175 Sitzung am 15. April 1919 Pflichtbewußtſein und Treue wurzeln noch tief im Beamtentum; ſoll es ſo bleiben, wie der preußiſche Beamte es vorbildlich in der ganzen Welt war, ſo muß durch wirkliches Wohlwollen und Entgegen⸗ kommen den berechtigten Wünſchen der Beamten Rechnung getragen werden. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren, unterſtützen Sie uns in dieſer Beziehung, geben Sie den Beamten, was ihnen zukommt, dann wird der gute alte Geiſt, der uns bisher in unſerer Pflicht⸗ 1. beſeelte, auch in aller Zukunft erhalten eiben. Stadtv. Müller: Meine Damen und Herren! In den einzelnen Verwaltungszweigen ſind zurzeit in größerer Zahl Hilfskräfte tätig, die bereits vor dem Kriege beſchäftigt worden ſind. Dieſe Hilfs⸗ kräfte haben den Wunſch, aus ihrem lockeren Arbeits⸗ verhältnis entbunden und auf Privatdienſtvertrag angeſtellt zu werden. Dieſer Wunſch erſcheint um ſo berechtigter, wenn man berückſichtigt, daß eine große Anzahl von dieſen Hilfskräften viele Jahre bei der Stadtgemeinde tätig iſt; es ſind einige ſchon 10 Jahre, einer iſt ſogar ſchon 18 Jahre tätig. Ich möchte namens meiner Freunde den Magiſtrat bitten, in Erwägung zu ziehen, daß dieſe Hilfskräfte, ſoweit ſie über 5 Jahre bei uns beſchäftigt geweſen ſind, ganz aleich, welchen Alters und ob weiblich % männlich, auf Privatdienſtvertrag angeſtellt werden. Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Herren! Die Anfrage des erſten Herrn Vorredners möchte ich folgendermaßen beantworten. Ich habe bereits im Etatsausſchuß darauf hingewieſen, daß es ſich bei der Neuſchaffung von Oberſtadtſekretären nicht darum handelt, die Bürovorſteherklaſſe als Klaſſe aus dem Normalbeſoldungsetat ſchon jetzt zu beſeitigen. Die Frage, ob das notwendig iſt, wird bei der Re⸗ viſion des Normalbeſoldungsetats zur Entſcheidung gebracht werden. Ich nehme die Erklärung, die der Herr Vorvorredner hier abgegeben hat, auf, daß ein Unterſchied materieller Art zwiſchen der Tätigkeit der Bürovorſteher und der Oberſtadtſekretäre über⸗ haupt nicht beſteht. Dieſe Tatſache hätte allerdings wohl Veranlaſſung geben können, die Klaſſe der Oberſtadtſekretäre mit der der Bürovorſteher zu ver⸗ ſchmelzen. Das iſt nicht geſchehen. Man hat im Laufe der Zeit eine große Zahl von Bürovorſteher⸗ ſtellen geſchaffen ohne eine entſprechende Vermeh⸗ rung der Oberſtadtſekretärſtellen, und da eine objek⸗ tive Umgrenzung derjenigen Aemter, die mit Ober⸗ ſtadtſekretären beſetzt werden ſollen, niemals ſtatt⸗ gefunden hat, ergaben ſich die allergrößten Schwie⸗ rigkeiten bei der Beförderung von Bürovorſtehern in die Oberſtadtſekretärſtellen. Wir haben es in⸗ folgedeſſen als einen Akt ausgleichender Gerechtig⸗ keit erachtet, wenn wir alle diejenigen Bürovorſteher, die einen Geſchäftskreis zu verwalten haben, der den Oberſtadtſekretären im allgemeinen gleichkommt, zu Oberſtadtſekretären befördern. Damit iſt, wie ge⸗ ſagt, die Klaſſe der2 See . in der Beſoldung ꝗ liche Unterſchied bei der Beförderung. Dieſer Unter⸗ ſchied iſt im Laufe der Zeit infolge der Schwierig⸗ keit der Beſetzung der Stellen ſo herabgemindert wor⸗ den, daß ſich ſchließlich der Stadtſekretär, wenn er Bürovorſteher wurde, überhaupt nur um 50 ℳ pro Jahr verbeſſerte. Daß das keinen Ausgleich für die erhöhte Verantwortung darſtellt, liegt auf der Hand. Alſo auch aus dieſem Grunde erſchien es zweckmäßig, da eine Reviſion des Normalbeſoldungsetats im gegenwärtigen Augenblick nicht möglich iſt, eine Ver⸗ mehrung der Stellen der Oberſtadtſekretäre ein⸗ treten zu laſſen. Wenn der Herr Vorvorredner auf die Unter⸗ ſchiede in der Beſoldung hinwies, die ſich zwiſchen den Stadtſekretären und den Oberſtadtſekretären ergeben, ſo muß doch darauf aufmerkſam gemacht werden, daß gerade der Vergleich der Beſoldungsklaſſen unter⸗ einander ein irriger Vergleich iſt und überhaupt eine Beurteilung unſeres Normalbeſoldungsetats herbei⸗ führt, die den tatſächlichen Verhältniſſen und vor allen Dingen den berechtigten Anſprüchen der Be⸗ amten in keiner Weiſe gerecht wird. Theoretiſch liegt es in der Tat ſo, daß die Klaſſe der Stadtſekretäre mit 3200 ℳ beginnt und bis 5300 ℳ. ſteigt und daß die Klaſſe der Oberſtadtſekretäre mit 5400 ℳ beginnt und auf 6900 ℳ ſteigt. In Wahrheit aber liegen die Verhältniſſe ſo, daß ſich auch die meiſten Bürovorſteher bei der Beförderung in die Oberſtadt⸗ ſekretärklaſſe faſt gar nicht verbeſſern, weil eben bei uns das Schachtelſyſtem gilt, wonach der Betreffende, wenn er in die höhere Klaſſe verſetzt wird, mit dem⸗ jenigen Einkommen beginnen muß, das ſeinem letzten Einkommen in der unteren Klaſſe entſpricht, mit der entſprechenden geringen Verbeſſerung. Aus dieſer Struktur des Normalbeſolduugs⸗ etats ergeben ſich gerade die Schwierigkeiten, die der Herr Vorvorredner gekennzeichnet hat und die uns Veranlaſſung gegeben haben, eine Veränderung in den Verhältniſſen eintreten zu laſſen. Ein Ver⸗ gleich, wie er ihn gezogen hat, würde eine vollkommen falſche Vorſtellung von den geſamten Beſoldungs⸗ verhältniſſen ergeben und den Anſchein erwecken, als wenn wir in Charlottenburg ganz glänzende Be⸗ förderungsverhältniſſe haben, während das in Wahr⸗ heit gar nicht der Fall iſt. Bei einer Reviſion des Normalbeſoldungsetats werden dieſe Geſichtspunkte berückſichtigt und entſprechende Maßnahmen ge⸗ troffen werden. Es muß auch der Reviſion des Normalbeſol⸗ dungsetats vorbehalten bleiben, auf die anderen Wünſche einzugehen, die der Herr Vorvorredner ge⸗ äußert hat. Der Wunſch des Herrn Vorredners, die⸗ jenigen Bürohilfskräfte, die ſchon vor dem Kriege hier tätig geweſen, alſo länger als 5 Jahre beſchäf⸗ tigt ſind, auf Privatdienſtvertrag anzunehmen, muß geprüft werden; es muß feſtgeſtellt werden, ob ein dauernder Bedarf für ſolche Stellen vorhanden iſt, und wenn dieſe Frage bejaht wird und im übrigen die Hilfskräfte dieſen Anforderungen genügen, bin ich überzeugt, daß der Magiſtrat dieſe Frage auf⸗ nehmen und berückſichtigen wird. Stadtv. Gebert: Ich kann im Namen meiner reunde erklären, daß wir den Antrag auf Reform des Normalbeſoldungsetats mit Freuden begrüßen, zum ſchon um deswillen, weil wir das ja ſchon von jeher d pe nen Tatſache iſt, daß in den Kreiſen Beamten eine ziemlich ſtarke Erregung darüber