116 Sitzung wie immer die Regierungsgewalt ſich geſtaltet. In] den augenblicklichen unruhevollen Zeiten iſt es doppelte Pflicht, ſchweren. ſtädtiſchen Verwaltung. der Deputation zugeſagt. Von meiner Erklärung und ihrer Aufnahme habe ich dem gleichzeitig verſammelten Magiſtrat Kenntnis gegeben, der ihr einhellig beitrat. alle Kräfte anzuſpannen, um nicht die ohnehin gefährdete Verſorgung der Bürger⸗ ſchaft mit allen Lebensnotwendigkeiten noch zu er⸗ Vorausſetzung hierfür aber iſt eine rei⸗ bungsloſe Betätigungsmöglichkeit im Gebiete der — Das letztere wurde von am 13. November 1918 Punkt 4: Vorlage betr. Nachbewilligung von Ruhegeld. Druckſache 150. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Beim Stadhaushaltsplan Ordentliche Ver⸗ waltung Kapitel 1 Abſchn. 4 für 1918 — Ruhe⸗ geld und Hinterbliebenenverſorgung für ſtädtiſche Dienſtverpflichtete (Nichtbeamte) und Arbeiter — werden 4500 ℳ aus Vorbe⸗ haltsmitteln nachbewilligt.) 5 aber Vorſteher Dr. Frentzel: Meine Herren! Den Vnntt 2: 1 1. 1 . 2 Worten des Herrn Oberbürgermeiſters und der Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ darin ausgedrückten Auffaſſung an. Ich glaube, ich ſpreche im ſammlung, wenn ich folgendes erkläre: Als Vertreter der Bürgerſchaft dieſer⸗ werden wir unſere Obliegenheiten ſo lange weiter erfüllen, als wir die Verantwortung unſerer Aemter So lange haben auch wir für die Ordnung und Sicherheit Anordnungen der Regierung zu ſorgen und pflichtgemäß unſere Ge⸗ zu tragen haben. Aufrechterhaltung der Ruhe, der Bürger im Einklang mit den ſchäfte weiterzuführen. (Allſeitiges Bravo.) Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Vorlage betr. Nachbewilligung für die Elettrizitäts⸗ verwaltung. Druckſache 147. ( Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Ausgabenummer 14 des Abſchnitts 2 vom Sonderplan 4 für 1915 wird um 6000 %ℳ verſtärkt.) Punkt 2: Vorlage betr. Nachbewilligung für verwaltung. Druckſache 148. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Haushaltsplananſatz der Ordentlichen 5 Abſchn. 4 Schreibbedürfniſſe, For⸗ ften, Druck⸗ Frachten, Porto uſw. — wird um 20 208,6 ℳ ver⸗ Verwaltung des Sonderplans Nr. Nr. 10 für 1917 obedü mulare, Geſchäftſsbücher, Zeitſchri ſachen, Bekanntmachungskoſten, ſtärkt.) Punkt 3: Vorlage betr. Nachbewilligauna von des Magiſtrats, wie folgt: waltung Kapitel 1 1918 (Schreibmittel und ſon zgeegenſtände, Bekanntmachungskoſten, koſten, Formulare, und Bu verden aus Vorbehaltsmittel ſtärtt) um ſchließen wir uns Namen der Ver⸗ die Gasanſtalts⸗ Schreib⸗ und Druckbedarf. Druckſache 149. (Die Lerſammlung beſchlteſtt nach dem Antrage] Die Haushaltsplananſätze Ordentliche Ver⸗/ Abſchn. 5 Nr. 2 bis 6 fürf ſonſtige Verbrauchs⸗“ chbinderarbeiten weiterung des Wohnungsnachweiſes. — Druckſachen 3 14, 451, Berichterſtatter Stadtv. Dr Eyck: Meine Her⸗ 1 Es ſind drei Beſchlüſſe, die Ihnen der Aus⸗ ſchuß unterbreitet. Der erſte Beſchluß bedarf weiter feiner Erläuterung. Der zweite Beſchluß geht da⸗ hin, daß wir mit den anderen Groß⸗Berliner Ge⸗ meinden über die Einrichtung eines Groß⸗Berliner Wohnungsnachweiſes verhandeln ſollen. Der dritte Beſchluß, der ſich mit den §8§ 5 und 6 der Bundes⸗ ratsverordnung zum Schutze der Mieter befaßt, hat die Bedeutung, daß die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung gehört werden will, ehe dieſe Verordnung in Anwendung tritt; er nimmt weder für noch gegen die Beſtimmungen der Bundesratsverordnung vom 23. September 1918 Stellung. . Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort iſt nicht ver⸗ langt. Der Herr Berichterſtatter verzichtet, aufs Schlußwot. e (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folat: Stadt] ren! 1. Die Zuſtimmung zur Ausdehnung des⸗ Char⸗ lottenburger Wohnungsnachweiſes auf Woh⸗ . nungen jeder Art und Größe wird erteilt⸗ 2. Der Magiſtrat wird erſucht, mit den Groß⸗ Berliner Gemeinden in Verbindung zu treten, um einen Zentralwohnungsnachweis Groß⸗ Berlin ins Leben zu rufen. 2 Der Magiſtrat wird erſucht, bevor er. beim Staatskommiſſar für das Wohnungsweſen die Verleihung der Befugniſſe aus §§ 5 und 6 der Bundesratsverordnung zum Schutze der Mieter vom 23. September 1918 beantragt, die Stadt⸗ Vorlage betr. Beſchaffung e 22 richtung von Behelfsbauten. Druckſache 152. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Druck⸗