160 werbetreibenden den Strom mit 70 5 pro Kilowatt⸗ ſtunde bezahlen müſſen. Ein weiteres Beiſpiel bietet die Firma Julius Aſcher. Es handelt ſich hier um den Vertrag mit dem Warenhaus Jandorf, das für 57 000 Kilowattſtunden 12 000 ℳ bezahlt hat, woraus auch eine Erſparnis von 27 000 ℳ gegenüber den kleineren Betrieben er⸗ wachſen iſt. Hier ſtellt ſich im Durchſchnitt die Kilowattſtunde auf etwa 21½ „5. Sie haben heute gehört, daß der Stadt Char⸗ lottenburg eine Einnahme von 195 000 ℳ. aus der Warenhausſteuer zufließt. Ich möchte Ihnen zu be⸗ denken geben, daß ein einziges Warenhaus Erſpar⸗ niſſe aus dem elektriſchen Licht von 350 000 ⅓ macht, und zwar immer gegenüber den anderen Gewerbetreibenden. (Hört! hört!) Tatſächlich war doch damals der ſoziale Gedanke bei der Warenhausſteuer, den Mittelſtand von Reichs wegen zu unterſtützen. Die übrigen kleinen Gewerbe⸗ treibenden, die ſich durch das Warenhausſyſtem ge⸗ ſchädiat fühlten, ſollten die Erträgniſſe der Waren⸗ hausſteuer in irgendeiner Form zurückvergütet er⸗ halten. Das iſt ja auch hier ſo gehandhabt worden, und tatſächlich bekommen die Gewerbetreibenden in den unteren Klaſſen der Gewerbeſteuer dieſe aus den Erträgniſſen der Warenhausſteuer zum Teil ver⸗ gütet. Was ſoll man aber dazu ſagen, wenn man auf der einen Seite den Gewerbetreibenden die Laſten um etwa 30—75 %% ermäßigt und ſie auf der an⸗ deren Seite mit etwa 1000 ℳ und mehr pro Jahr belaſtet. (Hört! hört!) Ein kleiner Gewerbetreibender, der 4000 oder 5000 ℳ Miete bezahlt, verbraucht etwa für 2000 elektriſches Licht. Er wird bei dieſem Verbrauch nach meiner Anſicht zu Unrecht mit etwa 1000 ℳ pro Jahr belaſtet. Meine Damen und Herren, die Forderungen der Gewerbetreibenden gehen nun, ſoweit ich ſie kenne — und ich bin ziemlich gut informiert —, dahin, daß ſtie den gewerblichen Verbrauch zu Beleuchtungs⸗ zwecken ebenſo berechnet haben wollen wie den Ver⸗ brauch als Betriebsſtrom und daß man ihnen in Zukunft dieſen Preis in Anrechnung bringen möge. Ich hoffe, die Kommiſſion wird ſich den ſozialen Rückſichten nicht verſchließen und wird in Zukunft dafür Sorge tragen, daß die kleinen Gewerbetreiben⸗ den gegenüber den großen nicht ſo ſchlecht geſtellt werden. Wettbewerb eine koloſſale Rolle. kleinen Gewerbetreibenden mit überlaſtet, ſo drückt man das Niveau des kleinen Gewerbetreibenden herunter und erhöht die Leiſtungsfähigkeit der Großbetriebe. Dazu darf ſich Wenn man den derartigen Unkoſten eine Kommunalverwaltung nicht hergeben. Es iſt bekannt, daß in Berlin ſchon vor Jahren die Ge⸗ werberreibenden eine derartige Stellung eingenommen haben. Ein Stadtverordneter, der in der Kom⸗ miſſion mitgewirkt hat, als die Elektrizitätswerke von der Berliner Stadtverwaltung übernommen wer⸗ den ſollten, hat damals behauptet: die kleinen Ge⸗ werbetreibenden werden durch das elektriſche Licht geprellt. Dieſer Ausdruck iſt ſo ſtark, daß die Stadt⸗ Sitzung am 2. April 1910 Tatſächlich ſpielt das elektriſche Licht im verwaltung, wenigſtens hier in Charlottenburg, wie ich glaube, ſich das nicht gefallen laſſen, ſondern den Wünſchen der Gewerbetreibenden Rechnung tragen wird. 2 Es hat mich auch gefreut, daß der Herr Vor⸗ ſteher Dr Borchardt Stellung gegen die Luſtbarkeits⸗ ſteuer genommen hat. Er hat hier zwar erklärt: die Zeit war für die Gewerbetreibenden ſehr lang, ſie hätten ſich rühren müſſen, man hätte von ihnen etwas hören müſſen. Meine Herren, ich muß offen ſagen, es ging mir auch zu ſchnell; die Abſtimmung iſt ſo erfolgt, daß man nicht wußte, ob man die Hand oben oder unten halten ſollte. (Heiterkeit.) Ich gebe zu, es war auch unſere Schuld. (Sehr richtig!) Ich muß aber weiter geſtehen, daß es auch bei mir den Anſchein erweckt hat, als wäre der Herr Vor⸗ ſteher durch dieſe Tatſache ſelbſt überraſcht worden. Keineswegs kann es richtig ſein, daß man die Ge⸗ werbetreibenden auf ſo ungeheure Art belaſtet, daß, wie der Herr Kämmerer hier dargelegt hat, aus der Steuer, die mit 290 000 ℳ veranſchlagt worden war, die dreifache Höhe des Betrages ſich ergeben werde. Daß eine ſolche Belaſtung bei den Ge⸗ werbetreibenden nicht auf Widerſtand ſtoßen würde, hat man nicht vermuten können. Die Gewerbe⸗ treibenden haben behauptet, daß dieſe Steuer ſo hart wäre, daß ſie geradezu mit der Vernichtung ihres Standes gleichbedeutend ſei. Dazu kann ſich der Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung meiner Meinung nach nicht hergeben. Wenn man von der Luſtbarkeitsſteuer ſpricht, ſo darf man nicht vergeſſen, daß man es dabei nicht allein mit den Gewerbetreibenden zu tun hat, ſon⸗ dern auch mit anderen Teilen der Bevölkerung, ins⸗ beſondere mit der Iugend. Ich wundere mich, daß die Herren, die hier die Anträge auf Errichtung von Spielplätzen für die Jugend uſw. eingebracht 22 haben — es waren wohl Anträge von rechts ſowohl wie von links , ſeinerzeit nicht daran gedacht haben, daß man der Jugend auch die Luſtbarkeit, den Tanz, nicht nehmen dürfe. Das iſt auch ein Teit der jugendlichen Vergnügungen, die man nicht aus der Welt ſchaffen kann. (Zuruf) — Das iſt nicht nur in der heutigen war ſchon vor 1000 Jahren ſo. Ich möchte noch über eine Poſition ich im Etat nicht vorgefunden habe. Es iſ tannt, daß ſich durch 4 .. — von rund 50 daß von 200 fverdorben gewe