Sitzung am 19. März 1919 eins der wichtigſten kommunalen Geſchäfte die Be⸗ ſorgung der Polizei vorſah, daß aber ſpätere Geſetz⸗ geber, die darauf ausgingen, die Gemeinden mög⸗ lichſt ihres politiſchen Charakters und ihrer politi⸗ ſchen Tätigkeit zu entkleiden, dies allmählich, wenig⸗ ſtens für die größeren Stadtaemeinden, aus der Städteordnung herausbrachten. Vom mehr allgemein⸗ politiſchen Standpunkt aus geſprochen, würde es uns eine gewiſſe Genugtuung gewähren, wenn nicht in Charlottenburg, aber wahrſcheinlich in Groß⸗Berlin die Polizei auf die Stadt ohne allzu unbequeme Folgen für die Bürgerſchaft übergehen könnte. Darin muß ich nun allerdings dem Herrn Oberbürger⸗ meiſter vollkommen recht geben — und ich glaube, Herr Kollege Richter wird es auch tun —, daß es auf keinen Fall möglich iſt, dieſe Einrichtung und die Vorbereitungen dazu jetzt zu treffen, wenn wir ſchon gleich von vornherein ſehen, daß ſie nur für eine verhältnismäßiag lächerlich kurze Zeit getroffen ſind, ja, daß ſie nicht einmal abgeſchloſſen ſein können, wenn ſie ſchon ihr Ende erreicht haben. Darüber müſſen wir eine ganz beſtimmte und feſte Zuſage haben, damit wir nicht Ausgaben für unſere Ge⸗ meinde machen, die nachher ledialich der neuen Ge⸗ meinde Groß⸗Berlin zuaute kommen. Aber das ſind alles nur Gründe, die dafür ſprechen, uns in einem kleineren Kreiſe über dieſe Dinge zu unterhalten, und von dieſem Geſichtspunkt aus ſtimmen wir dem Antrag zu. Stadtv. Dr Hertz: Auch meine Freunde ſtim⸗ men dem Antraa zu, ohne ſich ſowohl mit den Aus⸗ führungen des Herrn Kolleaen Richter als auch mit denen des Herrn Oberbürgermeiſters vollkommen identifizieren zu können. Insbeſondere alauben wir nicht, daß eine Reorganiſation der Polizei die große Belaſtung der Stadt herbeiführen würde, die der Herr Oherbürgermeiſter in Ausficht geſtellt hat. Wir olauben das ſchon deswegen nicht, weil wir der Meinung ſind, daß es die Aufaabe des Staates in der allernächſten Zeit ſein wird, mehr vorbeugend den Urſachen all der zahlreichen Veraehen entaegen⸗ zuwirken und ſie zu beſeitigen. als mit polizeilichen Machtmitteln gegen ſie einzuſchreiten. Die Zahlen, die Herr Kollege Richter in ſeiner „Bearündung anaeführt hat, ſind inſofern nicht be⸗ weiskräftia, als ſie weder Veraleichszahlen des Frie⸗ dens enthalten. noch die entſprechenden Monate der Krieaszeit miteinander veralichen hahen, wodurch wir vollkommen im unklaren darüber ſind. ob die Mo⸗ nate während der Revolution eine Erhöhnng der Straffälle mit ſich gebracht haben oder gleich ge⸗ Auchen muc⸗ ( Lachen bei den bürgerlichen Parteien) oder ſich vermindert haben. 23 meine Frennde halten es aber bei dieſer Ge⸗ legenheit für notwendig, Ihnen einen Antrag zu unterbretten; er lautet⸗, Stadtverardnetenverſammlung wolle be⸗ ſeßen, die Regierung zu erſuchen, ſofort leeace Cnn, ute wir 98 Vorſteher Dr. Borchardt (unterbrechend): Herr Kollege, ich kann nicht zugeben, daß dieſer Antrag ein Amendement zu dem vorliegenden Antrag iſt; ich kann daher eine Erörterung über dieſen Antrag jetzt nicht zulaſſen. Wenn Sie dieſen Antrag zur Erörterung ſtellen wollen, müſſen Sie ihn einbrin⸗ gen, und wenn Sie ihn heute zur Erörterung bringen wollen, müſſen Sie die Dringlichkeit dafür bean⸗ tragen. Wenn dann die Dringlichkeit beſchloſſen wird, kann darüber diskutiert werden. Aber als Amendement zu dem Antrag, die Polizei in ſtädtiſche Verwaltung überzuführen, kann ich dieſen Antrag nicht anſehen. 1 Stadtv. Dr Hertz (fortfahrend): Wir berufen uns hierbei auf den § 19 der Geſchäftsordnung, der ausſpricht, daß Abänderungsanträge jederzeit zur Beratung geſtellt werden können, wenn ſie mit der Hauptfrage in weſentlicher Verbindung ſtehen⸗ (Lachen.) Jetzt, wo über die Frage der Polizei verhandelt wird, wird auch die Frage des Belagerungszu⸗ ſtandes und der Organiſation der Polizei mit ver⸗ handelt werden müſſen. 24172 (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Dr Borchardt (unterbrechend): Herr Kollege, der § 19 der Geſchäftsordnung iſt mir be⸗ kannt; er lautet: 127 Abänderungsanträge können zu jeder Zeit vor dem Schluß der Beratung aeſtellt werden: dieſelben müſſen mit der Hauptfrage in weſentlicher Verbindung ſtehen. Nach meiner Auffaſſung ſteht Ihr Antrag mit der Hauptfrage des Antraas Bade, der augenblicklich zur Verlhandluna ſteht, nicht in weſentlicher Ver⸗ bindung, und ich kann nicht eine Diskuſſion dieſes Antrags zulaſſen. 2 7 1 Stadtv. Dr Hertz (fortfahrend): Wir werden uns bei dieſer Meinung des Herrn Stadtverord⸗ netenvorſtehers beanügen. Ich muß allerdings aus⸗ ſprechen, daß wir den Antrag heute geſtellt haben, um Zeit für die Verſammlung zu gewinnen, d. h., um nicht in der nächſten Verſammlung nochmals eine ausführliche Erörterung über dieſe Angelegenheit heraufzubeſchwören. Wenn Meinung der Mehrheit der Verſammlung Geſchäfts⸗ ordnunasgründe entaeaenſtehen, werden wir daraus die Konſequenzen ziehen und dieſen Antrag der nächſten Verſammlung unterbreiten Stadtv. Groß: Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir mit der Beratung des An⸗ trags in einer gemiſchten Deputation einverſtanden ſind. Wir werden uns dabei die ſehr wertvollen Ausführungen des Herrn Oberbürgermeiſters und des Herrn Kollegen Dr Frentzel zu eigen machen, und es wird ſich dabei Gelegenheit bieten, auf das ſcie ane Dicen weces Aan woc des vaher des näheren Stadtv. Perl: Meine Damen und Serren. Auch ſind damit ein einverſtanden, daß eine gemiſchte De⸗ n einaeſetzt wird, um über die Frage der ührung der Polizei in ſtädtiſche Verwaltuna nach