98 kurz Perſönlichkeiten, die den Stempel einer pol.⸗ tiſchen oder kommunalpolitiſchen Richtung tragen. Daraus ergibt ſich ohne weiteres, daß die Zu⸗ ſammenſetzung de Magiſtrats in deong auf die unbeſoldeten Magiſtratsmitglieder der Zuſammen⸗ ſetzung der Stadtverordnetenverſammlung ent⸗ ſprechen muß, daß die in der Stadtverordneten⸗ verſammlung vorhandenen Richtungen in der Zahl der unbeſoldeten Magiſtratsmitglieder gebührend zum Ausdruck kommen müſſen. Wir erblicken darin eine Forderung der Gerechtigkeit. Wir er⸗ blichen darin weiter eine Forderung der Zweck⸗ mäßigkeit; denn ein Zuſammenarbeiten der beiden ſtädtiſchen Körperſchaften macht eine gewiſſe Homo⸗ genität nötig, und wir pflichten dem Herrn Vor⸗ redner auch darin bei, daß es keiner Fraktion der Verſammlung erwünſcht ſein kann, über Gebühr in den unbeſoldeten Mitgliedern des Magiſtrats ver⸗ treten zu ſein und auf dieſe Weiſe eine größere Verantwortung für die ſtädtiſchen Geſchäfte zu haben, als ihr nach dem Willen der Bürgerſchaft, der in den Wahlen zum Ausdruck gelangt iſt, zu⸗ kommt. Wenn wir uns alſo, wie ich nochmals betone, den Grundgedanken des Antrags zu eigen machen, ſo ſind wir doch der Meinung, daß der Antrag in der Form, in der er geſtellt iſt, aus verſchiedenen Gründen nicht annehmbar iſt. Zunächſt heißt es in dem Antrag, daß ein Antrag an die Regierung zu richten iſt, nach welchem ein Geſetz erlaſſen wird. Ich weiß nicht, ob die Herren Antragſteller hiermit zum Ausdruck bringen wollen, daß das auf dem Geſetzeswege erfolgt. Ich hätte es dann für richtiger gehalten, den Antrag an die Landesverſammlung richten zu laſſen. Aber nachdem Herr Kollege Heil⸗ mann mir eben beſtätigt hat, daß der Geſetzesweg gemeint iſt, nicht der Verordnungsweg, iſt hieraus ein ſachliches Bedenken nicht mehr zu entnehmen. Dagegen muß ein weſentliches ſachliches Be⸗ denken daraus entnommen werden, daß das er⸗ ſtrebte Geſetz beſagen ſoll, es ſollen alle unbeſoldeten Maaiſtratsmitalieder von ihren Stellen zurücktreten. Ja, Herr Kollege Heilmann hat dieſen Gedanken ſogar noch dadurch unterſtrichen, daß er meinte, es wäre das beſte, wenn ſich die Herren freiwillig dazu entſchlöſſen, und auf dieſe Weiſe die Möglich⸗ keit einer Neuwahl gegeben wäre. Demgegenüber darf ich darauf hinweiſen, daß das für die Ver⸗ waltung ſehr unvorteilhaft wäre. Wir haben in unſerem Magiſtrat unter 26 Mitgliedern 15 un⸗ beſoldete Stadträte, und wer mit den Verhältniſſen vertraut iſe — auch die beſoldeten Magiſtratsmit⸗ alieder werden das ohne weiteres anerkennen —, der weiß, daß von dieſen unbeſoldeten Magiſtrats⸗ mitgliedern eine Fülle wichtiger Arbeit für die Ge⸗ meinde geleiſtet wird. Wenn dieſe 15 Mitglieder eines Tages zurückträten, ſo würde damit eine Lücke entſtehen, die ſchlechterdinas verhängnisvoll für den Gang der ſtädtiſchen Verwaltung wäre und die meiner Ueberzeugung nach zunächſt ſofort ausgefüllt werden müßte, neuer beſoldeter Stadträte. Ich bin alſo der Ueberzeugung, daß dieſer Weg ungangbar iſt, und] Verdienſt dadurch erwerben, daß ſie, obwohl ſie Wahlgeſetz. Das Wahlgefetz iſt durch ein vermutlich durch die Wahl einiger usd e a daß ſich im Gegenteil die unbeſoldeten Stadträte ein i 10 Sipung am 19. März 1919 Ein weiteres das uns abhält, dem Antrag zuzuſtimmen, iſt, daß wir in dieſem Falle dem Magiſtrat doch nicht gut zumuten können, den Antrag an die Regierung zu richten. Ich habe ſchon erwähnt, daß ſich unter den 26 Magiſtratsmit⸗ gliedern 15 unbeſoldete befinden. Wenn man ſelbſt dieſen Herren es zumuten könnte, den Strick für ſich ſelbſt bei der Regierung zu erbitten, ſo kann man meines Erachtens ſicherlich nicht ihren beſol⸗ deten Kollegen zumuten, für einen derartigen An⸗ trag im Magiſtrat zu ſtimmen. Schließlich, meine Damen und Herren, möchte ich auch noch darauf hinweiſen, daß es, wenn wir die Sache bei Licht beſehen, keinesfalls ſo unbedingt notwendig iſt, daß wir heute einen Beſchluß im Sinne dieſes Antrags faſſen. Es handelt ſich nicht um ein Bedürfnis für Charlottenburg allein; im Gegenteil, Herr Kollege Heilmann hat anerkannt, daß gerade für Charlottenburg eine beſondere Dring⸗ lichkeit nicht vorhanden iſt. Es handelt ſich um eine Frage, die für den weitaus größten Teil der (Gemeinden im preußiſchen Staate zurzeit gleich be⸗ deutungsvoll iſt, und deshalb iſt der Antrag nicht ein Antrag von örtlicher Bedeutung, ſondern von weit darüber hinausgehender politiſcher Bedeutung. Nun zögere ich keinen Augenblick, in der Stadt⸗ verordnetenverſammlung Anträge politiſchen In⸗ halts zu ſtellen oder anzunehmen, wenn ſie a uch füür Charlottenburg von Intereſſe ſind, und daß das der Fall iſt, gebe ich ſelbſtverſtändlich zu. Aber es war bisher die Uebung und ſollte meines Er⸗ achtens auch weiter die Uebung ſein, daß ſolche all⸗ gemeinpolitiſchen Anträge doch nur dann gebracht werden, wenn wir befürchten müſſen, daß eine dem⸗ entſprechende Initiative weder von der Regierung noch vom Landtag ausgeht, alſo auf gegenwärtige Verhältniſſe bezogen: von der Landesverſammlung. Das werden jedoch die Antragſteller ſelbſt zugeben, daß dieſe Befürchtung hier nicht am Platze iſt, daß vielmehr ſowohl von der jetzigen Regierung als auch von der Landesverſammmlung ohne weiteres zu er⸗ warten iſt, daß ſie ſich den Geſichtspunkten, die Herr Heilmann entwickelt hat und denen ich beigeſtimmt habe, auch ihrerſeits nicht verſchließen werden, daß ſie ſelbſt rechtzeitig vorgehen werden, und daß ſie wahrſcheinlich jetzt nur noch nicht vorgegangen ſind, weil die Prüfung aller maßgebenden Momente nicht abgeſchloſſen iſt. Und zu den maßgebenden Momenten ſcheint mir allerdings auch ein Zweifel daran zu gehören, ob wirklich ſchon die Sache ganz ſpruchreif iſt. Herr Kollege Heilmann hat geſagt, man dürfe nicht damit kommen, daß wir erſt auf die neue Ge⸗ meindeordnung warten müſſen, und darin gebe ich ihm recht. Aber etwas anderes, meine Damen und Serren, ſcheint mir abzuwarten zu ſein. haben nämlich zurzeit auch noch kein rechtlich nung erlaſſen, und es iſt von riſchen Regierung ausd ſicherlich mindeſtens zum aroßen Teil, vielleicht ſt bit, ganz a alle, die Grundgedanken des Antrags auch ihrerſeits] geſetze an durchaus billigen, trotzdem ihre Aemter zum Beſten der Stadt beibehalten.