14 dieſer Eingabe eimes ten 65 Sitzung am 12. März 1919 iſt dieſe Verordnung noch nicht ergangen. Dieſe Rechtsauffaſſung iſt auch ausdrücklich durch eine Verfügung des Kriegsminiſteriums klargeſtellt und neuerdings noch durch einen Erlaß des Miniſteriums des Innern authentiſch interpretiert worden. Wir ſind alſo jedenfalls bei der jetzigen Rechtslage ge⸗ nötigt, die Einquartierung der Truppen vorzuneh⸗ men. Wenn es in dem Antrage heißt, daß der Ma⸗ giſtrat erſucht werden ſoll, einer Verwendung von Schulräumen oder ganzen Schulgebäuden zu militä⸗ riſchen Zwecken nicht mehr ſtattzugeben, ſo kann der Magiſtrat natürlich dieſem Erſuchen nur inſoweit nachkommen, als nicht die geſetzliche Einquartierungs⸗ pflicht der Gemeinde entgegenſteht. Jedenfalls möchte ich ſchon aus dieſem Grunde bitten, dem Antrag eine andere Faſſung zu geben, welche die geſetzliche Ein⸗ quartierungspflicht der Gemeinde unberührt läßt. Nach Verhängung des Belagerungszuſtandes iſt vollends die Rechtslage ganz anders geworden. Da⸗ nach iſt den Gemeinden wie den Privatperſonen die Verfügung über das Eigentum entzogen, und die mi⸗ litäriſchen Oberbefehlshaber ſind berechtigt, nach freiem Ermeſſen Schulgebäude zu belegen und zu beſetzen. Bei dieſer Rechts⸗ und Sachlage hat ſich der Magiſtrat natürlich darauf beſchränken müſſen, den Schulunterricht in den freigebliebenen Schulen ſo gut durchzuführen, wie er dazu in der Lage war. Der Herr Vorredner irrt auch, wenn er meint, daß in Charlottenburg eine ganze Reihe anderer Räume für die Einquartierung der Truppen vorhan⸗ den geweſen wäre. Die Herren vom Demobil⸗ machungsausſchuß und vom Einquartierungsausſchuß werden ſich erinnern, daß wir ſeinerzeit mit aller Sorgfalt alle Räume herausgeſucht haben, die in Be⸗ tracht kamen. Im Einzelfalle hat ſich oft herausge⸗ ſtellt, daß ſie 4. geeignet waren. Entweder waren ſie nicht geheizt oder zu klein, ſo daß ſte für Kaſernie⸗ rung der Truppen nicht in Frage kamen. Es kommt doch auch in Betracht, daß ſehr wichtige wirtſchaft⸗ liche Intereſſen bei der ganzen Sachlage den Schul⸗ intereſſen widerſtreiten. Jedenfalls glaubte die Schul⸗ behörde umer dieſen Verhältniſſen nicht, den Schul⸗ betrieb für einige Zeit ganz aufheben zu können. Sie hat infolgedeſſen den Unterricht in den freibleibenden Schulen ſo gut fortgeführt, wie ſie Lazu imſtande war. Die Sorge um einen geregelten Schulbetrieb hat den Magiſtrat veranlaßt, bereits vor mehreren Wochen an den Oberbefehlshaber der Regierungstruppen, den Reichswehrminiſter Nosle, eine dringende und ein⸗ gehend begründete Eingabe um ſoforrige möglichſt weitgehende Freigabe der Schulen zu richten. In iſt ausdrücklich auf die Bedeutung S iebs hingewieſen und er⸗ klärt. worden, daß die Stadt Charlottenburg am Rande ihrer Leiſtungsfähigkeit angelangt ſei. Es iſt unter Hinweis auf die Wohnungsnot Kaſernen zu legen. Ich glaube, ſie und auf die Be⸗ deutung des Schulunterrichts darum gebeten worden, die Truppen möglichſt außerhalb oder in hieſige Eine Antwort auf dieſe Eingabe iſt bisher nicht eingegangen (Sört! hört! bei den Sonaldemottaten) werden können, ſind allein militäriſche Gründe ent⸗ ſcheidend. (Sehr richtig!) Ich glaube, die Ereigniſſe der letzten Zeit haben auch zur Genüge bewieſen, daß dieſen Gründen gegenüber eine ganze Reihe anderer Geſichtspunkte, auch die Rückſicht auf den Schulbetrieb, haben zurücktreten müſſen. (Lebhafte Zuſtimmung.) Auch für die nächſte Zeit iſt die Entſcheidung der Frage, ob die Schulen freigegeben werden können, ausſchließlich von militäriſchen Geſichtspunkten ab⸗ hängig. Deswegen iſt für dieſe Frage nicht der Ma⸗ giſtrat, ſondern find allein die militäriſchen Ober⸗ beſehlshaber zuſtändig. Wir ſind aber bereit, nach Aufhebung des Belagerungszuſtandes und nach Ein⸗ tritr geordneter Zuſtände erneut unter Bezugnahme auf unſere Eingabe noch einmal wegen möglichſt bal⸗ diger Freigabe unſerer Schulen vorſtellig zu werden. (Bravo! Stadtv. Dr. Brix: Meine Damen und Herren! Meine Freunde und ich perſönlich beklagen ſehr, daß durch die Verwendung der Schulgebäude zu mili⸗ täriſchen Zwecken die Schulen ihrem eigentlichen Zweck entzogen worden ſind und der geregelte Schul⸗ betrieb große Störungen erleidet. Wir finden den Wunſch ſowohl der Eltern⸗ als auch der Lehrerſchaft, daß die Schulen baldiaſt wieder ihrem urſprünalichen Zwecke zurückgegeben werden, vollſtändig begreiflich. Ich ſelbſt habe als Rektor der Techniſchen Hochſchule Veranlaſſung nehmen müſſen, an das Miniſterium das Erſuchen zu richten, nach Möglichkeit die Be⸗ legung der Techniſchen Hochſchule mit Militär zu vermeiden, aber ich habe ausdrücklich geſagt: nach Möglichkeit. Dieſe Möalichkeit iſt heute noch nicht gekommen. Im Intereſſe der Erhaltung unſeres Staates, im Intereſſe der Erhaltung der Ordnung, zum Schutze, darf ich wohl ſagen, vor Mord und Totſchlag und ſcheußlichen Verbrechen an Männern, Frauen und Kindern, zum Schutze gegen Aufrührer, in deren Reihen ſich Verbrecher befinden, iſt die re⸗ gierungstreue Soldatenwehr aufaeboten worden, und es liegt auf der Hand, daß den Anordnungen der militäriſchen Behörden hierbei Folge geleiſtet wer⸗ den muß. (Bravo!) Nur unſere regierungstreuen Soldaten können un⸗ ſerer Arbeiterſchaft die erſehnte Ruhe und den er⸗ ſehnten inneren Frieden bringen, der allein einen geregelten Unterrichtsbetrieb auf die Dauer gewähr⸗ leiſten kann. (Sehr richtig!) Unſere Soldaten, die glaubten, daß ſie von den un⸗ erhörten Anſtrengungen des Krieges nunmehr befreit ſeien, müſſen ſich jetzt in einen viel fürchterlicheren Krieg ſtürzen, (Zurufe bei den Unabhängigen: Freiwillig!) indem ſie für die innere Ruhe und für das Glück ſen](Zuruf: Die draußen in den tieſen Löchern geſeſſen