80 ſich im weſentlichen um Läden handeln, bei denen die Frage der Belichtung und Lüftung ſehr bedenk⸗ lich ſein wird. Inſofern liegen alſo trotz der großen Zahl Wohnungen, von denen wir aehört haben, in qualitativer Beziehung Bedenken vor. Aber für den äußerſten Notfall mag es noch hingehen. Ich hoffe jedoch, der Magiſtrat wird nicht erlahmen, weiter zu gehen, und ein Schritt auf dieſem, Wege weiter dürfte auch ſein, daß die Stadt Charlotten⸗ hurg als Notſtandegebiet im Sinne der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 23. September 1918 erklärt wird. Das wird ſich nicht vermeiden laſſen, iſt insbeſondere notwendig unter dem Geſichtspunkte er Neuvermietung. Da kommen gerade wieder die Kriegsteilnehmer in Frage als beſonders zu berück⸗ ſichtigende Elemente, je nachdem ſie wieder mit ihren Familien zuſammenziehen oder neue Hausſtände begründen oder den alten Hausſtand wieder auf⸗ nehmen wollen; dieſe würden den Schutz des Miet⸗: cinigungsamtes nicht haben, ſondern es würde, ſo⸗ lange nicht Charlottenburg als Notſtandsgebiet im Sinne der §§ 5 und 6 erklärt iſt, wie das z. B. in Schöneberg geſchehen iſt, die Gefahr vorhanden ſein, daß ſie ſchonungslos dem Wucher der Hausbeſitzer ausgeſetzt ſind und überhaupt keine Wohnung fin⸗ den. Inſofern liegt doch manche Unterlaſſungsſünde auf dieſem Gebiete noch vor. Der Magiſtrat wird, wie ich hoffe, Anlaß 42 in der Beziehung die Dinge weiter auszubauen. Es wird ja lei anderer Gelegenheit noch mög⸗ lich ſein, die Sache weiter zu verfolgen. Im Augen⸗ blick möchte ich nur auf einen Punkt noch hinweiſen, nämlich auf die Frage der möblierten Zimmer. Auch die alleinſtehenden Mieter bedürfen dringend eines Schutzes. Nebenbei möchte ich auch erwähnen, daß ſpeziell die Studentenwohnungsfrage ungemein wichtig iſt, gerade für uns Charlottenburger, denen die Exiſtenz der Techniſchen Hochſchule am Herzen liegen muß. Die Studentenwohnungsfrage iſt für alle Univerſttäten eine Frage von großer Bedeu⸗ tung. Auch auf dieſem Gebiete würde es ſehr wohl möglich ſein, gerade an die Inhaber der großen Wohnungen heranzugehen und ſie zu veranlaſſen, einzelne möblierte Zimmer abzugeben. Wo ſollen denn die Studenten hin, die 80 % für ein Zimmer nicht ausgeben können? Eine Studentenbude, die früher 25 %ℳ koſtete, iſt heut überhaupt nicht zu haben. Ebenſo ſind die Hotels beſetzt. Auch dies iſt nebenbei erwähnt eine Frage, die meines Er⸗ achtens ſehr wichtig iſt und auch für den Magiſtrat Gelegenheit geben muß, ſich intenſiv mit der Ange⸗ legenheit zu befaſſen. Stadtv. Scharnberg: Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin den Magiſtrat um Aus⸗ tunft gebeten, ob Vorſichtsmaßregeln getroffen wor⸗ de 0 für diejenigen, die am 1. April obdachlos werden. (Zurufe: Das iſt vorhin ſchon geſagt worden!) Stadtv. Dr Brix: Herr Dr Roſenfeld hat auf die Studentenwohnungen hingewieſen. Ich kann dem Hauſe die erfreuliche Mitteilung machen, daß auf Grund von Aufrufen, die ich an die Beſitzer von größeren Wohnungen erlaſſen habe, mir ſo viele Anmeldungen zugekommen ſind, daß zurzeit unſer Bedarf an Studentenwohnungen für die Launſchef Hochſchule vollſtändig gedeckt iſt. (Bravo!) Sitzung am 12. März 1919 Wir ſind dabei an Vermieter gekommen, die ledig⸗ lich für die Bedienungskoſten die Wohnungen ge⸗ geben haben. Außerdem ſind auch ſehr viele Zimmer dabei, für die außerordentlich billige Preiſe bean⸗ ſprucht werden. Ich habe jetzt noch für Studenten einige 20 Zimmer zur Verfügung. Vorſteher Dr Borchardt: Die Rednerliſte iſt erſchöpft. Wir kommen zum nächſten Punkte der Taae⸗ ordnung: are, , ene, e, ,. n Scut e gegen Einbrüche und Plün⸗ rungen. Frageſteller Stadtv. Perl: Meine Herren! Die Frage iſt vielleicht nicht präzis genug geſtellt; ſie lautet: Hat der Magiſtrat ſich dahin bemüht, daß den Gewerbetreibenden ein hinreichender Schutz ge⸗ gen Einbrüche und Plünderungen gewährleiſtet wird? Die Frage iſt durch die Beunruhigung der Gewerbetreibenden akut geworden. Tatſache iſt, daß nicht ſeit heute und geſtern, ſondern ſchon ſeit vielen Jahren in den frequentierten Straßen, in den Geſchäftsſtraßen, namentlich in der Wilmers⸗ dorfer und Berliner Straße, häufig Einbrüche ver⸗ übt worden ſind. Es iſt vorgekommen, daß bei ver⸗ ſchiedenen Geſchäftsleuten und Gewerbetreibenden in mancher Woche regelmäßig einmal eingebrochen wor⸗ den iſt. Das bezieht ſich nicht nur auf Ladeneinbrüche, ſondern auch auf Schaukäſten⸗ und Fenſtereinbrüche. Schaukäſteneinbrüche, die von keiner Verſicherung angenommen werden, laufen immer zum Schaden der Gewerbetreibenden aus. Ich weiß natürlich, daß der Magiſtrat keine Polizeibehörde iſt, aber ich habe angenommen, daß bei dieſer wichtigen Frage der Magiſtrat ein Intereſſe für einen Teil der Bevölke⸗ rung haben würde. Aus dieſem Grunde habe ich di Frage geſtellt, ob der Magiſtrat ſich auch um den Schutz dieſer Gewerbetreibenden bemüht hat. Meine Damen und Herren, die Kleinhändler, Kaufleute ſind von den Verſicherungen abhängig, und die Verſicherungen werden jeweilig gelöſt, wenn ein Einbruch erfolgt. Das iſt eine Schraube ohne Ende: die Prämien ſteigen ins Ungemeſſene von 5 auf 20 pro Mille. Das iſt aber nicht die Hauptſache. Die Gewerbetreibenden ſtehen vor der Gefahr, daß ſie überhaupt von keiner Verſicherung angenommen wer⸗ den. Wenn die Verſicherung ſie aufnimmt, ſo tut ſie es nur unter der Bedingung, daß ſie ſich 5 Jahre lang verpflichten, zu 20 pro Mille eine Prämie zu zahlen, die vielleicht für eine Kriegszeit oder ant unruhige Zeit richtig wäre, aber nicht berechtigt i für eine Zeit darüber hinaus. Auch für die Zeit et. über hinaus ſollen die Kaufleute dieſe hohe Prämie zahlen. Es iſt daher durchaus verſtändlich, daß die Kaufleute beunruhiat ſind und die Frage ſtellen: Was wird aus uns, was ſoll aus uns werden? Die Exi⸗ ſtenzfrage eines Teiles der bürgerlichen Bevölkerung iſt doch ſo wichtig, daß der Magiſttat⸗ ſich darum 0 5 mühen ſollte. 2 2 Die andere Frage, die eae . u. hin: Welche Stellungnahme beabſichti 2 10 bei eventuellen Plü nde merbetreibenden einzune