30 Sibung am 19. März 1919 die, wie auch mir bekannt iſt, hier überhand zu neh⸗ men drohen, in äußerſtem Maße erwünſcht iſt. Aber Ddaß das in erſter Linie Polizeiangelegenheit iſt, das wird auch der Herr Vorrermer nicht beſtreiten können. Wenn wir aufgefordert werden, auf dem indirekten Wege der Beſteuerung dieſem Umweſen entgegenzu⸗ treten, ſo muß ich ſagen, daß das doch ledialich eine ſubſidiäre Maßregel ſein kann. In erſter Linie iſt es Aufgabe der Polizei, den Auswüchſen zu be⸗ gegnen. Deswegen wäre es, glaube ich, richtiger, wenn der verehrte Herr Vorrerner in ſeiner Eigen⸗ ſchaft als Poligeipräſident zunächſt einmal dafür ſorgte, daß vielleicht auf dieſem Gebiete die geſetz⸗ lichen Handhaben verſchärft würden. Wir ſind vom ſteuerlichen Standpunkt aus nach feſtſtehender Recht⸗ ſprechung nicht in der Lage, Dinge zu beſteuern, die geſetzlich unzuläſſig ſind. So haben die Verwal⸗ tungsgerichte entſchieden. Wir können infolgedeſſen in die Steuerordnung eine Beſteuerung geſetzlich un⸗ zuläſſiger und verbotener Dinge nicht aufnehmen. Ob wir nun eine Petition an Reichs⸗ oder Staatsregierung richten können, in dieſer Beziehung einen Wandel eintreten zu laſſen, ſcheint mir doch in allerhöchſtem Maße zweifelhaft. Ich möchte daher bitten, meine Herren, daß wir die Zuſtändigkeit nicht verſchieben und daß wir der Polizei laſſen. was der Polizei iſt. Wir ſind jedenfalls durchaus dazu bereit, bitten aber, das Entgegenkommen auch von der andern Seite zu bewahren. Stadtv. Dr. Frentzel: Ich bin dem Herrn Stadtv. Richter ſehr dankbar, daß er dieſe Angelegenheit hier zur Sprache gebracht hat und uns dadurch die Mög⸗ lichkeit gibt, unſerer moraliſchen Entrüſtung über die Dinge, die mir allerdüngs vollkommen unbekannt waren, Ausdruck zu geben. Ich haſſe das Spiel in jederlei Form, auch in der ſtaatlich konzeſſtonierten, und wenn ich irgendeine Hoffnung für die Verände⸗ vung, die ſich in unſerer Regierung, in unſeren Ge⸗ walten abgeſpielt hat, hege, ſo iſt es die, daß das ſtaatlich konzeſſtonierte Totaliſatorſpiel auch ver⸗ ſchwinden möge. Aber für viel vewerblicher und viel unſittlicher halte ich die Dinge, die der Kollege Richter hier vorgebracht hat. Ich richte deswegen an den Herrn Polizeipräſidenten Richter die Bitte, mit der ganzen Kraft, die ihm zu Gebote ſteht, und mit ſeiner ganzen Energie hier einzuſchrei⸗ ten, ſoweit es irgend möglich und geſetzlich tunlich iſt. Vielleicht hilft uns unſer Kollege und gleichzeitiger Miniſterpräſident Hirſch auf dem Wege einer in die⸗ ſem Falle wirklich ſehr angebvachten Notverordnung die Lücke auszufüllen, über die jetzt augenblicklich die Charlottenburger Polizei noch nicht hinwegkommt. Viellvicht bedarf es nur eines Geſpräches und kurzen Himweiſes darauf, daß auch die Charlottenburger Ein⸗ wohner, die ſich nicht an dieſem Unweſen beteiligen, dadurch außerordentlich benachteiligt werden, daß ſolche Klubs natürlich jegliche Miete, die überhaupt gewünſcht wird, zahlen können und die Wohnungsnot] und den Mangel an Wohnungen, der hier in Char⸗]D lottenburg doch, wie jeder weiß, herrſcht, dadurch nur noch verſtärken. Ich würde den Wunſch hegen — allerdings iſt die Hoffnung un „ daß moraliſche Entrüſtung über dieſes Treiben einen ge die wohl von ſämtlichen hier Anweſenden Einoruck auf alle diejenigen machte, die ſich an 447 in . meiner Meinung höchſt empörender und E 9 pfinden beleidigender Weiſe beteilige Sehr richtig) Stadtv. Gebert: Meine Herren! Ich kann nich die Anſchauungen des Herrn Oberbürgermeiſters tei⸗ len, wenn er glaubt, daß in erſter Linie die Polizei⸗ behörde als ſolche einzugreifen habe. Ich ſtehe auf dem Standpunkt: beide Teile müſſen unter den heu⸗ tigen veränderten Verhältniſſen eingreifen. (Zuruf.) — Jawohl, Herr Oberbürgermeiſter! In der Ver⸗ ordnung ſteht nämlich unter „Objekt der Beſteuerung“ in § 1, daß der Steuer unterliegen die öffentlichen und von Vereinen oder Geſellſchaften veranſtalteten Tanzluſtbarkeiten. Ich bin der Meinung, daß man dieſe Beſtimmung auch auf die Veranſtaltungen die⸗ ſer Klubs ausdehnen kann. Das ſind ja doch Vereine. Wenn dem Magiſtrat die Namen dieſer Vereine oder ihr Tagungsort nicht bekamut ſind, ſo könnte die Poli⸗ zeibehörde ihrerſeits dadurch eingreifen, daß ſie den Vereinen oder Klubs aufgibt, ihre Exiſtenz zu mel⸗ den. Auf Grund dieſer Anmeldung kann nach meinem Dafürhalten ohne weiteres der Magiſtrat die Be⸗ ſteuerung vornehmen. (Zuruf.) — Herr Kollege Meyer, das Tanzen iſt doch hier auch beſteuert, weil es eine Luſtbarkeit Darſtellt, und das Spiel bedeutet in dieſen Klubs doch ebenfalls eine Luſſtbarkeit. (Zurufe und Heiterkeit.) 4 — Ich bin ja nicht Mitglied dieſer Klubs, meine wirtſchaftlichen Verhältniſſe laſſen derartige, ſagen wir, ſportliche Uebungen nicht zu. (Heiterkeit.) Aber das eine trifft doch zu: es gehen in dieſe Klubs ſehr viele Perſonen hinein, nur um ihrer Luſtbarkeit nach 1.1 1 2. hin frönen zu können. Und da bin ich d r Meinung, daß es dem Magiſtrat möglich ſein 44 mit der Polizeibehörde gemeinſam vorzugehen. Die Anregung des Herrn Kollegen Richter, daß der Magiſtrat eine diesbezügliche Ein⸗ gabe an die Staatsregierung machen 4 4 ich wohl für prartiſch. Stadto. m, E r 2 u Eingang meiner ührungen vorhin geſagt, daß ie moraliſche Seite der Sache nicht im V e meiner Erörterungen ſtehen ſoll. Ich perſönlich bin der Meinung, daß eigentlich jeder erwachſene Staats⸗ bürger ſelbſt über ſeine Moral wachen ſolle „daß! icht 4222 604 ein Schn e 7 (Senerteit) 0 t auch da, wo ich meines 41 212 8 2 auch amn wo