— Der Zwiſchenruf: es iſt wahrl macht die Sache nicht ohne weiteres richtig. Ich für meine Perſon lehne es ab, die Richtiakeit anzuerkennen, und muß feſtſtellen, daß Herr Gebert mit einem ſolchen Haufen von Behauptungen hervorgetreten iſt, daß ihre Nachprüfung im Augenblick gänzlich ausgeſchloſ⸗ ſen iſt. In dieſer Weiſe kann man doch eine Inter⸗ pellation, die auf einen ganz andern Gegenſtand gerichtet iſt, nicht ausdehnen. Der Maaiſtrat iſt 4 außerſtande, auf die Einzelheiten einzu⸗ gehen. Soweit ich mich habe informieren können, möchte ich feſtſtellen, daß bis jetzt nichts davon be⸗ kannt iſt, daß Vertrauensleute der Oraganiſation durch Verſetzung oder andere Anordnungen in der Verwaltung gemaßregelt worden ſind. (Zuruf: Sogar verſchwunden!) Was die Entlohnung der Kriegshilfskräfte an⸗ langt — ein Punkt, der Herrn Gebert beſonders am Herzen zu liegen ſcheint, ebenſo wie er uns am Herzen liegt —, ſo mache ich darauf aufmerkſam, daß in der Stadtverordnetenſitzung, auf die er Bezug genommen hat, von hier aus die Erklärung abge⸗ geben worden iſt, daß die Kriegshilfskräfte dieſelbe Bezahlung erhalten ſollen, wie ſie Berlin gewährt. Dieſe Erklärumg iſt in vollem Umfang erfüllt wor⸗ den. Wir haben auch den Kriegshilfskräften erklärt, daß wir uns, wenn Verhandlungen, die zwiſchen Berlin und den dortigen Krieashilfskräften ſtatt⸗ finden, zu einer weiteren Verbeſſerung der Bezüge der Angeſtellten führen, auch dieſem Vorgehen Ber⸗ lins anſchließen werden. Ich kann Ihnen mit⸗ teilen, meine Herren, daß ich in den Beſprechungen in Berlin meinerſeits dafür eingetreten bin, daß Berlin ſich bereit findet, eine Erhöhuna der Bezüge der Angeſtellten eintreten zu laſſen und insbeſondere ihnen ein Abkehrgeld zu bewilligen. Die Verbeſſe⸗ rung der Bezüge iſt alſo mit auf Interwention von Charlottenburg erfolgt. Berlin hat alſo daraufhin die Beſprechung mit den Vertretern der Krieashilfs⸗ kräfte unter Beteiligung des Bureauanageſtellten⸗ verbandes ſtattfinden laſſen und die erhöhten Bezüge bewilligt. Wir werden in der moraigen Maaiſtrats⸗ ſtzung beſchließen, daß die Krieashilfskräfte nun⸗ mehr genau die Entlolnung bekommen, wie ſie die Kriegshilfskräfte in Berlin beziehen. Im übrigen ſpricht die Anfruge von einer tarif⸗ lichen Regelung. Berlin hat bisher eine tarifliche Reagelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedinaungen nicht vorgenommen, ſondern hat ledialich zu den Ver⸗ handlungen einen Organiſationsvertreter hinzuge⸗ zcgen. Nachdem wir erklärt baben, daß wir die Berliner Regelung uns zu eigen machen, wäre es völlig zweckloſe Liebesmüh' noch einmal denſellen Tatbeſtand mit denſelben Vertretern der Oraaniſa⸗ tion zu erörtern. Soweit aber eine wirkliche Tarif⸗ vereinbarung in Imae kommt, muß darauf beſtan⸗ d 2. . t mal zwiſchen Arbeitaeber⸗ eraanſatior unelmeroraant Sitzung am 19 März 1919 123 1. über einen förmlichen Tarifvertrag verhan⸗ eln. Was die Entlaſſungen, die Herr Gebert hier zitiert hat, angeht, ſo möchte ich bemerken, daß der Herr Oberbürgermeiſter in einer der letzten Sitzun⸗ aen ſchon darauf hingewieſen hat: wir können die Entlaſſungen regeln, wie wir wollen, es wird immer ein Teil derjenigen Perſonen, die entlaſſen ſind, mit der Entlaſſung unzufrieden ſein. Stadtv. Dr Hertz: Mit der Organiſation ſchaffen wir das aus der Welt!) Wir haben unſerm Arbeitsausſchuß ausdrüchlich den Vorſchlag gemacht, er möchte uns die Reihenfolge der zu entlaſſenden Perſonen angeben. Wir haben uns natürlich vorbekalten müſſen — das wiederhole ich —, duß dieſe Vorſchläge von uns nachgeprüft werden. Denn, meine Herren, ſo unſchuldig und mangelnden Rechtes, wie die Herren hier geſchildert werden, ſind ſie nicht. (Sehr richtial) Es ſind nicht eine, ſondern wiederholt Beſchwerden an mich gelangt, wo Damen tränenden Auges um Hilfe gebeten kaben, weil die Organiſation, die hier ihren Vertreter im Rathaus hat, auf ſie in einer Weiſe eingewirkt habe, die man nicht als zuläſſig bezeichnen könne. (Sehr richtig! bei der Büngerlichen Fraktion.) Wir haben einen ſchriftlichen Antrag von mindeſtens 79 Hilfskräften, die uns händeringend bitten, über⸗ haupt von der Vertretung dieſes Angeſtelltenaus⸗ ſchuſſes befreit zu werden. Alſo wir haben ein drin⸗ gendes Intereſſe daran, die Angeſtellten nicht ein⸗ fach dem Votum eines Ausſchuſſes auszuliefern. Wer uns kennt — die Herren, die hier länger ſind, wiſſen das ganz genau —, weiß, daß wir uns in die Angelegenheiten der Angeſtellten nicht unnötig hineinmiſchen, daß wir es am liebſten ſehen würden, wenn ſich die Vorſchläge der Angeſtellten mit un⸗ ſeren Maßnahmen deckten. Aber wir müſſen unbe⸗ dingt das Recht für uns in Anſpruch nehmen, wenn die Anſichten auseinandergehen, uns eine ſelb⸗ ſtändige Meinung zu bilden und nach dieſer zu handeln. Ein Rechtsanſpruch darauf, daß zunächſt ledialich diejenigen entlaſſen werden, die der An⸗ geſtelltenausſchuß uns präſentiert, beſteht nicht. Das iſt eine irrige Auffaſſung, die immer wieder in den Eingaben des Angeſtelltenausſchuſſes wiederkehrt. Der Angeſtelltenausſchuß nimmt Bezug auf den 89 der Verordnung vom 24. Januar 1919. Ich muß aber feſtſtellen, daß die Ausleaung, die dem § 9 ge⸗ geben wird, irrig iſt und im Widerſpruch ſteht zu der grundlegenden Beſtimmung des § 13 in der Verordnung vom 23. Dezember 1918. Meine Herren, ich will Sie bei der vorae⸗ ſchrittenen Zeit mit Rechtsausführungen nicht auf⸗ halten. Ich möchte nur die Verſicherung abaeben, dem] daß uns nichts ferner liegt, als iraend jemand in nds] ſeinem Recht oder in ſeinem Gefühl nur zu ver⸗ enn dieſe letzen. Wir haben durchaus Verſtändnis dafür, daß ieder⸗] die Angeſtellten, die jetzt allm ählich entlaſſen wer⸗ ichſter Schonuna behandelt