Sitzung am 2. April 1919 öffnung und Inſtandſetzung eines Parks beinahe 5 Millionen und für einen Erweiterungsbau der Sparkaſſe mehrere hunderttauſend Mark zur Ver⸗ fügung ſtellt, ſo muß ich annehmen, daß es um die Finanzen der Stadt Charlottenburg doch nicht ſo ſchlecht beſtellt iſt. (Der Stadthaushaltsplan wird hierauf dem be⸗ reits gewählten Ausſchuß zur Vorberatung über⸗ wieſen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr Frentzel: Ich habe dann mitzuteilen, daß ein Antrag der Stadtv. Bade und Gen. eingegangen iſt, der folgendermaßen lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, die Lebens⸗ mittelverſorgung der Kranken unverzüglich auf eine organiſatoriſch verbeſſerte Grundlage zu ſtellen, damit insbeſondere durch Einführung einer Beſchwerdeſtelle gegen Ablehnungen eine gerechte Verteilung der für die Krankenernäh⸗ rung zur Verfügung ſtehenden Lebensmittel mehr als bisher gewährleiſtet iſt. Nachdem ich dieſen Antrag verleſen habe, der auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung geſtellt wer⸗ den wird, kommen wir zu Punkt 1: Vorlage betr. Abänderung der Fluchtlinien auf dem ſtädtiſchen Gelände an der Niebuhrſtraße. Druck⸗ ſache 53. Stadtv. Klick: Meine Damen und Herren! Das Gelände, das ehemals zum Bau einer Zentral⸗ markthalle beſtimmt war, ſoll jetzt der Bebauung erſchloſſen werden. Wir hätten bei dieſer Gelegen⸗ heit gern vom Magiſtrat Auskunft darüber gehabt, welche Bauweiſe dort geplant iſt, ob der Magiſtrat gewillt iſt, dort Kleinwohnungen zu erbauen. Ge⸗ rade in Kleinwohnungen herrſcht bekanntlich ein großer Mangel, und dieſes Terrain, das unmittel⸗ bar in der Nähe des Bahnhofes Charlottenburg liegt, wäre dafür geeignet, dem Kleinwohnungsbau zugänglich gemacht zu werden. = Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Die Bebauungs⸗ weiſe dieſes Terrains iſt noch nicht endgültig feſt⸗ geſtellt. Daß es ſich dort nicht um Flachbau han⸗ deln kann, iſt, glaube ich, ſelbſtvertändlich. Daß wir Rückſichten auf Kleinwohnungen, insbeſondere auf Beamtenwohnungen uſw. gerade in der dortigen Gegend nehmen, hat der Magiſtrat ſchon in ſeinen Beſprechungen bedacht. Ich kann jedenfalls zu⸗ ſagen, daß die Anregungen, die heute gegeben wor⸗ den ſind, bei der weiteren Bearbeitung der Dinge benutzt werden. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Zuſtimmung zu dem Fluchtlinienplan vom z3. Januar 1919 betr. Abänderung der Flucht⸗ linien auf dem ſtädtiſchen Gelände an der Niebuhrſtraße zwiſchen Wilmersdorfer und Leibnizſtraße, Abteilung “ Sektion 1 des Be⸗ bauungsplans von den Umgebungen Berlins 163 Vorlage betr. Anliegerbeitrag für das Grundſtück Knobelsdorffſtraße 37. Druckſache 54. Stadtv. Frank: Ich möchte wiſſen, wie ſich der Eigentümer des Hauſes zu dieſen Anliegerbeiträgen ſtellt, ob nicht eine große Schädigung des Haus⸗ eigentümers dadurch entſteht, daß er zu den Koſten herangezogen, damit das Grundſtück verteuert und dieſe Verteuerung wieder auf die Mieter abgewälzt wird, was gerade wieder den kleinen Stand trifft, den wir ſicher nicht treffen wollen. Es ſcheint mir aus der Vorlage hervorzugehen, als ob mit dem Mann verhandelt worden iſt, wenn das aber nicht zutrifft, möchte ich darüber eine Erklärung haben. Wir haben Fälle in der Bismarckſtraße gehabt, daß die Leute arm geworden ſind, weil ſie die Anlieger⸗ beiträge bezahlen mußten, daß ſie ſogar ihr Grund⸗ tück dadurch losgeworden ſind. Das möchte ich hier verhindert wiſſen. Ich möchte mich darüber weiter nicht verbreiten, möchte aber wiſſen, ob mit dem Mann verhandelt worden iſt, ob er imſtande iſt, das Verlangte mit Eigenem zu zahlen, und ob das Grundſtück für ihn dadurch ſoviel mehr wert wird. Stadtſyndikus Sembritzki: Es iſt mit dem Hauseigentümer verhandelt worden, das Ergebnis der Verhandlungen iſt eben die Abfindung der ge⸗ ſetzlichen Anliegerbeitragspflicht durch eine Pauſchal⸗ ſumme. Dieſe Regelung entſpricht dem Wunſche des Grundſtückeigentümers. Daß ihn im übrigen die Zahlung belaſtet, iſt richtig; aber die Anlieger⸗ beitragspflicht iſt eben eine geſetzliche Laſt. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magaiſtrats, die Zuſtimmung zur Abfindung des auf das Grundſtück Knobelsdorffſtraße 37 (Grundbuch von Chaulottenbura, Band 227, Blatt 7578) entſallenden Anliegerbeitrags für den zukünfti⸗ gen Ausbau der Knobelsdorffſtraße durch Zah⸗ lung von 20 000 eℳ zu erteilen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr Frentzel: Wir kommen zu Punkt 3: . 2 Vorlage betr. Annahme eines Vermächtniſſes. Druckſache 55. ((Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folat: Das von der verſtorbenen unverehelichten Adelheid Julie Löbel für die Charlottenburger Feuerwehr ausgeſetzte Vermächtnis von 1000 ℳ wird angenommen.) Punkt 4. 5 Vorlage betr. uebernahme der Vermögensmaſſen der Separationsgemeinſchaften von Charlottenbura und Lützow. Druckſache 56. (Die Verſammluna beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, die Zuſtimmung zu der Uebernahme der Ver⸗ Ei , mögensmaſſen der Separationsgemeinſchaften von Charlottenbura und Lützow, beſtehend aus