Sitzung am 19. März 1919 anzufachen, ſteuerlich faſſen, und das ſind die Spiel⸗ klubleiter. Wenn man den Leuten die Möglichkeit nimmt, die Einnahmen in ihre Taſche zu ſtecken, dann wird für viele der Anreiz wegfallen. Das Spiel ſellct wird natürlich weiter betrieben werden, aber die Auswüchſe kann man zunächſt dadurch beſſer be⸗ ſeitigen als durch polizeiliche Maßnahmen. In der Vorlage wird doch jedes Würfelſpiel, wo es ſich nur um Groſchen handelt, beſteuert. Meiner Anſicht nach ſollte ſich die Stadt eine Einnahmequelle, die bei den . Umſätzen in derartigen Klubs doch gewiß recht trächtlich ſein wird, nicht entgehen laſſen. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Ich möchte nur zur Klarſtellung feſtlegen: Glauben Sie denn etwa, daß wir Schützer des verbotenen Spiels ſind? Glauben Sie denn nicht, daß wir mit dem größten Vergnügen jede Handhabe erariffen, um dieſem vom Herrn Stadtv. Dr. Frentzel richtig ge⸗ kennzeichneten Gewerbe entgegenzutreten? Und glau⸗ ben Sie endlich nicht, daß wir mit Wonne die erhöhte Einnahme, die daraus erwachſen würde, für den Stadtſäckel in Anſpruch nehmen würden? Ich glaube, Sie werden alle überzeugt ſein, daß wir in dieſer Be⸗ ziehung tun, was wir können. Die Sache iſt eine. reine Rechtsfrage. Wir ſind auf Grund der augen⸗ blicklichen geſetzlichen Beſtimmungen und der Aus⸗ legung, die ſie erfahren haben, leider nicht in der Lage, das Spiel zu beſteuern. Wenn wir es könnten, wür⸗ den wir es ſofort tun. Ich glaubte, das noch einmal feſtſtellen zu ſollen, damit darüber kein Zweifel iſt, daß wir ſehr gerne zugriffen, wenn wir zugreifen könnten. Stadtv. Pein: Meine Damen und Herren! Mir iſt ein anderer Punkt in der Vorlage aufge⸗ fallen. Es heißt unter § 1 Nr. 4: Die muſikaliſchen Vorträge (Solo⸗, Enſemble⸗, Orcheſtervorträge) in Kaffee⸗Reſtaurants, Gaſtwirtſchaften, Schankwirt⸗ ſchaften und öffentlichen Vergüngungslokalen. Auf Seite 50 finde ich unter Steuerbefreiung aufgeführt: Unentgeltliche Veranſtaltungen, welche ausſchließlich wiſſenſchaftliche, belehrende oder künſtleriſche Zwecke verfolgen. Mir fällt dabei auf, daß die künſtle⸗ riſchen Veranſtaltungen, wie ſie z. B. hier in der Hochſchule ſtattfinden, die lediglich künſtleriſcher Na⸗ tur ſind, nicht erwähnt werden. Ich möchte die Frage ſtellen, ob dieſe künſtleriſchen Veranſtaltungen 11.— ſind. Es iſt beinah nicht denkbar, weil 10 Veranſtaltungen zumeiſt gegen Entgelt beſucht werden. 91 Zwecke verfolgt werden. Um den unendlichen Strei⸗ tigkeiten, die ſich aus dieſem Punkte ergeben wür⸗ den, vorzubeugen, iſt die Faſſung gewählt worden, die jetzt in Nr. 1 vorgeſehen iſt. Ich möchte aus⸗ drücklich auf die Beratungen hinweiſen, die hier in der Stadtverordnetenverſammlung erſt kürzlich bei dem erſten Nachtrage zur Luſtbarkeitsſteuerordnung gepflogen worden ſind. Da ich einmal gezwungen bin, das Wort zu nehmen, möchte ich auf die Anregung des Herrn Stadtverordneten Richter zurückkommen. Ich be⸗ ſ tone ausdrücklich, daß bei der Ausarbeitung der Luſt⸗ barkeitsſteuerordnung unſere Gedanken ſelbſtverſtänd⸗ lich auch auf die Spielleidenſchaft und auf die Spiel⸗ klubs gelenkt worden ſind. Wir im Magiſtrat teilen vom Standpunkte der Moral aus unbedingt die An⸗ ſchauungen, die hier im Saale ausgeſprochen wur⸗ den. Das Spiel iſt zu verwerfen. Ich kann Ihnen verſichern, meine Damen und Herren, daß ich als Kämmerer der Stadt wohl daran gedacht habe, die Klubs mit einer ſehr hohen abendlichen Steuer zu belegen. Aber die Steuererfaſſungsmöglichkeit ſcheitert einfach an den geſetzlichen Beſtimmungen. Entweder iſt das Spiel eine gewerbsmäßige Hand⸗ lung, dann unterliegt es dem Strafgeſetzbuch und iſt als ſolches mit einer Steuer nicht zu belegen; oder es wird in geſchloſſenen Klubs, geſchloſſenen Geſell⸗ ſchaften, Vereinen, die nicht öffentlich ſind, betrieben, dann unterliegen die Maßnahmen, die in dieſen ge⸗ ſchloſſenen häuslichen Zirkeln gewiſſermaßen ſtatt⸗ finden, nicht der Anmeldepflicht, und ich bin auf keine Weiſe in der Lage, an dieſe Klubs und Spiel⸗ veranſtaltungen heranzukommen. Das ſind die Gründe, weshalb der Magiſtrat zu ſeinem lebhaften Bedauern ſich außerſtande ſieht, in die Luſtbarkeits⸗ ſteuerordnung die Beſteuerung der Spielklubs mit hineinzunehmen. 2 (Ein Antrag auf Schluß der Beſprechung wird angenommen. Die Verſammlung beſchließt, der auf Seite 49 ff. der Vorlagen abgedruckten Neufaſſung der Luſtbarkeitsſteuerordnung mit der vom Bericht⸗ erſtatter vorgetragenen Aenderung zuzuſtimmen.) Vorſteher Dr Borchardt: Wir kommen zu Punkt 8: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ weiterungsbau für die Sparkaſſe. Druckſache 51. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Rothholz: Meine Damen und Herren! Das Bedenken, daß durch den Erweiterungsbau der Sparkaſſe die Materialien für Wohngebäude gekürzt würden, hat der Magiſtrats⸗ vertreter nochmals in der Kommiſſion zerſtreut. Der Bau iſt einmal kein umfangreicher, er wird außerdem auch hauptſächlich aus Beton und Stein i Etwa 100 000 Bauſteine kommen nur in etracht, die für größere Räume keine Rolle ſpielen. Die Halle der jetzigen Sparkaſſe ſoll geſtreckt und der Bau ſo beſchleunigt werden, daß er im Hochſommer vollendet iſt. Eine Störung der Geſchäftstätigkeit bleibt ausgeſchloſſen. Hoffentlich behalten wir ruhige Zeiten, daß der Ausbau der Sparkaſſe nicht durch 9 s unvorhergeſehene Streiks und Ausſtände hintange⸗ u halten wird; denn ſonſt könnten die Anſprüche an udem den Staat zur Beteiligung an den Koſten dieſer elche⸗ Rotſendsarbeit it kaum geſtellt werden. ie Koſten für den Bau der Sparkaſſe mögen inen. Aber man muß damit rechnen, daß