22 Sit ung am Bürgermeiſter D. Maier: Meine Herren! Ich will auf die allgemeinen Ausführungen des Herrn Vorredners nicht eingehen; ich beſchränke mich dar⸗ auf, ſeine Anfragen zu beantworten und Stellung zu nehmen zu der einzigen Aenderung, die er hier gegenüber unſerer Vorlage beantragt hat. Soweit ich den Herrn Vorredner verſtanden habe, wünſcht er, daß die in Abſatz 2 vorgeſehene Rückwirkung unſerer Gehaltszulage an die Ruhe⸗ gehaltsempfänger, die auf den Zeitpunkt vom 1. Juli 1917 feſtgeſetzt iſt, auf einen größeren Kreis ich weiß nicht, auf welchen — ausgedehnt werde. (Zuruf: Auf alle, unbeſchränkt!) weitgreifende Rück⸗ Meine Herren, eine derartige bei keiner Reviſion wirkung haben wir bisher noch Ddes Normalbeſoldungsetats gehabt. Ich würde des⸗ halb empfehlen, daß Sie uns, die wir uns auf dieſe Vorlage mit den Groß⸗Berliner Gemeinden geeinigt haben, nicht in eine unangenehme Zwangslage bringen. Man kann über die Frage zweifelhaft ſein, ob der 1. Juli 1917 als Termin richtig gewählt iſt, und ob man nicht weiter auf denjenigen Zeitpunkt zurückzugreifen hat, der für die Reviſion des Nor⸗ malbeſoldungsetats der gegebene anzuſehen geweſen wäre, d. h. alſd etwa auf den 1. Oktober 1914 bzw. 1. April 1915, bekanntlich diejenigen Termine, die wir für die Re⸗ viſion des Normalbeſoldungsetats ſeinerzeit in Aus⸗ ſicht genommen hatten. Dieſe Frage iſt in den Kreiſen der Groß⸗Berliner Gemeinden ventiliert worden; man hat es aber abgelehnt, dieſe Frage jetzt ſchon präjudizierlich zu entſcheiden, hat ihre Ent⸗ ſcheidung vielmehr bis zur endgültigen Reviſion des Normalbeſoldungsetats vertagt. Meine Herren, die Tatſache, daß große kommunalpolitiſche Verände⸗ rungen in Groß⸗Berlin angeſtrebt werden, recht⸗ fertigt es, daß wir Abmachungen wie diejenigen, die wir Ihnen hier vorlegen, nicht ohne ganz zwingen⸗ den Grund abändern. Sie bringen die große Stadt Berlin, die bereits anders beſchloſſen hat, in eine eigenartige Lage, wenn Sie nun Ihrerſeits den Rückwirkungszeitpunkt weiter zurücklegen. Wir würden Sie deshalb dringend darum bitten, da wir ohne Zuſtimmung Berlins in keinem Falle in der Lage wären, eine Abänderung dieſer Ziffer 2 vor⸗ zunehmen, von dieſem Antrag Abſtand zu nehmen. Wir ſind auch garnicht mehr in der Lage, mit der⸗ ſelben Stadtwverordnetenverſammlung über die An⸗ gelegenheit zu verhandeln, wenn etwa der Wider⸗ ſpruch Berlins aufrecht erhalten wird, und es iſt wohl mit einiger Ausſicht anzunehmen, daß er auf⸗ recht erhalten wird; denn Berlin hat dieſe Vorlage bereits verabſchiedet und müßte mit einer neuen (Stadtverordnetenve Stadtv etenverſammlung an dieſe Frage heran⸗ gehen. Ich glaube, daß die Gründe, die ich Ihnen un⸗ eerbreitet habe, bei der ganzen Konſtellation unſerer kommunalpolitiſchen Verhältniſſe ſo zwingend ſind, aß Sie von Ihrem an ſich ſehr wohlgemeinten An⸗ bei normalen Verhältniſſen Al1s Februar 1918 hatten, eingeholt, ſondern ihn auch überſchritten. Die Bürohilfskräfte haben zwar formell dieſe von Berlin getroffene Regelung noch nicht angenommen; 1 uns gegenüber ſind uns von unſerem Arbeitsausſchuß auf unſere Frage Erklärungen nicht abgegeben worden, daß ſie auf der Berliner Baſis die Regelung als eine gelungene und eine ihren Wünſchen entſprechende anſehen kömmen. So bleibt zunäckſt nichts anderes übrig, als auch in dieſem Punkte mit Berlin konform vorzugehen. Der Magiſtrat hat beſchloſſen, mit rück⸗ wirkender Kraft vom 1. Januar 1919 alle die Ver⸗ beſſerungen, die Berlin den Bürohilfskräften gewährt hat, auch den Bürohilfskräften bei uns zuzuwenden, wobei diejenigen, die bei uns früher ſchon beſſer ge⸗ ſtanden haben als ſie in Berlin nach der neuen Re⸗ gelung ſtehen würden, natürlich in ihren Bezügen nicht beeintrüchtigt werden ſollen. Was ſchließlich die dritte Frage in bezug auf die Perſonen in den Bezugsſcheinſtellen anlangt, ſo haben wir bereits am 16. Januar den Beſchluß gefaßt, den Angeſtellten des Hausfrauenvereins in den Be⸗ zugsſcheinausgabeſtellen wie in den Ausgabeſtellen der allgemeinen Speiſung, ſoweit ſie dort ununterbrochen mehr als 6 Monate tätig ſind, eine einmalige Teu⸗ erungszulage im Betrage von 200 ℳ zu gewähren. Wir haben dieſen Beſchluß auch dem Hausfrauen⸗ verein mitgeteilt. Der Hausfrauenverein iſt bis jetzt noch nicht an uns wegen der Auszahlung heran⸗ getreten, denn er entlohnt die Kräfte; ſie ſind nicht unſere Angeſtellten, ſondern Angeſtellte des Haus⸗ frauenvereins. Wir werden, ſofern der Hausfrauen⸗ verein uns die entſprechenden Rechnungen einreicht, die Beträge ſofort anweiſen; es ſteht der Zahlung nicht das Mindeſte entgegen. Ich glaube, die Hilfs⸗ kräfte ſollten ſich ſchleunigſt an den Hausfrauenverein wenden. Wir werden ihm die Mittel, wie ich vorhin ſchon ſagte, jederzeit zur Verfügung ſtellen. Vorſteher Dr. Frentzel: Es iſt hier ein An⸗ trag auf folgende Entſchließung eingegangen: Magiſtrat wolle mit den beteiligten Ge⸗ meinden Groß⸗Berlins baldigſt ins Benehmen treten, damit die unter 2 vorgeſehene Ein⸗ ſchränkung für die Penſionäre und ihre Hinter⸗ bliebenen bezüglich des Zeitpunktes (1. Juli 1917) aufgehoben wird. Dr. Stadthagen, Meyer, Otto. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Es iſt eigentlich ſehr bedauerlich, daß es nicht möglich iſt, den Penſionären und. deren Hinterbliebenen, ſoweit die Penſionierung oder das Hinſcheiden vor dem 1. Juli 1917 erfolgt iſt, auch die Wohltaten dieſer Vorlage zukommen zu laſſen. Gerade die⸗ jenigen, die früher in den Ruheſtand haben treten müſſen, ſind ja im allgemeinen in einem höheren Lebensalter als diejenigen, die nach dem 1. Juli 1917 in den Ruheſtand getreten ſind. Sie ſind alſo in der jetzigen Zeit noch weniger in der Lage, ſich in irgendeiner Weiſe etwas dazu zu verdienen, ſie ſind in einem höheren Lebensalter, ſind ſchwächer und bedürfen noch mehr der Hilfe. Wir hätten es daher ſehr gern geſehen, wenn ſchon ſofort die Wohltaten dieſer Vorlage auch ihnen zugeſtanden worden wären. ſaber allerdings befürchten, daß die Erlediaung der des Herrn Bürgermeiſters laſſen wir an einem Antrag auf Abänderung der t meine Iruknan nich auf ſich nehmen zn