich nichts einzuwenden habe, nieder⸗ gelegt haben, vom Magiſtrat bereits erfüllt iſt. Ich fann aber zuſichern, daß wir auch weiterhin im Intereſſe der Bürgerſchaft in dieſer Richtung vor⸗ gehen werden. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Ich möchte jedenfalls feſtſtellen, daß die Antragſteller unter Heizverbot genau dasſelbe verſtanden haben, was der Herr Oberbürgermeiſter eben als ibeſtehenden Zu⸗ ſtand gekennzeichnet hat, nämlich daß der Anſpruch der Mieter auf diejenige Heizung, die ihnen nach dem Vertrage zuſteht, auf Grund der erlaſſenen Be⸗ ſtimmungen nicht geltend gemacht werden kann. Die Abſicht der Antragſteller iſt es geweſen, daß der Ma⸗ giſtrat auf Beſeitigung dieſes Zuſtandes bei der zu⸗ ſtändigen Stelle hinwirke. Nach den Erklärungen des Herrn Oberbürgermeiſters iſt das bereits geſchehen. Ich darf auch annehmen, daß, falls etwa die Aufhebung der Verordnung nicht ſchon morgen früh erfolgt ſein ſollte, der Magiſtrat ſeine Schritte mit Entſchieden⸗ heit wiederholen wird. Ich glaube infolgedeſſen mit nzuſtimmen, wenn den übrigen Antragſtellern überei erledigt nunmehr ich unſern Antrag als hierdurch zurückziehe. Vorſteher Dr. Frentzel: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Der Antrag iſt zurückgezogen und damit die Angelegenheit erledigt. Damit iſt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erſchöpft. Ich bemerke noch einmal, daß Einſpruch gegen Punkt 10a der Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung erhoben iſt und deswegen in nicht öffentlicher Sitzung hierüber verhandelt wer⸗ den muß. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß 6 Uhr 56 Minuten.)