Sitzung am 18. den Magiſtrat bei allen möglichen Inſtanzen einge⸗ reicht. Es iſt nun fraglos feſtgeſtellt, daß der Bittſteller einen Anſpruch auf Ruhegcehalt nicht hat. Er hat ſelber auch neuerdings eingeſehen, daß ihm ein Recht auf irgendeine Penſion nicht zuſteht, hat aber nun⸗ mehr gebeten, ihm die Penſion doch zuzubilligen, da er nur eine Militärpenſion von 3360 ℳ habe, deren Betrag ſeiner Familie, einer Frau und zwei Kindern von 11 und 12 Jahren, bei einem früheren Ableben ſogar nicht einmal in der üblichen Höhe zufallen würde, da er erſt nach ſeiner Penſionierung beim Mi⸗ litär geheiratet hat. Der Petitionsausſchuß hat die Eingabe auf Grund der beſonderen Verhältniſſe, wie ſie ſich aus den Akten ergaben, eingehend beraten und hat ſich dem nicht verſchließen können, daß der Eingeber im weſentlichen ſeine Arbeiten in der Zeit, in der er in Eharlottenburg tätig war, zur Zufriedenheit des Magiſtrats ausgeführt hat. — von dem oben Erwähnten abgeſehen — über ihn liegen nicht vor. Es iſt ferner darauf hinzuweiſen, daß dem Bittſteller, wenn er nicht Standesbeamter, ſondern ſtädtiſcher Angeſtellter anderer Art oder auf Privatvertrag angeſtellt geweſen wäre, dann die Zeit von 1904 angerechnet worden wäre und daß er dann einen Anſpruch auf Ruhegehalt gehabt hätte, da er 12 Jahre lang im Dienſt geweſen war, nämlich von 1901 bis 1916. Bei ihm rechnet aber die Zeit erſt vom Jahre 1908. Er hat darin Unglück gehabt. daß er ſo lange, vier Jahre, nur als hilfsſtellvertretender Standesbeamter tätig geweſen iſt. Mit Rückſicht auf die Sachlage hat es der Petitionsausſchuß für richtig gehalten, Ihnen zu empfehlen, die Petit i on dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen. Der Petitionsausſchuß nimmt da⸗ bei an, daß der Magiſtrat entweder dem Petenten das Ruhegehalt auf jederzeitigen Widerruf ohne jeden Rechtsanſpruch gewähren oder ihm in irgend⸗ einer anderen Weiſe in ſeiner ſchlimmen Lage bei⸗ ſtehen wird. Die Art, wie das am beſten zu machen iſt, wird dem Magiſtrat, namentlich mit Rückſicht auf die Krankheitsverhältniſſe des Bittſtellers, über⸗ laſſen. Ich empfehle Ihnen, dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes entſprechend, dem Magiſtrat die Eingabe zur Berückſichtigung zu überweiſen. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Ausſchuſſes.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir gehen über zu II. Petition des Ingenieurs Buſſe betr. Entſchädigung für Grund ſtücksanſtellung. „Der Die Koſten, die erſetzt zu erhalten. aus dem Jahre 1917 Sonſtige Beſchwerden 1, wünſcht er nun Dezember 1918 127 ſind ihm in voller Höhe, obwohl ein rechtlicher An⸗ ſpruch nicht begründet war, ſondern lediglich aus Villigleitserwägungen von der Waſſerwerksverwal⸗ tung zugeſtanden und ausgezahlt worden. Er hat damals, als die Auszahlung an ihn ſtattfand, ge⸗ mäß den ihm vorgeſchriebenen Bedingungen aner⸗ kannt, daß er nach Zahlung dieſes Betrages irgend⸗ welche Anſprüche gegen die Stadt Charlottenburg aus den von ihm getätigten Unternehmungen nicht mehr habe. Gleichwohl hat der Ingenieur Buſſe ge⸗ glaubt, weitere Anſprüche gegen die Stadtverwaltung aus Billigkeitsgründen erheben zu ſollen, und er hat, nachdem dieſe Anſprüche in allen Inſtanzen ab⸗ gelehnt worden waren, eine Petition an uns gerichtet, die uns zur Beſchlußfaſſung vorliegt. Er begründet ſeine Anſprüche damit, daß er ſagt: Ich habe, um der Stadt Charlottenburg dieſe An⸗ ſtellungen machen zu können, Aufwendungen machen müſſen für die Abſchlüſſe notarieller Verträge, ferner Aufwendungen an Tagegeldern und dergleichen; er berechnet ſich auch Diäten für ſeine eigene Tätigkeit. Alles dies zuſammen ergibt die Summe, die in der gedruckten Vorlage enthalten iſt. Der Petitionsausſchuß hat nicht geglaubt, dieſem Erſuchen ſtattgeben zu ſollen, ſondern empfiehlt Ihnen in ſeiner Mehrheit Ablehnung der Petition. Er hat ſich durch folgende beiden Erwägungen dazu beſtimmen laſſen. Einmal haben wir uns geſagt, daß der Ingenieur Buſſe, wenn er das Geſchäft mit der Stadt Charlottenburg abgeſchloſſen hätte, jeden⸗ falls einen nicht unerheblichen Verdienſt gehabt hätte. Er mußte alſo, als er dieſe Verhandlungen mit der Stadt führte, das Riſiko auf ſich nehmen; ebenſo wie 5 er auf der einen Seite einen Gewinn haben wollte, mußte er auf der andern Seite auch einen Verluſt durch Unkoſten und dergleichen mit in Kauf nehmen. Zum zweiten iſt die Erwägung durchſchlagend ge⸗ weſen, daß Herr Buſſe bei den Verhandlungen im Jahre 1918, die über die Abfindung ſeiner weiteren Anſprüche geführt worden ſind, folgende Erklärung abgegeben hat: Mit Bezugnalhme auf die gefl. Schreiben vom 4. und 15. Februar d. Is. erkläre ich hiermit, daß ich aus den bisher für eine ev. Waſſergewinnung beigebrachten Srundſtücks⸗ anſtellungen nach Zahlung der bewilligten 3897 gerichtliche Anſprüche gegen die Stadt Charlottenburg nicht erhebe. Der Petitionsausſchuß hat ſich geſagt, daß damit ein Vertrag zwiſchen Herrn Buſſe und der Stadt Char⸗ lottenburg zuſtande gekommen war und daß Herr Buſſe ebenſo wie die Stadt Charlottenburg an dieſen Vertrag gebunden iſt. Er hat die in Ausſicht ge⸗ ſtellte Zahlung erhalten und kann infolgedeſſen hinterher keine Anſprüche gegen die Stadt Char⸗ lottenburg mehr erheben. Deswegen iſt der Petitions⸗ ausſchuß zu dem Beſchluſſe gekommen, Ihnen Ueber⸗ gang zur Tagesordnung zu empfehlen. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Ausſchuſſes.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 2