Sitzung am 15. April 1919 worten können, den Mann in dieſer Stellung weiter amtieren zu laſſen. Wir haben uns redliche Mühe gegeben, ihm anderweitig eine Beſchäftigung nach⸗ zuweiſen. Wie Herr Michler ſchon erwähnte, iſt er als Kriegsbeſchädigter nicht anerkannt. Trotzdem hat ſich unſere Kriegsbeſchädigtenfürſorge auf unſeren Wunſch ſeiner beſonders angenommen und ihm noch zuletzt im November eine geeianete und aut bezahlte Stelle, die nur ganz leichten Dienſt erforderte, nach⸗ gewieſen. Er hat es abgelehnt, eine Stelle, die ihm wo anders wie in der ſtädtiſchen Verwaltung nachge⸗ wieſen würde, zu akzeptieren, weil er offenbar — dieſen Eindruck haben alle Inſtanzen gewonnen — den Wunſch hat, dauernd bei der Stadt zu bleiben, und nicht wünſcht, eine andere Stelle anzunehmen. Nun iſt das an ſich begreiflich: wir können es aber in der Armenverwaltung in bezug auf das Bürger⸗ haus nicht verantworten, den Mann in einer Stelle zu belaſſen, wo er unter Umſtänden nicht nur ſich ſelbſt, ſondern den ganzen Anſtaltsbetrieb gefährden kann. Von einem Pförtner werden Funktionen ver⸗ langt, die einen zuverläſſigen und ſeiner ſelbſt be⸗ wußten Menſchen erfordern. Wir haben dieſen Fall auch der Armendirektion vorgetragen, die ſich ſehr eingehend damit befaßt hat: Herr Kollege Gottſtein als Arzt, der ſich mit dieſem Fall auch wiederhalt beſchäftigt hat, hat aleichfalls zu der Sache Stellung genommen, und wir ſind einſtimmia unter Zuſtim⸗ mung aller damals vollzählig vertretenen Stadtver⸗ ordneten zu dem Beſchluß gelangt: ja, es bleibt uns nichts anderes übrig, als eine Kündiaung vorzu⸗ nehmen. Wir können andererſeits allerdinas nur unſer Bedauern ausſprechen, daß der Mann bei uns nicht bleiben kann. Wir werden bemüht ſein, ihm eine Stellung nachzuweiſen:; aber wir können es nicht verantworten, ihn weiter auf dieſem Poſten amtieren zu laſſen. Im Bürgerhauſe ſelbſt iſt für den Mann aber keine andere Beſchäftigung vorhan⸗ den. Es käme höchſtens die Tätigkeit als Hausdiener in Frage; aber dieſe Tätigkeit iſt erheblich anſtren⸗ gender, er iſt ihr abſolut nicht gewachſen. Wenn er den Poſten als Hilfspförtner nicht verſehen kann, ſo iſt es ſelbſtverſtändlich, daß er zentnerſchwere Laſten nicht zu tragen vermag. Ich glaube, daß wir in der Tat trotz größten Wohlwollens nicht in der Lage ſind, ihn im Bürgerhauſe weiter zu beſchäſtiaen. Stadtv. Heilmann: Meine Herren! Wir haben hier folgenden furchtbaren Fall vor uns. Ein Mann, der ſeinen Dienſt hier bei der Gemeinde vor dem Kriege 14] Jahre lang zur Zufriedenheit erfüllt hat, wird zum Kriegsdienſt eingezogen, wird aus dem Kriegsdienſt ohne Rente entlaſſen, weil er ing,ſ weſen 189 Kriegsbeſchädigte in den Stellungen zu beſchäftigen ſind, in denen ſie vor dem Kriege tätig waren und jede Entlaſſung ſolcher Kriegsbeſchädigten verboten wird? Ich müßte doch annehmen, daß den Herren Stadträten dieſe Verordnung des Demobilmachungs⸗ amtes bekannt iſt. Die Stadt Charlottenburg hat ſich alſo in dieſem Fall einer glatten Rechtsbeugung ſchuldig gemacht, die nicht ans Tageslicht gekommen wäre, wenn ſich der Mann nicht zufällig an eine zu⸗ verläſſige und gut unterrichtete Rechtsauskunftsſtelle gewandt hätte. Aber abgeſehen davon, daß dem Mann vor dem 1. Juli 1919 überhaupt nicht gekün⸗ digt werden darf, ſchließe ich mich durchaus dem Widerſpruch an, ihn aus dem ſtädtiſchen Dienſt zu entlaſſen. Wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß ein Mann, der vor dem Krieg in ſtädtiſchen Dienſten ſtand und während des Krieges eine Kriegsbeſchädi⸗ gung erlitten hat, ſei ſie anerkannt oder nicht, nach⸗ her nicht wegen der Kriegsbeſchädigung aus dem ſtädtiſchen Dienſt ausgeſtoßen werden darf. Wir fordern von der Stadt, daß in ſtädtiſchen Dienſten für den Mann Platz geſchaffen wird. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Ich ſehe mich zu meinem Bedauern genötigt, da es ſich um perſönliche Angelegenheiten eines Angeſtellten der Stadt han⸗ delt, die Verhandlung in geheimer Sitzung zu bean⸗ tragen. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Frentzel: Dieſem Antrag muß nach unſerer Geſchäftsordnung ohne weiteres ſtattgegeben werden. Es iſt nur die Frage, ob wir jetzt unſere Sitzung unterbrechen, oder ob wir dieſe geheime Sitzung am Schluß der heutigen öffentlichen Sitzung abhalten wollen. Außerdem könnten wir auch die Beſchlußfaſſung über das ganze Kapitel aus⸗ ſetzen und morgen vor Beginn der öffentlichen Sitzung eine geheime Sitzung abhalten. (Zuruſe.) Ich wollte dem Beſchluß der Verſammlung in keiner Weiſe vorgreifen, ſondern nur die Möglichkeiten zei⸗ gen, die ſich ergeben. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Ich würde vorſchlagen, daß wir dieſen Fall in einer ge⸗ heimen Sitzung, die wir an den Schluß der heutigen öffentlichen Sitzung legen, behandeln. Vorſteher⸗Stellv. Dr Frentzel: Ich bitte alſo die Herren Kollegen, am Schluß der heutigen Sitzung nach Erledigung des Etats zu einer geheimen Sitzung zuſammenzubleiben. (Stadtv. Otto⸗ Die haben wir ſowieſo!) Ich höre keinen Widerſpruch, ſtelle alſo feſt, daß Sie damit einverſtanden ſind. Damit iſt die weitere Er⸗ 8 örterung in dieſer Angelegenheit abgebrochen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel v — Armen⸗ — in Einnahme und Ausgabe nach dem Vor⸗ chlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 110 rl 6 en Aenderungen feſt und be⸗ eicher Stelle abgedruck⸗