54 1. a) Der § 1 des Ortsſtatuts betr. die Verpflich⸗ tung zum Beſuch der Fortbildungsſchule für Mädchen in Charlottenburg vom 23. De⸗ zember 1909/1. Februar 1910 erhält folgen⸗ den Wortlaut: Alle in Charlottenburg in einem ge⸗ werblichen oder kaufmänniſchen Betriebe be⸗ ſchäftigten weiblichen unverheirateten Per⸗ ſonen (Arbeiterinnen, weibliche Lehrlinge, Geſellen, Gehilfen uſw.) ſind verpflichtet, von der Beendigung der Volksſchulpflicht ab bis zum Ablauf (31. März, 30. September) des Schulhalbjahres, in dem das 17. Le⸗ bensjahr vollendet wird, die ſtädtiſche Fort⸗ bildungsſchule zu beſuchen, und zwar auch für die Zeit ihrer Arbeitsloſigkeit. Der 1. Nachtrag zu dem zu a genannten Ortsſtatut vom 11. November 1916“/5. De⸗ zember 1916 wird aufgehoben. 2. Die erforderlichen einmaligen Koſten von 18 900 %ℳ, ſowie die erforderlichen laufen⸗ den Koſten ſind in den Haushaltsplan für 1919 einzuſtellen.) Stodtv. Dr Luther (perſönliche Bemerkung): Ich möchte nur dem Kollegen Broh gegenüber eine perſönliche Bemerkung machen. Es hat mir voll⸗ ſtändig fern gelegen, die Seite dort drüben irgend⸗ wie zu provozieren. Ich habe nichts anderes tun wollen, als rein ſachlich aus meiner Weltanſchau⸗ ung heraus etwas zu ſagen. Voxſteher Dr. Borchandt: Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Luſtbarkeitsſteuerordnung. — Druck⸗ ſache 30. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Ich be⸗ antrage, die Vorlage dem Haushaltsausſchuß zu überweiſen. Vorſteher Dr. Borchardt: Es iſt der Antrag ge⸗ ſtellt worden, die Vorlage dem Etatausſchuß zu über⸗ weiſen. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kom⸗ men zur Abſtimmung über dieſen Antrag. Wer für dieſen Antrag iſt, den bitte ich, die Hand zu erheben. 5) Wir kommen zu (Geſchieht.) — Das iſt die übergroße Mehrheir. Es iſt ſo be⸗ ſchloſſen. Punkt 8: Anträge der Stadto. Bade und Gen. und Dr Broh und Gen. betr. Vorſchulen. Der Antrag Bade und Gen. lautet: Zum Oſtertermin werden die unterſten Klaſſen an den ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten Charlottenburgs (unterſte Klaſſe der Vorſchule bei Schulen für Knaben, die ihr entſprechende unterſte Klaſſe bei Schulen für Mädchen) auf⸗ gehoben. Der Antrag Dr Broh und Gen. lautet: Unterzeichnete die Aufhebung der Vorſchulen der nach folgendem Modus ſtäotiſchen höheren Schulen, Sitzung am 12. März 1919 Für die 3. Vorſchulklaſſen (1. Lehrjahr) finden vom 1. April 1919 ab keine Aufnahmen mehr ſtatt. Die 2. Vorſchulklaſſen (2. Lehrjahr) können noch 1 Jahr, die 1. Vorſchulklaſſen (3. Lehrjahr) noch 2 Jahre aufrechterhalten bleiben, aber nur im Bedarfsfalle und unter der Bedingung, daß der ſtädtiſche Zuſchuß zu den Vorſchulen nicht den Zuſchuß zu den entſprechenden Volksſchul⸗ klaſſen überſteigen darf. Die Mehrkoſten ſind nur durch entſprechende Schulgelderhöhung in den Vorſchulklaſſen 2 und 1 zu decken. Die auf dieſe Weiſe von der Stadt gemachten Erſparniſſe ſind für die Umſchulung begabter unbemittelter Volksſchüler in höhere Schulen zu verwenden. Zu dieſen Anträgen iſt noch ein dritter Antrag eingelaufen: Zum Oſtertermin 1920 werden die unter⸗ ſten Klaſſen an den ſtädtiſchen höheren Lehran⸗ ſtalten und an der ſtädtiſchen Mittelſchule Char⸗ lottenbungs (unterſte Klaſſe der Vorſchulen für Knaben und die ihr entſprechende unterſte Klaſſe bei Schulen für Mädchen) aufgehoben, falls der Staat für die von ihm unterhaltenen Schulen dieſelbe Maßnahme trifft. Otto, Reinold, mehrere Unterſchriften. Ich werde nun ſo verfahren, daß ich der Reihe nach zuerſt den Antragſtellern zur Begründung der drei Anträge das Wort gebe. Antragſteller Stadtv. Blum: Sehr verehrte An⸗ weſende! Alle Volksbildung gipfelt in dem Ziel, zu einen und nicht zu entzweien. Sehen wir uns einmal nach dieſem Grunoſatze die Gegenwart an! Unſere Volksbildung, die geſamte Volksbildung, auch wenn ſie in einzelnen Kommunen ziemlich hoch ſteht, krankt an einem Hauptübel: ſie reißt unſere Schülerzahl in zwei Gruppen auseinander. Auf der einen Seite ſtehen die Beſucher der höheren Schule, und auf der andern Seite ſtehen die Beſucher der Volksſchule; die letzte Gruppe ſind ſpäter die Ungebildeten, und die andere Gruppe ſind die Gebildeten. So wird unſer Volk in zwei große Teile auseinandergeriſſen, und unverſöhnt leben dieſe Teile nebeneinander. So kommt zu den religiöſen Unterſchieden und den Unter⸗ ſchieden in den Beſitzverhältniſſen immer noch der Bildungsunterſchiede trennen ſozial weit ſchärfer als tzverhältniſſe. Man ſpricht glattweg von einem ildeten „viel weniger ſpricht man von haben, nebeneinander ſtehen, Un höheren llen wollte — gleich iſt der