176 Sitzung am 15. April 1919 herrſcht, daß ſie nicht ſo bedacht werden, wie ſie es für wünſchenswert und notwendig erachten. Das iſt ja allgemein bekannt. Ferner kommt hinzu, was ich betonen möchte — und ich bin ſehr erfreut, daß der Herr Bürgermeiſter das zugegeben hat —, daß es außerordentlich erſchwert iſt, daß ein tüchti⸗ ger Unterbeamter nach oben aufrücken kann. Das iſt eine Erſcheinung, die hier in Charlottenburg be⸗ ſonders ziemlich ſcharf vermerkt wird, und in letzter Zeit hat nach dieſer Richtung in den Kreiſen der Beamten eine ziemliche Erregung Platz gegriffen. Wir würden ſehr wünſchen, wenn wir mit größter Beſchleunigung in eine Reform des Normalbeſol⸗ dungsetats eintreten könnten, ſo daß wir dann auf allen Gebieten, die hier angeregt worden ſind, ein⸗ gehend reformieren können. Ich mache beſonders darauf aufmerkſam, daß wir uns bald ſelbſt nicht mehr aus dem Wuſt der verſchiedenen Klaſſen her⸗ ausfinden können. (Sehr richtig!) Jeden Augenblick erſcheint eine neue Klaſſe, die aleichzeitig wiederum für ſich eine ganz andere Ge⸗ haltsſkala aufweiſt, ſo daß ſelbſt die einzelnen Be⸗ amten gar nicht mehr herausfinden können, zu welcher Klaſſe ſie zum Schluß eigentlich gehören und wieweit ſie aufrücken können. Es beſteht eine aroße Ungleichheit, die nach meinem Dafürhalten ſo ſchnell wie möglich geändert und auch, offen und ehrlich geſagt, dem Zuge der Neuzeit angepaßt werden muß. Das geht nicht anders, und ich würde es mit Freuden begrüßen, wenn der Magiſtrat uns heute ſchon ſagen könnte: in der und der Zeit treten wir zuſammen, um die Reform des Beſoldungsetats vorzunehmen. Ich glaube auch hoffen zu dürfen, daß bei dieſer Be⸗ ratung alle geäußerten Wünſche, auch die der Hilfs⸗ kräfte uſw., mit in Betracht gezogen werden können, um auch auf dieſem Gebiete ausgleichend zu wirken. Es wäre unſer Wunſch, in dieſer Beziehung ein be⸗ ſchleunigtes Tempo eingeſchlagen zu ſehen. Stadtv. Meyer II1: Wie Ihnen allen bekannt iſt, hat ſeit dem Jahre 1908 eine Reviſion des Nor⸗ malbeſoldungsetats nicht ſtattgefunden. Die Wünſche und Forderungen der Beamten und Angeſtellten ſind von Jahr zu Jahr zurückgeſtellt worden, und es iſt ohne weiteres zuzugeben, daß die Zeitverhältniſſe nicht geeignet waren, um eventuell allein für Char⸗ lottenburg in die Reviſion des Etats eintreten zu können. Trotzdem ſollte man aber gerade jetzt in dieſer Zeit doch vielleicht einen Ausweg ſuchen, um die berechtigten Wünſche der Angeſtellten und Be⸗ amten endlich erfüllen zu können. Denn ich fürchte, daß, wenn jetzt die Reviſion des Normalbeſoldungs⸗ etats wieder hinausgeſchoben wird, dann erſt bei einem Zuſammenſchluß mit Groß⸗Berlin an ſie herangetreten werden kann. Wir wollen uns nicht verhehlen, daß alsdann eine ſo ungeheure Zahl von Aufgaben an die neu zu bildenden Vertreter⸗Organi⸗ ſationen herantreten wird, daß von der Reviſion des Normalbeſoldungsetats keine Rede ſein kann. Ich möchte in dieſer Verſammlung auch der Auf⸗ faſſung entgegentreten, daß man allgemein annimmt, die Reviſion des Normalbeſoldungsetats würde von ſt ſich mit der Reviſion ohne weiteres eine pekuniäre Aufbeſſerung der Lage der Beamten und Angeſtell⸗ ten ergeben; aber die Hauptwünſche, die eventuell bei dieſer Reviſion befriedigt werden ſollen, ſind doch andere, und darauf wird von der Beamtenſchaft der Hauptwert gelegt: es ſind ſolche, die die Erregung, die von meinem Herrn Vorredner erwähnt wurde, in die Beamtenſchaft hineingetragen haben. Ich will einige Wünſche herausgreifen, und Sie werden er⸗ kennen — was der Magiſtrat wohl bereits getan hat —, daß dieſe Wünſche zum großen Teil berechtigt ſein dürften. Die Beamten möchten aus der ſtarren, feſten Klaſſenwirtſchaft, die augenblicklich durch die vielen Klaſſen gegeben iſt, herauskommen. Die Klaſſen ſollen zuſammengelegt werden, und zwar derartig, daß wir an Stelle der 27 oder 31 Klaſſen höchſtens — je nachdem, die Beratungen darüber müſſen noch ſtattfinden — 7 Klaſſen oder auch nur 5 Klaſſen — ich habe gehört, daß der Staat ſogar auf 3 Klaſſen zurückgehen will — haben. Das wäre die eine For⸗ derung. Der andere Wunſch geht dahin, daß eine Reihe der auf Privatdienſtvertrag Angeſtellten des Ma⸗ giſtrats in das Beamtenverhältnis überführt werden möchten. Dieſe Privatdienſtvertrags⸗Angeſtellten be⸗ finden ſich ſowohl im Bürodienſt als auch unter der Technikerſchaft. Es iſt doch wohl zuzugeben, daß Leute, die 5 Jahre, 7 Jahre, 10 Jahre, ja bis zu 16 Jahren bei der Stadt angeſtellt ſind, den Wunſch äußern können, daß ſie nunmehr in das Beamten⸗ verhältnis überführt werden; denn es dürfte durch eine ſo lange Reihe von Dienſtjahren der Nachweis erbracht ſein, daß für die Stellung dieſer Leute ein dauerndes Bedürfnis vorhanden iſt, und die Betref⸗ fenden können natürlich nicht einſehen, weshalb man ihnen ihre Wünſche verſagt. Dann wird ferner Wert darauf gelegt, daß die Aufſtiegsmöglichkeit von einer Klaſſe in die andere einer Neuregelung unterzogen wird, die von einem neuzeitigen Geiſte durchweht iſt, und zwar ſo, daß man nicht nur Wert auf die Ablegung eines Eramens leot, denn ein Examen kann einen recht problemati⸗ ſchen Wert haben. Der eine hat Glück im Eramen, der andere hat ſtrenge Examinatoren, der Dritte wird wieder von Examinatoren anderer Richtung geprüft; es wäre in Zukunft anzuſtreben, daß von der Ablegung des Examens allein die Aufrückungs⸗ möglichkeit des Beamten nicht mehr abhängig iſt, ſondern von ſeiner Bewährung und Tüchtigkeit wäh⸗ rend einer Reihe von Dienſtjahren. Damit möchte ich einen anderen Wunſch ver⸗ binden. Während des Krieges haben eine ganze Reihe von Beamten Stellungen einnehmen müſſen, die ihrer früheren Stellung, und zwar nicht nur wäh rend des Krieges, ſondern auch zu anderen vorgeordnet waren. Wenn dieſe Leute lange Tätigkeit bewieſen haben, daß lung voll auszufüllen vermögen, ſo vorhanden, weshalb man ihr dauernd übertragen kör denen den Beamten nur aus dem Grunde gewünſcht, weil des Norm ſie eine pekuniäre Aufbeſſerung ihrer Lage herbei⸗] di führen wollen. Das iſt nicht der Fall. Wohl wird Igelegt wer