64 Sitzung am 12. März 1919 — Das Büro iſt einig, daß das die Minderheit war. Der Antrag iſt alſo nicht angenommen. (Zurue bei den Unabhängigen: Gegenprobel) — Das Bang war einig, daß das die Minder⸗ heit war. Stadtv. Dr Broh (zur Geſchäftsordnung): Es iſt doch möglich, daß, wenn nachher die Gegenprobe vorgenommen wird, dann ſich viel weniger melden, daß manche ſich der Stimme enthalten. Vorſteher Dr Borchardt: Herr Kollege! Nach unſerer Geſchäftsordnung iſt ein Antrag angenom⸗ men, wenn die Mehrheit für ihn ſtimmt. Da das Büro einig war, daß die Mehrheit nicht für ihn ſtimmte, kann ich den Antrag nicht für angenommen erklären, kann auch keine Gegenprobe veranſtalten. Eine Gegenprobe kann ich nur veranſtalten, wenn das Büro zweifelhaft iſt, ob die Mehrheit oder die Minderheit dafür ſtimmt. Ich laſſe nunmehr über den Antrag Otto und Gen. abſtimmen: Zum Oſtertermin 1920 werden die unter⸗ ſten Klaſſen an den ſtädtiſchen höheren Lehr⸗] anſtalten und an der ſtädtiſchen Mittelſchule Charlottenburgs (unterſte Klaſſe der Vor⸗ ſchulen für Knaben und die ihr entſprechende unterſte Klaſſe bei Schulen für Mädchen) auf⸗ gehoben, falls der Staat für die von ihm unterhaltenen Schulen dieſelbe Maßnahme trifft. Ich bitte dieſenigen, die für dieſen Antrag ſtimmen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) — Das iſt die Mehrheit. Der genommen. Antrag iſt an⸗ Wir kommen zum nächſten Punkte der Tages⸗ ordnung, 9.: Antrag der Stadtv. Dr Broh und Gen. betr. Ver⸗ wendung von Schulräumen. Der Antrag lautet: Im Intereſſe eines geregelten Unter⸗ richtsbetriebes möge der Magiſtrat einer Ver⸗ wendung von Schulräumen oder ganzen Schulgebäuden zu militäriſchen Zwecken nicht mehr ſtattgeben und, ſoweit eine ſolche Ver⸗ wendung bereits genehmigt iſt, von der zu⸗ ſtändigen Behörde die Räumung der Schulen fordern. Antraaſteller Stadtv. Klick: Meine Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt iſt — unſer Stadtſchul⸗ rat hat es auch bei dem vorigen Punkte der Tages⸗ ordnung beſtätigt —, ſind eine große Anzahl non Schulen teilweiſe oder aanz mit Militär beleat. Auf weſſen Veranlaſſung dies geſchehen iſt, entzieht ſich unſerer Kenntnis. Dadurch ſind Störungen im Unterricht eingetreten, auch andere Unzuträalichkeiten haben ſich für die Beſucher der Schulen ergeben. Gleichzeitig mit dem Militär haben die Krätze, Ili Läuſe und anderes Ungeziefer ihren Einzug in die Schule gehalten. Wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß der Maaiſtrat den Militärbehörden etwas zu weit entaegengekommen iſt, indem er ihnen die Schu⸗ len ohne weiteren Einſpruch überlaſſen hat. Es hätten ſich genügend andere Räume in Charlotten⸗ burg gefunden, wo dieſe Truppen untergebracht wer⸗ den konnten. Wir erinnern daran, daß in den be⸗ ſetzten Gebieten namentlich Kaffeehäuſer und Wein⸗ ſtuben für dieſen Zweck requiriert worden ſind. Auch hier in Charlottenburg befinden ſich eine ganze An⸗ zahl ſolcher Inſtitute, auf die ohne weiteres hätte zurücgegriffen werden können. Wir bitten Sie des⸗ halb, unſerm Antrag zuzuſtimmen, daß der Magiſtrat alle Schritte unternimmt, um die vom Militär be⸗ ſchlaanahmten Schulen frei zu machen und ihrem eigentlichen Zweck wieder zuzuführen, jedenfalls aber nicht mehr weitere Schulen für die Zwecke der Mi⸗ litärbehörde benutzen zu laſſen. Wir wiſſen genau, daß es nicht nötig war, ſoviel Militär nach Charlottenburg hinzuſchaffen. Nir⸗ gends wäre die Ruhe und Ordnung geſtört worden. (Lebhafter Widerſpruch.) Wenn Sie auf anderm Standpunkt ſtehen, ſo irren Sie ſich. Kein Arbeiter hat irgend etwas in Charlottenburg unternommen, um Eigentum und Leben der Charlottenburger Bevölkerung zu gefähr⸗ den. Sie irren ſich ganz gewaltia, wenn Sie alauben, daß von Arbeitern etwas dagegen unternommen worden wäre. Gerade weil wir auf dieſem Stand⸗ punkt ſtehen, müſſen wir bedauern, daß der Magiſtrat ſo viele Schulen ihrem eigentlichen Zwecke entzogen hat, und müſſen mit aller Schärfe fordern, daß der Maaiſtrat alle Schritte unternimmt, um die Schulen wieder frei zu machen. Stadtrat Dr. Fiſcher: Meine verehrten Damen und Herren! Die ſtarke Belegung der Schulen hat den Magiſtrat genötigt, in vielen Fällen den Schul⸗ unterricht von zwei Schulen in eine Schule zu⸗ ſammenzulegen. Dadurch haben ſich naturgemäß eine ganze Reihe Unzuträglichkeiten und Mißſtände er⸗ geben, vor allem der Nachmittagsunterricht, die wei⸗ teren Wege für die Schüler u. Ogl. In der Beziehung ſind die Klagen der Eltemnſchaft und der Schüler Durchaus begründet. Wir können in dieſem Umfange auch der Tendenz des Antrags ohne weiteres zu⸗ pflichten. Selbſtverſtändlich ſteht der Magiſtrat nieſen Zu ſtänden nicht achtlos gegenüber; dieſe mißlichen hältniſſe ſind ihm ebenſo unbequem, und er hat die ſelbe Sorge für einen geregelten Schulbetrieb wie die Elternſchaft und die Schüler. Aber der Herr lich der Hergabe von Schulen ee hätte. Nach dem Kriegsleiſtungsgeſetz ſind gemeinden gezwungen, auf das Erſuchen der bchörden geeignete Ae für freizumachen. redner irrt, wenn er meint, 4 . .