82 Es wird ja bekanntlich auch auf das lebhafteſte tritten — ich möchte Ihre Zeit mit Rechtsaus⸗ f1 ührungen jetzt nicht mehr in Anſpruch nehmen —, ob überhaupt die gegenwärtigen Zuſtände als Tu⸗ mult im Sinne des damaligen Tumultſchadengeſetzes anzuſehen ſind. Jedenfalls hat ſich der Deutſche Städtetag prinzipiell auf den Standpunkt geſtellt — auch Berlin handelt danach —, daß derartige Schä⸗ den abgelehnt werden müſſen. Ich brauche nur auf Lichtenberg zu verweiſen. Es iſt ganz ausgeſchloſſen, daß eine Gemeinde wie Lichtenberg die geſamten Schäden übernimmt, die jetzt aus den Verhältniſſen dort entſtehen. Es wäre auch im höchſten Grade unbillig. Denn es iſt doch wirklich nicht die un⸗ glückſelige Gemeinde Lichtenberg, die daran ſchuld iſt, daß ſich zufällig auf ihrem Gebiet dieſe Ereigniſſe abſpielen. — Sie ſehen, daß alles darauf drängt, dieſer Schadenerſatz von dem größten Rechts⸗ träger übernommen wird, den wir haben, vom Reich. Und dahin gehen die Beſtrebungen des Deutſchen Städtetages. Es iſt für uns ausge⸗ ſchloſſen, daß wir einen anderen Standpunkt ein⸗ nehmen. Das verhindert natürlich nicht, daß wir unſere Gewerbetreibenden in der Durchführung ihrer berechtigten Anſprüche gegenüber dem Verpflich⸗ teten, den wir für den richtigen halten, nämlich gegenüber dem Reich, nachdrücklichſt unterſtützen. (Bravo!) Sioung am 12 März 1v0 2 Vorſteher Dr Borchardt: Ein Antraa auf Be⸗ ſprechung der Anfrage liegt nicht vor. Soeben iſt noch ein Antrag eingenangen⸗ Die Stadtverordnetenverſammlung wale beſchließen: 6 Der Magiſtrat Aid veranlaßt, ſchleunigſt für paſſende Plätze und Räume zu ſorgen, in denen eine wirkliche, den Bedürfniſſen der Ju⸗ gend entſprechende Jugendpflege getrieben wer⸗ den kann. Insbeſondere möge er ſchleunigſt die Verwendung des Schloßgartens und geeig neter Räume im Scoffe für die Augendpege ermöglichen. Luther und weitere Unterſchriften. Der Antrag wird auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung kommen. Wir ſind damit am Schluſſe der öffentlichen Sitzung. Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes zu 11 a ſind Einwendungen erhoben, die in einer . öffentlichen Sitzung erledigt werden. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß 11 Uhr 31 Minuten.)