195 Sitzung am 15. April 1919 Die dritte Petition geht aus vom Kuratorium des Kaiſerin⸗Auguſte⸗Viktoria⸗Hauſes und wünſcht eine Ermäßigung des Einheitsſatzes für Gas und Elektrizität. Dieſem Verlangen hat die Kommiſſion Jeglaubt nicht entſprechen zu dürfen. Wenn ſie auch nicht verkennt, daß das Heim durch die verändertem Verhältniſſe in eine ſchwierige finanzielle Lage ge⸗ kommen iſt, ſo hält ſie es doch aus prinzipiellen Er⸗ wägungen nicht für angebracht, dieſe Schwierigkeit dadurch zu beſeitigen, daß eine Ermäßigung der Gebühren für Gas und Elektrizität eintritt, ſondern ſie wünſcht eine andere Regelung, eine Unterſtützung auf andere Art und Weiſe. Da uns dieſe aber im Ausſchuß nicht beſchäftigt hat, hält es der Ausſchuß für angebracht, Ihnen für dieſe Petition Uebergana zur Tagesordnung zu empfehlen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel XIV — Sonſtige Gemeindeeinrichtungen und verſchiedene Einnahmen und Ausgaben — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeiten 114 und 115 der Vorlagen an⸗ gegebenen Aenderungen feſt und beſchließt bezüalich der eingegangenen Petitionen nach dem Antrage des Ausſchuſſes.) Vorſteher⸗Stellv. Marzahn: Wir kommen zu Kapitel Xv. Gemeindeſteuern. Hierzu iſt von den Kollegen Dr Borchardt und Gen. folgender Antrag eingegangen: Zu Kapitel XV Abſchnitt 2 (Gemeinde⸗ grundſteuer) beantragen die Unterzeichneten, den Steuerſatz für bebaute Grundſtücle auf 3,7 pro Mille feſtzuſetzen. Ueber dieſen Antrag beantragen wir na⸗ mentliche Abſtimmung. Berichterſtatter Stadt. Troebs: Der Steuer⸗ etat iſt im weſentlichen nach der Vorlage des Magi⸗ ſtrats angenommen worden. Insbeſondere ſind die Steuerſätze, wie ſie der Magiſtrat in Vorſchlag ge⸗ bracht hat, gebilligt worden. Nur rechnungsmäßig haben einige Poſttionen Veränderungen erfahren, um das durch die bisherigen Mehrbewilligungen im Etat vorhandene Manko von 1,3 Millionen aus⸗ zugleichen. Dieſe Ausgleichung iſt erfolgt, indem auf die Gemeindeeinkommenſteuer 810 000 ℳ, auf die Gemeindeumſatzſteuer 100 000 ℳ, auf die Kino⸗ und Luſtbarkeitsſteuer 300 000 ℳ und endlich auf die Reichsumſatzſtener 100 000 ℳ aufgeſchlagen worden ſind, ſo daß nunmehr die Gemeindeein⸗ kommenſteuer mit 33 440 000 ℳ, die Gemeindeum⸗ ſatzſteuer mit 400 000 ℳ, die Kino⸗ und Luſtbar⸗ keitsſteuer mit 850 000 ℳ und die Reichsumſatz⸗ ſteuer mit 500 000 ℳ in Anſatz kommen. Der eben verleſene Antrag iſt von Herrn Dr Borchardt bereits im Etatausſchuß geſtellt wor⸗ den. In namentlicher Abſtimmung hat der Aus⸗ ſchuß dieſen Antrag in ſeiner größeren Mehrheit E geblieben. ejenigen Mitglieder, welche den Antrag udt abgelehnt hatten, war Für die Erhöhung des Anſatzes der Kino⸗ und Luſtbarkeitsſteuer um 300 000 ℳ war die Erklä⸗ rung des Herrn Stadtkämmerers maßgebend, daß das Aufkommen an Kino⸗ und Luſtbarkeitsſteuern für das Steuerjahr 1918 ſchon jetzt 880 000 % erreicht habe, ſo daß wir, wenn wir hier nach Er⸗ höhung der Sätze in der neuen Luſtbarkeitsſteuer⸗ ordnung 850 000 ℳ einſetzen, ſicher nicht zu weit gehen. Die übrigen beiden Abänderungen ſind ebenſo in der Hoffnung gemacht worden, daß die Reichs⸗ umſatzſteuer und die Gemeindeumſatzſteuer tatſäch⸗ lich mindeſtens ſo viel mehr einbringen werden. Bei der Luſtbarkeitsſteuer iſt man noch weiter gegangen und hat beantragt, mit möglichſter Be⸗ ſchleunigung an die Beſteuerung der Spielklubs her⸗ anzutreten. Im Magiſtrat war hiergegen Ab⸗ neigung vorhanden, aber lediglich aus rechtlichen Gründen, weil man glaubt, daß eine Beſteuerung der privaten Spielklubs rechtlich zurzeit unmög⸗ lich ſei. Nachdem dieſe rechneriſchen Veränderungen vorgetragen ſind, erübrigt es ſich, noch die eigent⸗ lich materiell rechtlichen Beſchlüſſe zu berühren. Es ſoll wie bisher ein Einkommen unter 900 ℳ un⸗ verſteuert bleiben. Die Gemeindeeinkommenſteuer ſoll, wie ich bereits kurz ſkizzierte, mit 260% er⸗ hoben werden, ein Zuſchlag, der in Groß⸗Berlin von den Kämmerern vereinbart worden iſt. Die Realſteuern ſollen, ſoweit die Gewerbeſteuer in Be⸗ tracht kommt, mit 220% in der I. und II. Gewerbe⸗ ſteuerklaſſe, mit 200% in der III. und mit 150% in der IV. Gewerbeſteuerklaſſe erhoben werden. Zugunſten der III. und IV. Klaſſe ſollen außerdem noch nach näherer Maßgabe des Buchſtabens d1 die Warenhausſteuererträge verrechnet werden. Die Be⸗ triebsſteuer wird mit 100% erhoben. Die Ge⸗ meindeumſatzſteuer iſt, wie geſagt, unverändert ge⸗ blieben. Ich habe noch kurz zu erwähnen, daß von der Einſtellung der Anleiherücklage mit 850 000 ℳ in dieſem Etat Abſtand genommen worden iſt und daß auch für die Zukunft von der Einſtellung Abſtan — —=** genommen werden ſoll, weil einfach keine Mittel dazu vorhanden ſind und ſein werden. 2 Ich empfehle die Annahme des Kapitels nach dem Vorſchlage des Ausſchuſſes. Stadtw. Dr Borchardt: Meine Herren! In der Reſolution, die der Ausſchuß zu der Luſtbarkeits⸗ ſteuer gefaßt hat, habe ich dem Herrn Berichterſtatter nicht ganz folgen können. Ich weiß nicht, ob alles was ich da gehört habe, ganz richtig gehört war. Ich möchte nur betonen, daß der Ausſchuß, indem er den Antrag geſtellt hat: Die Stadwerordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, mit möglichſter Beſchleunigung mn die Beſteuerung der Spielklubs heranzu⸗ der Meinung Ausdruck gegeben hat, daß er eine ſolche Beſteuerung für möglich hält, daß er nicht nur den Magiſtrat erſucht, die rechtliche Möglichkeit zu prü⸗ ſondern direkt an die Beſteuerung heranzutreten. fen, Dann geſtatten Sie mir ein paar Worte zur Begründung unſeres Antrags, den der Herr Vor⸗ ſteher Ihnen verleſen hat. Der Herr Berichterſtatter hat geſagt, dieſer )rheit abgelehnt worden. kl i Aac ke in uusſchſe mit er. roebs: Von der Mehrheit!)