Stzung am 15. April 1919 Sie ſind uns kein Fremder; wir haben oft die Freude gehabt, mit Ihnen zuſammen zu arbeiten. Ich hoffe, daß Sie ſich als nützliches Mitglied in dieſe Ver⸗ ſammlung einfügen werden. Darf ich bitten, mir durch Handſchlaa zu geloben, daß Sie Ihre Pflichten: als Stadtverordneter treu und gewiſſenhaft erfüllen wollen. (Geſchieht.) Vorſteher Dr Borchardt: Verehrter Herr Kollege Hildebrandt! Auch ich begrüße Sie mit Freude in dieſer Verſammlung und hoffe, daß Sie die Kennt⸗ niſſe, die Sie ſich gerade auf dem Gebiete der Le⸗ bensmittelverſorgung erworben haben, in dieſer Ver⸗ ſammlung zum Nutzen der Stadt werden verwenden können. Ich heiße Sie herzlich willkommen. Wir kommen dann zum 1. Punkt der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über den Stadthaushaltsplan für 1919 — Druckſachen 66, 72 —, und zwar zunächſt: Sonderplan Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätteplatz. Berichterſtatter Stadtv. Gebert: Meine Damen und Herren! Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen die An⸗ nahme des Sonderplans Nr. 2 mit der auf Druckſeite 109 der Vorlagen angegebenen Aenderung. Wir bitten, im übrigen den Sonderplan en b10c anzu⸗ nehmen. (Die Verſammlung ſtellt Sonderplan Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätteplatz — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit der auf Druckſeite 109 der Vorlagen angegebenen Aenderung feſt.) Vorſteher Dr Borchardt: Wir kommen zu Sonderplan Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbauver⸗ waltung. Berichterſtatter Stadtv. Gebert: Auch hier empfiehlt der Stadthaushaltsausſchuß Ihnen die Annahme mit den auf Druckſeite 109 angegebenen Aenderungen. Wir bitten aleichfalls, den Sonder⸗ plan en bloc anzunehmen. (Die Verſammlung ſtellt Sonderplan Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbauverwaltung — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats , Druckſeite 109 angegebenen Aenderungen können. 171 Stromlieferung 8 021 000 ℳ beträgt und daß vom 1. April dieſes Jahres zur Erhebung kommen a) für Lichtſtrom 80 § für die Kw.⸗Stunde; b) für Kraftſtrom — auch für Perſonenfahrſtühle — 32 5 für die Kw.⸗Stunde: c) für Treppenbeleuchtungs⸗ pp. Strom 60 § für die Kw.⸗Stunde. Aenderungen an der Magiſtratsvorlage ſind vor⸗ genommen, wie ſie Ihnen auf Seite 115 vorliegen, nämlich zu Nr. 3 in Ausgabe Abſchnitt 1: Gehälter der Betriebsbeamten — erhöht um 6800 ℳ auf 97 912,50 ℳ. Außerdem werden vom 1. 4. 19 ab folgende Beamtenſtellen neu geſchaffen: a) 2 Keſſelaufſeher: b) 1 Beleuchtungsaufſeher (Klaſſe F v, Gehalts⸗ tafel Nr. 26 des Normalbeſoldungsplans). Die Beſoldungsnachweiſung iſt entſprechend zu ändern. Mit dieſen vom Magaiſtrat beantragten, vom Ausſchuß beſchloſſenen Aenderungen empfehle ich Ihnen die Annahme des Sonderplans. Stadtv. Perl: Meine Damen und Herren! Wir haben an den Kommiſſionsberatungen nicht teil⸗ nehmen können, und wir können daher erſt heute im Plenum zu dieſem Plan Stellung nehmen. Namens meiner Freunde habe ich der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung folgenden Antrag zu unterbreiten: Die Stadtverordnetenverſammlung möge beſchließen, den Preis für die Belieferung des elektriſchen Lichtes an die Kleinhandelsbetriebe ſo herabzuſetzen, daß er dem für gewerbliche Zwecke gelieferten Kraftſtrom gleichgeſtellt iſt. Eventuell würden ſich meine Freunde auch damit ein⸗ verſtanden erklären, daß der Preis ſo berechnet wer⸗ den ſoll wie der für Perſonenfahrſtühle angeſetzte. Wir haben den Antrag eingebracht, weil die Preiſe für den Kleinhandelsbetrieb ſo hoch geſtellt ſind, für Großbetriebe dagegen ſo niedria, daß ein Wettbewerb zwiſchen den kleinen Betrieben und den Großbetrieben zum Nachteil der kleineren Betriebe ausfallen muß. Wir haben aber auch aus ſozialen Rückſichten ge⸗ glaubt, Ihnen dieſen Antrag unterbreiten zu müſſen, weil auf der einen Seite die ſchwachen Schultern be⸗ laſtet, auf der andern die ſtarken entlaſtet werden, und das darf doch keinesfalls geſtattet ſein. Ich gebe Ihnen zu bedenken, daß die Perſonenfahrſtühle in den eleganten Häuſern den Strom für 32 Pf. für die Kilowattſtunde bekommen. Wenn Sie den Preis in Anrechnung bringen, der bei den kleinen Handels⸗ betrieben üblich iſt, ſo erſparen Sie dabei jährlich 250 000 ℳ. Viel mehr wird, glaube ich, nicht not⸗ wendig ſein, um meinem Antrage Folge geben zu Im Grunde genommen ſind wir überhaupt für eine Verbilligung des elektriſchen Lichts aus hygieni⸗ ſchen und auch volkswirtſchaftlichen Gründen. Iſt der Strompreis für Licht und Kraft billig, ſo kann man der Volkswirtſchaft, namentlich in den jetzigen ſchweren Zeiten, am beſten dienen und die Vorteile n⸗] können unabſehbar ſein. Das elektriſche Licht iſt Ge⸗] das ſauberſte und billigſte Licht der In⸗f ſollte in keiner Bodenkammer und keinem Keller It, und es da⸗ fehlen. Es bietet Erſatz für das ungeſunde Petro⸗ llicht, das wi vom Ausland herbeziehen müſſen.