28 Sitzung am 22. Februar 1919 Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine Herren! Ich möchte nur wenige Worte zur Einführung dieſer Vorlage zu Ihnen ſprechen, nicht zur materiellen Be⸗ gründung, die ja in unſerer ſchriftlichen Vorlage liegt und mit einem Wort dahin zuſammengefaßt werden kann, daß genau die gleichen Grundſätze nicht nur in ſämtlichen Gemeinden Groß⸗Berlins, ſondern, wie ich mitteilen kann, nach einem geſtrigen Beſchluſſe des Provinzialausſchuſſes auch für die Provinzial⸗ beamten feſtgelegt worden ſind, ſondern zur formalen Frage, zu der nämlich, weshalb wir Sie heute ſozu⸗ ſagen noch in letzter Stunde zuſammenbitten muß⸗ ten. Wir haben das getan im Intereſſe unſerer Beamtenſchaft. Sie ſehen ſich einer Vorlage gegenüber, die nicht ſa wie bisher einfach Zulagen feſtſetzt, ſondern penſions⸗ fähige Gehaltsteile zulegt. Die Beamten bekommen alſo Rechte, die auch über das Pekuniäre hinaus wirken und die ſelbſtverſtändlich durch einwandfreien Gemeindebeſchluß feſtgelegt werden müſſen. Da es vorläufig ungewiß iſt, wann wir in der Lage ſein werden, die neue Stadtverordnetenverſammlung zu⸗ ſammenzuberufen, rechtfertigt ſich wohl der Wunſch, daß heute noch die Verſammlung tagt, um dieſe von uns als berechtigt anerkannten Wünſche der Be⸗ umten zu befriedigen. Ich glaube, meine Herren, daß Sie ſich den beſonderen Dank der Beamtenſchaft dadurch verdienen werden, daß Sie Ihre f noch bis zum letzten Augenblick — denn viel ſpäter könnten Sie ja gar nicht mehr zuſammentreten — erfüllen und den Beamten das geben, was wir als berechtigt anerkannt haben. 2 S̃tadtv. Meyer: Meine Herren! Die Demo⸗ kratiſche Fraktion begrüßt es, daß der Magiſtrat vor Reich und Staat die Erhöhung der Gehälter vor⸗ ſchlägt, und wir ſind auch ſehr damit einwerſtanden, daß die Erhöhung eine gleichmäßige iſt, ohne Rück⸗ ſicht darauf, wie hoch die zu erhöhenden Gehälter ſelbſt ſind. Wir nehmen als ſelbſtverſtändlich an, daß von dieſer Erhöhung auch die Gehälter der beſolderen Mitglieder des Magiſtrats betroffen werden. Was das Ausmaß der Erhöhung anlangt, ſo ſind wir uns allerdings darüber klar, daß ſie nicht genügend iſt, um die Notlage, die in Beamtenkrei⸗ ſen ganz allgemein herrſcht, hinreichend zu mildern. Die Zulage von 1200 ℳ iſt an ſich zu niedrig, und ſie iſt weiterhin beſonders zu niedrig, wenn man einen Vergleich mit den Arbeiterlöhnen zieht, die nach den neuen Tarifverträgen feſtgeſetzt und teil⸗ weiſe bereits in Kraft getreten ſind. Ich darf dar⸗ auf aufmerkſam machen, daß ein Kalkulator nach 21 Jahren Dienſtzeit mit der Erhöhung von 1200 ℳ weniger bekommt als ein ungelernter Ar⸗ beiter in der Gasanſtalt, ein Sekretär nach 21 jäh⸗ riger Dienſtzeit weniger als ein Handwerker. Nun ſind wir uns ja bewußt, daß dieſe Arbeiterlöhne ſchon im Hinblick auf die Umſtände, unter denen ſie zuſtande gekommen ſind, für die penſionsfähigen Beamtengehälter nicht maßgeblich ſein können. Wir haben deshalb die Frage erwogen, ob wir aus den Gründen, die ich eben dargelegt habe, unſerer⸗ ſeits eine Erhöhung beantragen ſollen. Aber wir haben hiervon abſehen zu müſſen geglaubt, weil wir nicht mehr über die Deckung dieſer Ausgaben gu beſchließen haben, und es darum nicht angängig iſt, im Widerſpruch mit dem Magiſtrat einen derartigen Antrag zu ſtellen und zur Annahme zu bringen⸗ Wir haben auch davon abgeſehen, Ihnen eine Re⸗ ſolution in dieſer Richtung zu empfehlen, wiederum, weil wir es nicht für angemeſſen halten, der künftigen Verſammlung vorzugreifen. Wir betonen aber ganz beſonders und unterſtreichen es, daß der Magiſtrat in ſeiner eigenen Vorlage dieſe Zulagen als eine Abſchlagszahlung dadurch kennzeichnet, daß er die endgültige Reviſion für einen baldigen ſpäteren Zeitpunkt in Ausſicht ſtellt. Meine Herren, wenn wir uns ſo im weſent⸗ lichen mit Zukunftswünſchen begnügen müſſen, ſo ge⸗ ſtatten Sie mir, noch auf einige Punkte einzugehen, in denen uns teilweiſe noch eine Aenderung heute ohne Schwierigkeiten vollziehbar und notwendig, teil⸗ 10e eine Auskunft des Magiſtrats erforderlich er⸗ heint. In der Vorlage des Magiſtrats wird die ent⸗ ſprechende Erhöhung den ſeit dem 1. Juli 1917 in den 1. 4 getretenen Perſonen und den Hinter⸗ bliebenen der ſeit dieſem Zeitpunkt verſtorbenen Per⸗ ſonen der unter 1 genannten Klaſſen zugedacht. Wir können uns mit der, wie ich meine, willkürlichen Wahl dieſes Zeitpunktes keineswegs einverſtanden erklären. Die Notlage der Ruhegehaltsempfänger iſt doch nicht danach verſchieden, ob ſie vor oder nach dem 1. Juli 1917 in den Ruheſtand getreten ſind, und wir ſind der Meinung, daß 45 Zeitbegrenzung überhaupt fallen muß und um ſo mehr fallen kann, als ja die dadurch entſtehende Mehrausgabe für die Stadt von keiner größeren Bedeutung iſt. Dann iſt uns aufgefallen, daß in Bezug auf die Kriegshilfskräfte der Magiſtrat in ſeiner Vorlage lediglich berichtet, daß über die Erhöhung ihrer Be⸗ züge gleichfalls Verhandlungen ſchweben. Es wäre uns lieb geweſen, darüber ſchon mehr zu erfahren, um ſo mehr, als ja gelegentlich der letzten Beratung über Teuerungszulagen der Magiſtrat poſttive Be⸗ ſchlüſſe hinſichtlich der Kriegshilfskräfte in nahe Aus⸗ ſicht geſtellt hatte, Beſchlüſſe, die ſich nicht nur auf die Erhöhung der Bezüge, ſondern auch auf die Abänderung der Kündigungsbedingungen beziehen ſollten. Wir nehmen an, daß die Arbeiten des Ma⸗ giſtrats in beiden Richtungen ſo weit gediehen ſind, oß er uns eine nähere Auskunft bierüber wird geben önnen. Ein beſonderes Augenmerk muß ich dann auf die Perſonen lenken, die in den Bezugsſcheinſtellen tätig ſind und deren bisherige Einkünfte beſonders unzulänglich waren. Ich weiß nicht, ob der Ma⸗ giſtrat etwa in allerletzter Zeit etwas hier guenn u ſchaffen, 8 e Aber es läßt ſich wohl nicht verkennen, daß für das flöſu zeitweilige Mißverhältnis ein Ausgleich geſchaffen werden muß. Unter anderen Verhaltniſſen wirden wir d Verſammlung vorſchlagen, eine Ausſchußberat BSueenmgeineiper en9e G wie rbürgermeiſter eben .. in heute verſammelt ſind, verbietet ſich