Siung am hat. Ich will den Wortlaut der Reſolution nicht bekanntgeben. Ich halte es doch unter allen Umſtän⸗ den für notwendig, daß ſich der Magiſtrat der jetzigen Zeitſtrömung nicht ſo verſchließt. Auch aus dem Kreiſe der Hilfsarbeiter, die hier in Frage kommen, gehen uns fortwährend Klagen zu, das beiſpielsweiſe die Arbeitszeit immer noch außerordentlich lang iſt, in den einzelnen Abteilungen der Achtſtundentag nicht durchgeführt wird und die Leute Ueberſtunden machen müſſen, während in anderen Abteilungen Leute entlaſſen werden. Ich möchte bitten. daß der Magiſtrat ſo liebenswürdig iſt, dieſer Frage doch ein⸗ mal auf den Grund zu gehen und feſt⸗uſtellen, ob die Beſchwerden auf Wahrheit beruhen. Ich muß bitten, daß der Magiſtrat nach dieſer Richtung vas tut, was andere Gemeinden getan haben. Vorſteher Dr. Frentzel: Herr Kollege Gebert, ich habe Sie ausſprechen laſſen, obgleich ich einen un⸗ mittelbaren Zuſammenhang Ihrer Ausführungen mit der vorliegenden Magiſtratsvorlage nicht feſſtellen kann. Ich möchte jedenfalls bitten, daß wir nicht in ieſer Verbreiterung der Diskuſſion fortfahren. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ ber nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Beim Stadthaushaltsplan Ord. Verwal⸗ tung Kapitel 1 Abſchnitt 2, Nr. 6 für 1918 — Beſoldungen uſw. für die durch Privat⸗ dienſt⸗ und Arbeitsvertrag angenommenen Perſonen — werden 437 100 %% aus laufen⸗ den Mitteln nachbewilligt.) vuntt 3: eenen. betr. Groß⸗Berliner Rettungsweſen — Druckfache 18. Siader. Dr Feilchenfeld: Meine Herren! Wir Leguen die Gründung eines Zweckverbandes für das Groß⸗Berliner Rettungsweſen mit Freude. Es waren ziemlich unerträgliche Zuſtände, wenn die Hilfe in Notfällen an den Grenzen der Stadtgebiete Halt machen mußte. Eine gleichmäßige Schaffung von Rettungsſtellen über Groß⸗Berlin, ohne dieſe Gren⸗ zen anzuerkennen, war dringend notwendig. Es war auch notwendig, daß die Verquickung der Unfall⸗ ſtationen mit den Intereſſen der Berufsgenoſſenſchaft endlich einmal aufhört. die Schaffung eines Zentralnachweiſes für Kranken⸗ transporte und Krankenbetten⸗ Wie unangenehm wurde es oft empfunden, wenn Schwerkranke von einem Krankenhauſe zum andern gebracht werden mea n daß an einer Zentralſtelle feſtgeſtellt] unte, wo Betten frei ſind.⸗ Wenn die ie es in den Satzungen heißt, auf den Kopf 2 nach dem reinen eren ver⸗ e 1onß. . und 2 , Per⸗ at, beſteht aus Abgeordneten der Wünſchenswert war ferner], der 41. 1. 23 5. Februar 1919 bis zuletzt an den Beratungen beteiligt. Ich glaube, es iſt unbedingt notwendig, daß ein ſolcher Vertran⸗ ensmann dauernd an den Verhandlungen des Ver⸗ bandsausſchuſſes teilnimmt. Wenn wir in unſerer Zeit in den großen Betrieben Arbeiterräte und An⸗ geſtelltenräte als berechtigte Inſtanzen zulaſſen, ſo dürfte es wohl der Würde und der Bedeutung des Aerteſeandes entſprechen, wo es ſich um die An⸗ ſtellung von Aerzten handelt, daß wir einen Ver⸗ trauensmann der Aerzteorganiſation in dieſen Ver⸗ vandsausſchuß entſenden. Meine Fraktionsfreunde haben den Wunſch, daß der Magiſtrat eine Ergän⸗ zung der Satzungen in dieſer Richtung herbeizuführen ucht. Wir wollen durch einen Antrag die Sache nicht verzögern, hoffen aber, daß unſer Wunſch, einen Vertrauensmann der Aerzteorganiſation im Ver⸗ bandsausſchuſſe zu haben, der bei der Anſtellung und beim Ausſuchen der Aerzte mitarbeitet, von der Stadt erfüllt werden wird. Solche Aerzteorgani⸗ ſation kann entweder die Aerztekammer ſein oder der jetzt neu gegründete Groß⸗Berliner Aerztebund, ſo daß ſehr wohl die Möglichkeit vorliegt, einen Ver⸗ trauensmann zu beſtellen. Vorſteher Dr. Frentzel: Das Wort verlangt, ein Antrag nicht geſtellt worden. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Gemeinde Charlottenburg tritt dem neugegründeten Groß⸗Berliner Verbande für das Rettungsweſen bei.) iſt nicht Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Aufnahme einer Anleihe zur Deckung von Kriegsausgaben. — Druckſache 19. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats mit großer Mehrheit, wie folgt: 1. Der Aufnahme einer Anleihe von 40 Milli⸗ onen Mark zur Deckung von Kriegsausgaben wird zugeſtimmt. Die Anleihe iſt entweder in einer Summe oder in Abteilungen zu begeben und je nach Wahl der ſtädtiſchen Körperſchaften zu einem Zins⸗ ſatze von 4 v. H. bis 4½ v. H. zu verzinſen. Die Tilgung der Geſamtanleihe oder jeder Abteilung, welche durch Ausloſung oder durch Ankauf zu erfolgen hat, ſoll einige Jahreßnach erfolgter Begebung beginnen. /. Der Tilgungsſatz für die Geſamtanleihe wird auf 1½ v. H. des Schuldkapitals zuzüglich der erſparten Zinſen feſtgeſetzt. . Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilaung oder vollſtändigen Aufkündigung der im Umlauf befindlichen Anleiheſcheine iſt auf 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. Jede Million der Geſamtanleihe iſt in folgen⸗ den Abſchnitten zu begeben: 11. III. 90 Stück je 5 000 % 450 000 ℳ 100 „ „ 2000 „ 200 000 „ 5 200 , , 1 000 „ 442 200 000 1 209. „ „ 300 100000 „ 200 „ % 200 7 40 000 „ — 4 2 1 100 10 000 a vn 2 Leſchlußſaſſug über die Einzelheiten der ünftigen Begebung bleibt vorbehalten.) vollziehen heute die §42 Wilk und Zander. Be