Sitzung am 19. Närz 1919 Punkt 4: Vorlage betr. Verſtärkung der Haushaltsplanmittel für die Volksbücherei. — Druckſache 38. (Die Verſammlung beſchließt. nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Haushaltsplannummern der Or⸗ Dentlichen Verwaltung Kapitel XIV Ab⸗ ſchnitt 2 für 1918 werden wie folgt aus laufen⸗ den Mitteln verſtärkt: a) XIV — 2 — 6 (Einbinden von Büchern und Zeitſchriften) . 2000 %ℳ b) XIV — 2 — 14 (Beſchaffung und Unterhalrung der Geräte uſw.) 2000. zuſammen 4000 ℳ.) Punkt 5: Mitteilung betr. Jahresabſchluß für 1917. — Druck⸗ ſache 39. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 6: Vorlage betr. Führung des ſtädtiſchen Haushalts vom Beginn des Rechnungsjahres 1919 ab. — Druck⸗ ſache 40. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, vom Be⸗ ginne des neuen Rechnungsjahres ab bis zu der demnächſt erfolgenden en gültigen Feſt⸗ ſtellung des Stadthaushaltsplans für 1919 den ſtädtiſchen Haushalt notbehelfsweiſe nach dem vom Magiſtrat beſchloſſenen und an die Stadt⸗ verordnetenverſammlung zur Vorlage gelan⸗ genden Planentwurfe zu führen.) Punkt 7: Bericht des Stadthaushaltsausſchuſſes a) über die Sonderhaushaltspläne Nr. 1 „Kana⸗ Iiſation“ und Nr. 9 „Müllbeſeitigung“ für 1919, b) über die Vorlage betr. Luſtbarkeitsſtener⸗ ordnung. — Druckſachen 29, 30 und 50. Wir kommen zunächſt zu dem Bericht über den Sonderhaushalts⸗ plan Nr. 1 „Kanaliſation“. Nr. 1 zu berichtigen. Einmal ſoll es auf Seite 2 Ab⸗ ſchnitt 2 Nr. 6 nicht heißen: Erſtattung von laufenden tionsbeiträgen, ſondern: „Erſtattung von Kanaliſa auf Seite 5 d ſlichen Zwangslage, ebenſo wie beim Mülletat. 60 Gebäudeſteuernutzungswertes zu erhebende Kanaliſa⸗ tionsgebühr auf 1,55% feſtzuſetzen. Der Ausſchuß befand ſich bei der Beratung in einer höchſt 4 ir mußten dieſe beiden Etats beraten und erledigen, ohne daß wir auf den Geſamtetat Rückſicht nehmen konnten, der uns erſt ſpäter vorgelegt werden wird. Es war uns alſo verwehrt, dieſe Etats mit anderen abzuſtimmen und dabei ab⸗ oder zuzugeben, je nach⸗ dem es uns wünſchenswert erſcheinen würde. Wir ſind in dieſe Zwangslage gekommen, weil nach der Rechtſprechung des höchſten Gerichtshofs unſere Ge⸗ ſetzgebung derart ausgelegt werden muß, daß dieſe Sonderetats ſchon im März nicht nur von uns be⸗ raten, ſondern auch vom Bezirksausſchuß genehmigt und öffentlich bekannt gemacht werden müſſen, damit es ermöglicht wird, die Einziehung der Gebühren, ſo⸗ weit ſie auf den Monat April entfallen, zu bewerk⸗ ſtelligen. Wenn wir alſo mit der Beratung gewartet hätten, wären wir Gefahr gelaufen, auf beträchtliche Einnahmen unwiderbringlich verzichten zu müſſen. In dieſe Gefahr wollten wir den Stadtſäckel nicht bringen. Die Zwangslage, in die wir gekommen ſind, er⸗ ſchien uns um ſo drückender, als die Gebühr, die Ihnen hier vorgeſchlagen wird, eine Erhöhung von 0,40 % erfahren hat. Sie betrug bisher 1,15% des Gebäudenutzungswertes und iſt auf 1,55% dieſes Wertes heraufgeſetzt worden. Dieſe Steigerung be⸗ deutet eine Mehrbelaſtung des Grundbeſitzes um 333 000 ℳ. Sie iſt um ſo beträchtlicher, als bei der Auffüllung der Einnahmen eine größere, früher bei dieſem Etat erſparte Summe, nämlich 126 000 ℳ, aus einem Rücklagefonds hinzugenommen worden iſt. Der Mehrverbrauch, den dieſer Sonderetat ver⸗ langt, iſt begründet durch die enorme Erhöhung, die, wie Sie alle wiſſen, die Löhne erfahren haben, ferner durch die Kriegsteuerungszulagen, durch die Kriegs⸗ beihilfen, die den Angeſtellten und Arbeitern, die hier in Betracht kommen, gewährt worden ſind, und dann noch insbeſondere durch die außerordentliche Preis⸗ ſteigerung des Feuerungsmaterials. Die Steigerung durch Löhne, Kriegsteuerungszulagen und Beihilfen beträgt rund 214 000 ℳ, die Preisſteigerung bei den Feuerungsmitteln einige 170 000 . Die eingehende Beratung im Ausſchuſſe hat ge⸗ zeigt, daß es unabwendbar iſt, die Erhöhung zu be⸗ ſchließen. Die Verteuerung, die hier in Betracht kommt, ſteht nicht allein da, ſondern iſt ein Glied der allgemeinen Preisſteigerung. Das Schlimme, daß dieſe ſich auch auf die Kanaliſationsgebühr überträgt, liegt darin, daß zu befürchten iſt, daß die Hausbeſitzer die Preisſteigerung auf die Mieter abzuwälzen ver⸗ ſuchen werden, alſo auf die Allgemeinheit, und daß Dadurch die Verteuerung des Lebensunterhalts nur noch verſtärkt wird. Laſſen Sie mich hier die Hoff⸗ nung ausſprechen, daß eine derartige Abwälzung und Verteuerung nicht notwendig einzutreten braucht, ſondern daß im Laufe des Etatjahres durch Ver⸗ billigung anderer Hausunkoſten es den Vermietern und Hausbeſitzern möglich gemacht wird, bei den jetzi⸗ gen Mieten eine auskömmliche Exiſtenz zu finden. Stadtv. Pein: Meine Damen und Herren! Es iſt mir in der Vorlage eins aufgefallen. Unter Ein⸗ r Voranſchlag durchbera⸗ Srnca 4 . nahme ſind in Abſchmtt 3 Betrieb, Nr. 3 und 4 die Gebühren für e eee e e. für das kommende Jahr mit 16 000 ℳ bzw.