154 Punkte ein höheres Einſetzen in den Etat möalich ſein wird. Wir behalten uns das um ſo mehr vor, als in der allerjüngſten Zeit ſeitens eines Gewerbe⸗ ſtandes ein ſtarker Proteſt aegen die letzt beſchloſſene Aenderung der Luſtbarkeitsſtener ſich erhoben hat, von dem ich allerdings nicht überſehen kann, oh und wieweit die Klagen dieſes Standes berechtigt ſind. Unberechtigt iſt jedenfalls die Klage, daß die Steuer⸗ ordnung hier ſo übereilt beſchloſſen worden ſei, daß dieſer Stand keine Gelegenheit gehabt härte, ſeine Bedenken aegen die Steuerordnung zum Ausdruck zu bringen. Denn die Steuerordnung iſt an einen Ausſchuß verwieſen und erſt nach der Ausſchußbe⸗ ratung hier beſchloſſen worden. Zeit hatten alſo die Gewerbetreibenden reichlich, zu der nach ihrer Meinung für ſie ſchädlichen Beſtimmung Stelluna zu nehmen. Immerhin aber werden wir uns vor⸗ behalten müſſen, im Ausſchuß auf die Klagen dieſer (Gewerbetreibenden einzugehen und zu prüfen, wie weit ſie berechtigt ſind. Noch ein zweiter Punkt veranlaßt meine Freunde, ſich die Luſtbarkeitsſteuer im Ausſchuß be⸗ ſonders anzuſehen. Bei der Beratung der Luſtbar⸗ keitsſteuer iſt hier aus dem Kreiſe meiner Freunde auf eine etwaige Beſteuerung der Spielklubs hin⸗ gewieſen worden. Damals iſt uns vom Maaiſtrat geantwortet worden, daß nach Lage der Geſetzaebung das nicht möalich iſt. Ich muß geſtehen, daß mich dieſe Antwort nicht befriedigt hat, (Stadtv. Zielenziger: Sehr richtig!) daß ich ſchon bei der Erteilung der Antwort das Gefühl hatte, daß an der Sache irgend etwas nicht ſtimmt. Leider lagen mir bis heute die Ausfüh⸗ rungen der Herren Magiſtratsvertreter im Steno⸗ gramm noch nicht vor, ſo daß ich die Sache nicht näher prüfen konnte. Aber wenn ich auch nicht Juriſt bin, ſage ich mir doch mit dem geſunden Menſchen⸗ verſtand, daß ein geſetzliches Hindernis zur Be⸗ ſteuerung der Spielllubs gar nicht vorhanden ſein kann. Sehr richtig!) Wenn dagegen geltend gemacht wird, Spielklubs tönne man wohl verbieren, aber nicht beſteuern, ſo möchte ich doch dagegen einwenden, daß man, joviel a Stadiv. Zielenziger: ich weiß, Klubs wegen gewerbsmäßigen Glücksſpiels verbieten kann: aber Klubs, die die Geſelliakeit pflegen — und unter dieſer Firma werden ja Doch woll dieſe Spielklubs ſegeln —, bieten für ein Ver⸗ vot keinen Anlaß, und wenn bet der Pflege dieſer Geſelligkeit auch aeſpielt wird, ſo vermag ich nicht einzuſchen, warum in aller Welt das Spiel nicht be⸗ ſteuert werden kann. —2 In Ausführungen über Moralität beim Spiel f will ich mich nicht ergehen. In einem Staatsweſen, das einiae Millioren Einnahmen aus einer Lotterie zirht, iſt es wenia angebracht, das Spielen für un⸗ den moraliſch ꝛu erklären, und von mir wäre es auch ſehr phariſäerhaft, wenn ich jedes Spiel für unmoralif erklärr wiſſen wollte. Ich will freimütig geſtehen, daß ich in meiner Jugend, in meiner Studentenzei noch, wenn ich Zeit habe — die Zeit fehlt meiſt —, nicht abgeneigt bin, ab 8 zu Hand zu nehmen, (eirernit Zurnſ⸗ Ein Stat ir was mas Sigmg um 2 an 1010 0b 4 nun Skat ſeiſt a oder anders ane. 0 ſpielt, (Hört, hort) und Skat gern ſpielt, der hat meines Eiacnen⸗ 2 Recht, phariſäerhaft über andere Leute zu klagen, die nun andere Ktartenſpfele lieber betreiben. 2 (Stadtv. Rickengaer Das iſt doch a mnan Wie geſagt, eine moraliſche Entrüſtung über Spiel⸗ klubs liegt mir vollkommen fern. Ich ſage nur: meiner Auffaſſung nach muß ſchon bei dem gegen⸗ wärtigen Stand der Geſetzgebung eine Handhabe da ſein, das Spiel zu beſteuern, und wenn in Klubs, die die Geſelliakeit pflegen, auch geſpielt wird, ſo muß es möglich ſein, von den Erträgen dieſes Spie⸗ lens eine Steuer zu erheben. Meine Freunde wer⸗ den alſo auch in dieſer Richtung die Luſtbarkeits⸗ ſteuer noch einmal im Ausſchuß zur Sprache bringen. Freilich wird es ſich ja da immer nur um einige wenige hunderttauſend Mark k handeln, es wird ſich nicht um Beträge drehen, die für unſere S Steuerkaſſe in die Millionen aehen können 2 (Rufe: Doch, doch!) — vermute ich —, ſo daß es gegenüber der Tat⸗ ſache, daß 1% Einkommenſtenerzuſchlag bereits 125 000 ℳ bedeuten, nicht allzu viel ausmachen würde. 48 Aber meine Freunde ſehen noch eine andere Steuer, bei der die Erhöhung doch etwas mehr ins Mille macht bei der Grundſteuer doch über 1,5 Millionen aus. Nun verſchließen ſich meine Freunde durchaus nicht der Tatſache, daß der Grundbeſttz außerordentich belaſtet iſt; aber ſie ſtehen grund⸗ ſätzlich auf dem Standpunkt, daß der Grund und Boden überhaupt nicht in die Hand von Privat⸗ leuten, ſondern in den Beſitz der Gemeinde (Stadtv. Ur Herb ah. ctafih) Meine Freunde Verſchechen ſich 1 daß derjenige Mann, der i undl als auenmwe 10 und an de 7 den Pertent 4 t ja in der Regel Aue der ane mit ge e ziemlich häufia geſpielt habe, und daß ich uch jetzt h